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Was tun bei einem Lei­tungs­was­ser­scha­den im Wohngebäude?

Bei einem Lei­tungs­was­ser­scha­den im Wohn­ge­bäu­de sind meh­re­re Schrit­te not­wen­dig, um den Scha­den schnell und effek­tiv zu behe­ben sowie die Regu­lie­rung durch die Ver­si­che­rung zu sichern. Hier ist, was zu tun ist:

1. Was­ser­zu­fuhr stop­pen:

  • Schlie­ße sofort den Haupt­was­ser­hahn, um den Was­ser­aus­tritt zu stop­pen. Dies ver­hin­dert, dass wei­te­re Tei­le des Gebäu­des beschä­digt werden.

2. Scha­den doku­men­tie­ren:

  • Foto­gra­fie­re den Scha­den und hal­te fest, wel­che Gebäu­de­tei­le betrof­fen sind. Dies hilft bei der Scha­dens­mel­dung an die Ver­si­che­rung und dient als Beweis für die ent­stan­de­nen Schäden.

3. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung infor­mie­ren:

  • Mel­de den Scha­den so schnell wie mög­lich dei­ner Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Je nach Ver­trag über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur der Bau­sub­stanz, die durch den Was­ser­scha­den beschä­digt wurde.

4. Scha­den­um­fang fest­stel­len:

  • Ein Gut­ach­ter oder ein Sach­ver­stän­di­ger kann den genau­en Umfang des Scha­dens fest­stel­len. Die­se Bewer­tung ist wich­tig, um sicher­zu­stel­len, dass alle Repa­ra­tur­kos­ten durch die Ver­si­che­rung abge­deckt werden.

5. Trock­nungs­maß­nah­men ein­lei­ten:

  • In vie­len Fäl­len ist es not­wen­dig, das Gebäu­de zu trock­nen, um Schim­mel­bil­dung zu ver­mei­den. Die Kos­ten für Trock­nungs­ge­rä­te und Auf­räum­ar­bei­ten über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in der Regel, wenn der Was­ser­scha­den ver­si­chert ist.

6. Repa­ra­tu­ren beauf­tra­gen:

  • Beauf­tra­ge qua­li­fi­zier­te Hand­wer­ker, um den Rohr­bruch oder ande­re Quel­len des Was­ser­scha­dens zu repa­rie­ren und die Schä­den an der Bau­sub­stanz zu beheben.

Was deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei einem Lei­tungs­was­ser­scha­den ab?

  • Repa­ra­tur­kos­ten an der Bau­sub­stanz wie Wän­de, Decken und Böden.
  • Fol­ge­schä­den, z. B. durch ein­drin­gen­des Was­ser, das ande­re Tei­le des Gebäu­des beschädigt.
  • Kos­ten für Trock­nungs­maß­nah­men und die Repa­ra­tur des defek­ten Lei­tungs­rohrs, falls dies im Ver­trag ein­ge­schlos­sen ist.

Was deckt die Hausratversicherung?

  • Beweg­li­che Gegen­stän­de, wie Möbel oder Elek­tro­ge­rä­te, die durch das Was­ser beschä­digt wur­den, sind durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt.

Fazit:

Ein Lei­tungs­was­ser­scha­den im Wohn­ge­bäu­de kann erheb­li­che Schä­den ver­ur­sa­chen. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt in der Regel die Schä­den an der Bau­sub­stanz und Fol­ge­schä­den ab. Für Schä­den an beweg­li­chen Gegen­stän­den greift die Haus­rat­ver­si­che­rung. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, den bes­ten Ver­si­che­rungs­schutz für sol­che Fäl­le zu finden.

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