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Was tun bei einem Wohngebäudeschaden?

Was tun bei einem Wohngebäudeschaden?

Ein Scha­den am Wohn­ge­bäu­de kann plötz­lich und uner­war­tet auf­tre­ten – sei es durch einen Sturm, einen Was­ser­rohr­bruch oder sogar einen Brand. Wenn es zu einem Scha­den kommt, ist schnel­les und rich­ti­ges Han­deln ent­schei­dend, um den Scha­den zu mini­mie­ren und die Abwick­lung mit der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung rei­bungs­los zu gestal­ten. Hier erfährst du, wel­che Schrit­te zu unter­neh­men sind, um die best­mög­li­che Regu­lie­rung des Scha­dens zu gewährleisten.

Schritt 1: Scha­den begren­zen und sichern

Das Wich­tigs­te nach einem Scha­den am Wohn­ge­bäu­de ist, wei­te­re Schä­den zu ver­hin­dern und die Sicher­heit des Gebäu­des zu gewähr­leis­ten. Fol­gen­de Maß­nah­men soll­test du sofort ergreifen:

  • Siche­rung des Gebäu­des: Bei einem Ein­bruch, Sturm oder Was­ser­scha­den soll­ten alle not­wen­di­gen Sofort­maß­nah­men getrof­fen wer­den, um das Gebäu­de vor wei­te­ren Schä­den zu schüt­zen. Das kann das Abdich­ten eines kaput­ten Dachs oder das Abstel­len der Was­ser­zu­fuhr bei einem Rohr­bruch sein.
  • Ret­tung von Wert­ge­gen­stän­den: Falls mög­lich, soll­ten wert­vol­le Gegen­stän­de in Sicher­heit gebracht wer­den, um sie vor wei­te­ren Schä­den zu bewahren.
  • Gefahr abweh­ren: Im Fal­le eines Brands oder einer Gas­ex­plo­si­on muss das Gebäu­de eva­ku­iert wer­den, um die Bewoh­ner zu schüt­zen. Sicher­heits­be­hör­den und Feu­er­wehr sind in sol­chen Fäl­len unver­züg­lich zu benachrichtigen.

Schritt 2: Scha­den dokumentieren

Eine gründ­li­che Doku­men­ta­ti­on des Scha­dens ist uner­läss­lich für die Regu­lie­rung durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Fol­gen­des soll­test du dabei beachten:

  • Fotos machen: Foto­gra­fie­re den Scha­den aus ver­schie­de­nen Per­spek­ti­ven. Dies umfasst nicht nur den direk­ten Scha­den, son­dern auch angren­zen­de Berei­che, die mög­li­cher­wei­se betrof­fen sind.
  • Lis­te der beschä­dig­ten Bau­tei­le: Erstel­le eine Lis­te der beschä­dig­ten Gebäu­de­tei­le, z. B. Dach, Fens­ter, Wän­de, Hei­zungs­an­la­gen oder Wasserleitungen.
  • Scha­dens­be­rich­te: Falls Drit­te wie Feu­er­wehr, Poli­zei oder Hand­wer­ker zur Behe­bung oder Siche­rung des Scha­dens her­an­ge­zo­gen wur­den, soll­ten alle Berich­te und Bele­ge sorg­fäl­tig auf­be­wahrt werden.

Schritt 3: Scha­den der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung melden

Sobald der Scha­den doku­men­tiert ist, muss er der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung so schnell wie mög­lich gemel­det wer­den. Die meis­ten Ver­si­che­rer ver­lan­gen eine Scha­dens­mel­dung inner­halb von weni­gen Tagen nach dem Vor­fall. Hier sind die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen, die bei der Scha­dens­mel­dung benö­tigt werden:

  • Ver­si­che­rungs­num­mer: Hal­te dei­ne Ver­si­che­rungs­num­mer bereit, um die Scha­den­mel­dung ein­deu­tig zuzuordnen.
  • Beschrei­bung des Scha­dens: Beschrei­be den Scha­den so detail­liert wie mög­lich. Ergän­ze dei­ne Beschrei­bung mit den auf­ge­nom­me­nen Fotos und der Lis­te der beschä­dig­ten Gebäudeteile.
  • Zeit­punkt und Ursa­che: Gib den genau­en Zeit­punkt des Scha­dens und, falls bekannt, die Ursa­che des Scha­dens an (z. B. Sturm, Feu­er, Leitungswasserschaden).

