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Was tun bei einem Was­ser­scha­den durch Sturm?

Wenn ein Was­ser­scha­den durch Sturm auf­tritt, ist es wich­tig, schnell zu han­deln, um den Scha­den zu begren­zen und die Ver­si­che­rung zu infor­mie­ren. Hier sind die Schrit­te, die du unter­neh­men solltest:

1. Sicher­stel­len, dass kei­ne Gefahr besteht:

  • Wenn der Sturm noch anhält oder das Gebäu­de schwer beschä­digt ist, soll­ten Gefah­ren­stel­len wie lose Dach­zie­gel oder umge­stürz­te Bäu­me gemie­den wer­den. Ach­te dar­auf, dass du dich und ande­re nicht gefährdest.

2. Scha­den doku­men­tie­ren:

  • Mache Fotos und Vide­os von den beschä­dig­ten Stel­len und dem Was­ser­ein­tritt. Notie­re dir das Datum, die Uhr­zeit und die genaue Art des Scha­dens. Dies dient spä­ter als Beweis­mit­tel für die Scha­dens­mel­dung bei der Versicherung.

3. Not­maß­nah­men ergrei­fen:

  • Um wei­te­re Schä­den zu ver­mei­den, soll­test du sofort Not­maß­nah­men ergrei­fen. Dazu gehört bei­spiels­wei­se, undich­te Stel­len pro­vi­so­risch abzu­dich­ten oder das Was­ser so schnell wie mög­lich aus dem Gebäu­de zu entfernen.
  • In vie­len Fäl­len über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die Kos­ten für Not­maß­nah­men, um grö­ße­re Fol­ge­schä­den zu verhindern.

4. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung infor­mie­ren:

  • Mel­de den Scha­den schnellst­mög­lich bei dei­ner Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Sturm­schä­den sind in der Regel durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt, eben­so wie Schä­den durch ein­drin­gen­des Was­ser, wenn sie durch den Sturm ver­ur­sacht wur­den. Beschrei­be den Was­ser­scha­den und über­mitt­le die Fotos und Bewei­se an die Versicherung.

5. Gut­ach­ter ein­schal­ten:

  • Die Ver­si­che­rung wird in der Regel einen Gut­ach­ter schi­cken, um den Scha­den zu bewer­ten. Der Gut­ach­ter erstellt einen Bericht über das Aus­maß des Scha­dens und emp­fiehlt die wei­te­ren Schritte.

6. Repa­ra­tu­ren beauf­tra­gen:

  • Sobald die Ver­si­che­rung den Scha­den frei­ge­ge­ben hat, kannst du qua­li­fi­zier­te Hand­wer­ker mit den Repa­ra­tu­ren beauf­tra­gen. Dies kann die Repa­ra­tur von Dächern, Fens­tern, und Wän­den sowie die Besei­ti­gung von Was­ser­schä­den umfassen.

Was deckt die Wohngebäudeversicherung?

  • Schä­den an der Bau­sub­stanz wie Wän­de, Dächer und Böden.
  • Fol­ge­schä­den durch Was­ser­ein­tritt, der durch den Sturm ver­ur­sacht wur­de, z. B. durch­näss­te Wän­de oder Decken.
  • Not­maß­nah­men, die zur Ver­hin­de­rung wei­te­rer Schä­den not­wen­dig sind.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Beweg­li­che Gegen­stän­de wie Möbel und Elek­tro­nik sind nicht durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt. Die­se sind durch die Haus­rat­ver­si­che­rung geschützt.

Fazit:

Bei einem Was­ser­scha­den durch Sturm soll­test du den Scha­den sofort doku­men­tie­ren und die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung infor­mie­ren. Ergrei­fe Not­maß­nah­men, um grö­ße­re Schä­den zu ver­hin­dern, und beauf­tra­ge nach Frei­ga­be durch die Ver­si­che­rung die nöti­gen Repa­ra­tu­ren. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann hel­fen, den bes­ten Ver­si­che­rungs­schutz für sol­che Fäl­le zu finden.

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