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Was tun, wenn die Gebäu­de­ver­si­che­rung den Scha­den ablehnt?

Wenn die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung einen Scha­den ablehnt, gibt es meh­re­re Schrit­te, die du unter­neh­men kannst, um die Ent­schei­dung zu über­prü­fen oder dage­gen vorzugehen:

1. Ableh­nung schrift­lich begrün­den las­sen:

  • For­de­re eine schrift­li­che Begrün­dung von der Ver­si­che­rung an, um genau zu erfah­ren, war­um der Scha­den abge­lehnt wur­de. Manch­mal liegt es an Miss­ver­ständ­nis­sen oder an feh­len­den Unter­la­gen, die den Scha­dens­fall unvoll­stän­dig erschei­nen lassen.

2. Ver­si­che­rungs­ver­trag über­prü­fen:

  • Über­prü­fe den Ver­si­che­rungs­ver­trag und die dar­in ent­hal­te­nen Bedin­gun­gen genau. Mög­li­cher­wei­se sind bestimm­te Schä­den, wie Ele­men­tar­schä­den oder Fol­ge­schä­den, nicht auto­ma­tisch abge­deckt, wenn sie nicht expli­zit im Ver­trag erwähnt sind. Ver­ge­wis­se­re dich, ob der abge­lehn­te Scha­den tat­säch­lich von den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen aus­ge­schlos­sen ist.

3. Nach­bes­se­rung und Bele­ge ein­rei­chen:

  • Falls die Ver­si­che­rung den Scha­den wegen feh­len­der Infor­ma­tio­nen oder unzu­rei­chen­der Doku­men­ta­ti­on abge­lehnt hat, kannst du wei­te­re Bewei­se oder Berich­te nach­rei­chen. Dies könn­ten zum Bei­spiel Fotos des Scha­dens, Rech­nun­gen oder Gut­ach­ten eines Sach­ver­stän­di­gen sein.

4. Gut­ach­ter ein­schal­ten:

  • Wenn du mit der Begrün­dung der Ableh­nung nicht ein­ver­stan­den bist, kannst du einen unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter beauf­tra­gen. Ein neu­tra­ler Gut­ach­ter kann den Scha­den bewer­ten und ein Gut­ach­ten erstel­len, das die Ansprü­che untermauert.

5. Ein­spruch ein­le­gen:

  • Du hast das Recht, einen Ein­spruch gegen die Ent­schei­dung ein­zu­le­gen. Die­ser Ein­spruch soll­te detail­liert begrün­det und mit zusätz­li­chen Bewei­sen oder Infor­ma­tio­nen unter­mau­ert sein. Die Ver­si­che­rung wird den Fall erneut prüfen.

6. Ver­si­che­rungs­om­buds­mann ein­schal­ten:

  • Wenn kei­ne Eini­gung erzielt wird, kannst du den Ver­si­che­rungs­om­buds­mann ein­schal­ten. Die­ser bie­tet eine kos­ten­lo­se Schlich­tung zwi­schen dem Ver­si­che­rungs­neh­mer und dem Ver­si­che­rer. Oft kann hier eine Lösung gefun­den wer­den, ohne dass es zu einem Gerichts­ver­fah­ren kommt.

7. Recht­li­che Schrit­te:

  • Soll­te der Fall wei­ter­hin unge­klärt blei­ben, kannst du einen Rechts­an­walt für Ver­si­che­rungs­recht kon­sul­tie­ren. Die­ser kann dich bera­ten, ob es sinn­voll ist, recht­li­che Schrit­te ein­zu­lei­ten. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann hier­bei unterstützen.

Fazit:

Wenn die Gebäu­de­ver­si­che­rung einen Scha­den ablehnt, ist es wich­tig, die Ent­schei­dung zu hin­ter­fra­gen und alle Optio­nen zu prü­fen. Ein gut doku­men­tier­ter Ein­spruch oder die Unter­stüt­zung eines Gut­ach­ters oder des Ombuds­manns kön­nen oft zur Klä­rung bei­tra­gen. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann zudem dabei hel­fen, zukünf­tig eine pas­sen­de­re Ver­si­che­rung zu finden.

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