Die meis­ten Ver­si­che­rer bie­ten mitt­ler­wei­le die Mög­lich­keit, den Scha­den online zu mel­den. Alter­na­tiv kannst du auch tele­fo­nisch Kon­takt auf­neh­men oder das Scha­den­for­mu­lar per E‑Mail einreichen.

Schritt 4: Repa­ra­tur­maß­nah­men abstimmen

Bevor du mit der Repa­ra­tur des Scha­dens beginnst, soll­test du mit dei­ner Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Rück­spra­che hal­ten. Der Ver­si­che­rer wird in der Regel einen Gut­ach­ter beauf­tra­gen, der den Scha­den vor Ort begut­ach­tet und die Höhe der Repa­ra­tur­kos­ten festlegt.

  • Gut­ach­ter­be­such: War­te mit grö­ße­ren Repa­ra­tu­ren, bis der Gut­ach­ter den Scha­den besich­tigt hat. Not­maß­nah­men zur Scha­dens­be­gren­zung, wie das Abde­cken eines Dachs, dür­fen jedoch sofort durch­ge­führt werden.
  • Kos­ten­vor­anschlä­ge ein­ho­len: In der Regel for­dert die Ver­si­che­rung Kos­ten­vor­anschlä­ge von Hand­werks­be­trie­ben an, bevor die Repa­ra­tu­ren geneh­migt wer­den. Hal­te dich an die Vor­ga­ben des Ver­si­che­rers, um sicher­zu­stel­len, dass die Kos­ten über­nom­men werden.

Schritt 5: Kos­ten­er­stat­tung und Abwicklung

Sobald der Scha­den von der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung geprüft und bestä­tigt wur­de, beginnt die Abwick­lung. Hier­bei sind fol­gen­de Punk­te zu beachten:

  • Repa­ra­tur­kos­ten: Die Kos­ten für die Repa­ra­tu­ren wer­den in der Regel direkt von der Ver­si­che­rung über­nom­men. Falls du selbst Kos­ten vor­ge­streckt hast, wer­den dir die­se erstattet.
  • Selbst­be­tei­li­gung: Wenn du in dei­nem Ver­si­che­rungs­ver­trag eine Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart hast, trägst du die­sen Teil der Repa­ra­tur­kos­ten selbst.
  • Scha­den­re­gu­lie­rung: Nach­dem die Repa­ra­tu­ren durch­ge­führt wur­den, erfolgt die end­gül­ti­ge Scha­den­re­gu­lie­rung. Ach­te dar­auf, dass alle Bele­ge und Rech­nun­gen voll­stän­dig und kor­rekt bei der Ver­si­che­rung ein­ge­reicht werden.

Fazit: Was tun bei einem Wohngebäudeschaden?

Im Fal­le eines Scha­dens am Wohn­ge­bäu­de ist schnel­les und rich­ti­ges Han­deln ent­schei­dend. Zunächst soll­te der Scha­den begrenzt und doku­men­tiert wer­den, bevor die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kon­tak­tiert wird. Die Abstim­mung mit dem Ver­si­che­rer, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf die Repa­ra­tu­ren, ist uner­läss­lich, um eine rei­bungs­lo­se Regu­lie­rung zu gewähr­leis­ten. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann hel­fen, den pas­sen­den Tarif zu fin­den, der im Ernst­fall opti­ma­len Schutz bietet.

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