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Was tun, wenn die Gebäu­de­ver­si­che­rung gekün­digt wurde?

Wenn die Gebäu­de­ver­si­che­rung gekün­digt wur­de, ist es wich­tig, schnell zu han­deln, um sicher­zu­stel­len, dass das Gebäu­de wei­ter­hin gegen mög­li­che Risi­ken abge­si­chert ist. Hier sind die Schrit­te, die du unter­neh­men kannst:

1. Ursa­chen der Kün­di­gung klären

  • Prü­fe den Kün­di­gungs­grund: Ver­si­che­run­gen kön­nen aus ver­schie­de­nen Grün­den kün­di­gen, wie z. B. Nicht­zah­lung der Bei­trä­ge, häu­fi­ge Scha­dens­fäl­le oder wenn das Risi­ko als zu hoch ein­ge­schätzt wird. Du soll­test sofort den Grund für die Kün­di­gung erfra­gen, falls er nicht ein­deu­tig im Kün­di­gungs­schrei­ben ange­ge­ben ist.

2. Neu­en Ver­si­che­rungs­schutz suchen

  • Ver­gleichs­por­tal nut­zen: Nut­ze ein Ver­gleichs­por­tal oder wen­de dich an einen Ver­si­che­rungs­be­ra­ter, um eine neue Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zu fin­den. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann dir hel­fen, den bes­ten Tarif für dei­ne Situa­ti­on zu finden.
  • Spe­zi­el­le Ver­si­che­rer anspre­chen: Wenn die Kün­di­gung auf­grund von hohem Risi­ko oder vie­len Schä­den erfolgt ist, kannst du dich an Ver­si­che­rer wen­den, die auf schwie­ri­ge Fäl­le spe­zia­li­siert sind. Die­se bie­ten mög­li­cher­wei­se ange­pass­te Tari­fe für Gebäu­de an, die als ris­kan­ter ein­ge­stuft werden.

3. Ver­si­che­rungs­schutz naht­los aufrechterhalten

  • Wenn die Kün­di­gung durch den Ver­si­che­rer erfolgt, ist es wich­tig, sofort eine neue Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, um eine Ver­si­che­rungs­lü­cke zu ver­mei­den. Schä­den am Gebäu­de könn­ten ansons­ten ohne Ver­si­che­rungs­schutz zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Belas­tun­gen führen.

4. Alter­na­ti­ven prü­fen:

  • In eini­gen Fäl­len kannst du bei dei­ner alten Ver­si­che­rung ver­su­chen, eine Rück­nah­me der Kün­di­gung zu ver­han­deln, beson­ders wenn es sich um Zah­lungs­rück­stän­de han­delt. Durch das Nach­zah­len der aus­ste­hen­den Prä­mi­en und das Ein­ver­ständ­nis zur Raten­zah­lung kann die Ver­si­che­rung mög­li­cher­wei­se wie­der akti­viert werden.

5. Fris­ten beach­ten:

  • Wenn du als Ver­si­che­rungs­neh­mer die Kün­di­gung erhal­ten hast, gibt es oft eine Frist, in der du Wider­spruch ein­le­gen oder eine neue Ver­si­che­rung abschlie­ßen soll­test. Die­se Frist soll­test du unbe­dingt einhalten.

Fazit:

Nach der Kün­di­gung dei­ner Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung soll­test du so schnell wie mög­lich han­deln, um eine neue Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen und den Schutz dei­nes Gebäu­des sicher­zu­stel­len. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann dir dabei hel­fen, eine geeig­ne­te neue Poli­ce zu fin­den, die dei­nen Anfor­de­run­gen entspricht.

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