Wenn ein Wasserschaden durch Sturm auftritt, ist es wichtig, schnell zu handeln, um den Schaden zu begrenzen und die Versicherung zu informieren. Hier sind die Schritte, die du unternehmen solltest:
1. Sicherstellen, dass keine Gefahr besteht:
- Wenn der Sturm noch anhält oder das Gebäude schwer beschädigt ist, sollten Gefahrenstellen wie lose Dachziegel oder umgestürzte Bäume gemieden werden. Achte darauf, dass du dich und andere nicht gefährdest.
2. Schaden dokumentieren:
- Mache Fotos und Videos von den beschädigten Stellen und dem Wassereintritt. Notiere dir das Datum, die Uhrzeit und die genaue Art des Schadens. Dies dient später als Beweismittel für die Schadensmeldung bei der Versicherung.
3. Notmaßnahmen ergreifen:
- Um weitere Schäden zu vermeiden, solltest du sofort Notmaßnahmen ergreifen. Dazu gehört beispielsweise, undichte Stellen provisorisch abzudichten oder das Wasser so schnell wie möglich aus dem Gebäude zu entfernen.
- In vielen Fällen übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Notmaßnahmen, um größere Folgeschäden zu verhindern.
4. Wohngebäudeversicherung informieren:
- Melde den Schaden schnellstmöglich bei deiner Wohngebäudeversicherung. Sturmschäden sind in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, ebenso wie Schäden durch eindringendes Wasser, wenn sie durch den Sturm verursacht wurden. Beschreibe den Wasserschaden und übermittle die Fotos und Beweise an die Versicherung.
5. Gutachter einschalten:
- Die Versicherung wird in der Regel einen Gutachter schicken, um den Schaden zu bewerten. Der Gutachter erstellt einen Bericht über das Ausmaß des Schadens und empfiehlt die weiteren Schritte.
6. Reparaturen beauftragen:
- Sobald die Versicherung den Schaden freigegeben hat, kannst du qualifizierte Handwerker mit den Reparaturen beauftragen. Dies kann die Reparatur von Dächern, Fenstern, und Wänden sowie die Beseitigung von Wasserschäden umfassen.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung?
- Schäden an der Bausubstanz wie Wände, Dächer und Böden.
- Folgeschäden durch Wassereintritt, der durch den Sturm verursacht wurde, z. B. durchnässte Wände oder Decken.
- Notmaßnahmen, die zur Verhinderung weiterer Schäden notwendig sind.
Was ist nicht abgedeckt?
- Bewegliche Gegenstände wie Möbel und Elektronik sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Diese sind durch die Hausratversicherung geschützt.
Fazit:
Bei einem Wasserschaden durch Sturm solltest du den Schaden sofort dokumentieren und die Wohngebäudeversicherung informieren. Ergreife Notmaßnahmen, um größere Schäden zu verhindern, und beauftrage nach Freigabe durch die Versicherung die nötigen Reparaturen. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen kann helfen, den besten Versicherungsschutz für solche Fälle zu finden.