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Was tun wenn der Keller überflutet ist?

Aktualisiert: 15. August 2026  ·  Veröffentlicht: 11. August 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Bei einer Kellerüberschwemmung ist sofortiges Handeln entscheidend: Schalten Sie zuerst den Strom ab, sichern Sie Ihre Sicherheit durch Schutzausrüstung, und dokumentieren Sie alle Schäden fotografisch. Informieren Sie Ihre Versicherung unverzüglich, um Leistungsansprüche nicht zu gefährden – viele Elementarversicherer setzen Meldungsfristen von wenigen Tagen voraus.

Bei einer Kel­ler­über­schwem­mung ist sofor­ti­ges Han­deln ent­schei­dend: Schal­ten Sie zuerst den Strom ab, sichern Sie Ihre Sicher­heit durch Schutz­aus­rüs­tung, und doku­men­tie­ren Sie alle Schä­den foto­gra­fisch. Infor­mie­ren Sie Ihre Ver­si­che­rung unver­züg­lich, um Leis­tungs­an­sprü­che nicht zu gefähr­den – vie­le Ele­men­tar­ver­si­che­rer set­zen Mel­dungs­fris­ten von weni­gen Tagen voraus.

Sofort­maß­nah­men in den ers­ten Stunden

Die ers­te Pha­se nach einer Über­flu­tung ist kri­tisch für die Scha­dens­min­de­rung. Strom­ver­sor­gung muss sofort unter­bro­chen wer­den – betre­ten Sie den über­flu­te­ten Kel­ler nicht, solan­ge der Strom noch ein­ge­schal­tet ist. Siche­rungs­kas­ten ist im Kel­ler? Rufen Sie einen Fach­be­trieb an. Bei Gas­ge­rä­ten prü­fen Sie auf Lecks und sper­ren Sie die Gas­ver­sor­gung ab.

Tra­gen Sie was­ser­dich­te Schutz­klei­dung, Gum­mi­stie­fel und Hand­schu­he – Hoch­was­ser ist oft mit Schad­stof­fen, Schlamm und Ver­un­rei­ni­gun­gen kon­ta­mi­niert. Begin­nen Sie mit dem Was­ser­trans­port: Bei gerin­gen Was­ser­men­gen hel­fen Eimer und Schau­feln; bei grö­ße­rem Volu­men mie­ten Sie eine Tauch­pum­pe. Wich­tig: Pum­pen Sie nicht zu schnell ab – zu rasan­tes Abpum­pen bei star­ker Über­flu­tung belas­tet die Kel­ler­de­cke und kann zu Ris­sen führen.

Doku­men­ta­ti­on und Versicherungsmeldung

Erstel­len Sie eine lücken­lo­se Scha­den­do­ku­men­ta­ti­on, bevor Sie mit Auf­räum­ar­bei­ten begin­nen: Machen Sie Fotos und Vide­os vom Was­ser­pe­gel, beschä­dig­ten Möbeln, Ein­rich­tun­gen und Mate­ria­li­en. Notie­ren Sie Gerä­te und Gegen­stän­de mit Kauf­da­tum und Wert – die­se Infor­ma­tio­nen braucht Ihre Ver­si­che­rung zur Schadensregulierung.

Mel­den Sie den Scha­den inner­halb von 3–5 Werk­ta­gen Ihrer Ele­men­tar­ver­si­che­rung. Hal­ten Sie die Doku­men­ta­ti­on bereit und beauf­tragt bei Groß­schä­den einen Sach­ver­stän­di­gen. Bewah­ren Sie beschä­dig­te Gegen­stän­de auf, bis der Gut­ach­ter die­se inspi­ziert hat.

Trock­nung, Rei­ni­gung und Prävention

  • Ent­feuch­tung begin­nen: Set­zen Sie unmit­tel­bar nach dem Was­ser­trans­port Ent­feuch­tungs­ge­rä­te und Ven­ti­la­to­ren ein. Offe­ne Fens­ter und Türen unter­stüt­zen die Belüf­tung – Schim­mel­bil­dung droht bereits nach 24–48 Stun­den bei feuch­tem Milieu.
  • Schlamm und Ver­schmut­zun­gen: Ent­fer­nen Sie Schlamm­ab­la­ge­run­gen gründ­lich, des­in­fi­zie­ren Sie betrof­fe­ne Flä­chen mit geeig­ne­ten Mitteln.
  • Elek­tri­sche und Gas­an­la­gen: Las­sen Sie von einem Fach­be­trieb über­prü­fen, ob alle Instal­la­tio­nen nach der Über­flu­tung sicher sind – erst dann Strom wie­der einschalten.
  • Ris­se und Abdich­tun­gen: Prü­fen Sie Wän­de und Böden auf Ris­se. Die­se soll­ten zeit­nah repa­riert wer­den, um erneu­te Durch­feuch­tung zu verhindern.
  • Hoch­was­ser­schutz­sys­tem instal­lie­ren: Erwä­gen Sie nach­träg­lich Rück­stau­klap­pen, Schotts­sys­te­me oder Pump­si­che­run­gen zur Prä­ven­ti­on zukünf­ti­ger Schäden.

Ver­si­che­rungs­schutz über­prü­fen: Über­prü­fen Sie, ob Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­rung den Ele­men­tar­scha­den-Bau­stein ent­hal­ten – er deckt Über­schwem­mungs- und Rückstau­schä­den bis zur vol­len Ver­si­che­rungs­sum­me, sofern Rück­stau aus­drück­lich ein­ge­schlos­sen ist. Ein lücken­lo­ser Ele­men­tar­schutz ist in Hoch­was­ser­ge­fähr­dungs­ge­bie­ten 2026 unverzichtbar.

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