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Was tun bei einem Hagel­scha­den am Dach?

Wenn du einen Hagel­scha­den am Dach fest­stellst, soll­test du schnell han­deln, um den Scha­den zu begren­zen und die Ver­si­che­rung zu infor­mie­ren. Hier sind die Schrit­te, die du unter­neh­men solltest:

1. Scha­den doku­men­tie­ren:

  • Foto­gra­fie­re den Hagel­scha­den am Dach gründ­lich, ein­schließ­lich beschä­dig­ter Dach­zie­gel, Dach­fens­ter oder ande­rer betrof­fe­ner Tei­le. Notie­re dir das Datum und die Uhr­zeit des Schadens.

2. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung infor­mie­ren:

  • Mel­de den Scha­den schnellst­mög­lich dei­ner Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Hagel­schä­den gehö­ren in der Regel zu den ver­si­cher­ten Gefah­ren. Gib der Ver­si­che­rung alle erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen und sen­de Fotos des Scha­dens mit.

3. Vor­läu­fi­ge Maß­nah­men zur Scha­dens­be­gren­zung:

  • Falls Was­ser durch das beschä­dig­te Dach ein­drin­gen kann, soll­test du das Dach pro­vi­so­risch abde­cken las­sen, um wei­te­re Schä­den zu ver­hin­dern. Die Kos­ten für sol­che Not­maß­nah­men wer­den oft von der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung übernommen.

4. Gut­ach­ter beauf­tra­gen:

  • Dei­ne Ver­si­che­rung wird in den meis­ten Fäl­len einen Gut­ach­ter schi­cken, der den Scha­den prüft. Der Gut­ach­ter erstellt einen Bericht, der als Grund­la­ge für die Kos­ten­über­nah­me dient.

5. Repa­ra­tur beauf­tra­gen:

  • Nach der Frei­ga­be durch die Ver­si­che­rung kannst du qua­li­fi­zier­te Hand­wer­ker mit der Repa­ra­tur des Dachs beauf­tra­gen. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Aus­tausch beschä­dig­ter Dach­tei­le, sofern der Scha­den unter den Ver­si­che­rungs­schutz fällt.

6. Fol­ge­schä­den ver­mei­den:

  • Es ist wich­tig, nach einem Hagel­scha­den mög­li­che Fol­ge­schä­den wie Was­ser­ein­tritt zu ver­hin­dern, um Schim­mel­bil­dung oder wei­te­re struk­tu­rel­le Schä­den zu vermeiden.

Was deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Hagelschäden?

  • Repa­ra­tur­kos­ten für beschä­dig­te Dach­zie­gel, Dach­fens­ter und ande­re Gebäudeteile.
  • Fol­ge­schä­den, wie Was­ser­ein­tritt, der durch die beschä­dig­ten Dach­stel­len ver­ur­sacht wird.
  • Kos­ten für Not­maß­nah­men, um das Dach pro­vi­so­risch abzudecken.

Fazit:

Bei einem Hagel­scha­den am Dach soll­test du den Scha­den umge­hend dei­ner Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mel­den, den Scha­den doku­men­tie­ren und Not­maß­nah­men zur Ver­mei­dung wei­te­rer Schä­den ergrei­fen. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann hel­fen, die rich­ti­ge Ver­si­che­rung mit umfas­sen­dem Schutz für Hagel­schä­den zu finden.

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