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Was tun wenn die Rechtsschutzversicherung kündigt?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 26. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Wurde Ihre Rechtsschutzversicherung gekündigt, sollten Sie zunächst mit dem Versicherer verhandeln, um den Vertrag durch höhere Beiträge oder Selbstbeteiligung zu retten. Scheitern die Verhandlungen, empfiehlt sich eine Eigenkündigung, um die Kündigungsablehnung aus Ihrem Versicherungsregister zu entfernen – das erleichtert den Neuabschluss erheblich.

Wur­de Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung gekün­digt, soll­ten Sie zunächst mit dem Ver­si­che­rer ver­han­deln, um den Ver­trag durch höhe­re Bei­trä­ge oder Selbst­be­tei­li­gung zu ret­ten. Schei­tern die Ver­hand­lun­gen, emp­fiehlt sich eine Eigen­kün­di­gung, um die Kün­di­gungs­ab­leh­nung aus Ihrem Ver­si­che­rungs­re­gis­ter zu ent­fer­nen – das erleich­tert den Neu­ab­schluss erheblich.

Ver­hand­lungs­op­tio­nen zur Vertragsrettung

Ver­si­che­rer kün­di­gen Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen typi­scher­wei­se bei hohen Scha­dens­quo­ten, häu­fi­gen Leis­tungs­in­an­spruch­nah­men oder schlech­te­ren Ren­ta­bi­li­täts­pro­gno­sen. Vor der Suche nach einem neu­en Ver­si­che­rer lohnt sich das direk­te Gespräch mit Ihrem aktu­el­len Anbie­ter. Drei bewähr­te Stra­te­gien kön­nen den Ver­trag bewahren:

  • Bei­trags­er­hö­hung ver­han­deln: Vie­le Ver­si­che­rer behal­ten ihre Kun­den ger­ne, wenn die­se eine höhe­re Prä­mie akzep­tie­ren. Eine mode­ra­te Erhö­hung ist oft güns­ti­ger, als dass der Ver­si­che­rer das Risi­ko völ­lig neu ein­schät­zen muss.
  • Selbst­be­tei­li­gung anhe­ben: Eine Erhö­hung (etwa von 150 € auf 250 oder 300 €) signa­li­siert erhöh­te Eigen­ver­ant­wor­tung und macht den Ver­trag für den Ver­si­che­rer attraktiver.
  • Leis­tungs­um­fang begren­zen: Der Ver­zicht auf ein­zel­ne Deckungs­be­rei­che (bei­spiels­wei­se Ver­wal­tungs­rat-Haf­tung oder bestimm­te Ver­kehrs­rechts­schutz-Modu­le) redu­ziert das Risikopotenzial.

Die Kün­di­gungs­neu­tra­li­tät: Stra­te­gi­scher Umgang mit der Ablehnung

Blei­ben Ver­hand­lun­gen erfolg­los, emp­fiehlt sich ein klu­ger tak­ti­scher Schach­zug: For­dern Sie den Ver­si­che­rer schrift­lich auf, sei­ne Kün­di­gung zurück­zu­neh­men, und rei­chen Sie selbst eine Eigen­kün­di­gung ein. Die­ser Ansatz ist essen­ti­ell, weil Ver­si­che­rer bei der Neu­ver­si­che­rung stark danach dif­fe­ren­zie­ren, wer gekün­digt hat – der Anbie­ter oder Sie als Kunde.

Der Hin­ter­grund: Eine Kün­di­gung durch den Ver­si­che­rer gilt als Warn­si­gnal für erhöh­tes Risi­ko und wird in zen­tra­len Daten­ban­ken wie der VVG-Mel­de­da­tei doku­men­tiert. Mit einer Eigen­kün­di­gung ver­mei­den Sie die­se nega­ti­ve Mar­kie­rung, was Ihre Chan­cen bei der Neu­ver­si­che­rung deut­lich verbessert.

Neu­ab­schluss nach Kün­di­gung – Prak­ti­sche Schritte

  • Trans­pa­ren­te Offen­le­gung: Geben Sie die frü­he­re Kün­di­gung bei neu­en Ange­bo­ten voll­stän­dig an. Ver­si­che­rer recher­chie­ren dies ohne­hin und wer­ten Ver­schwei­gen als Antragsfehlerhaftigkeit.
  • Spe­zia­li­sier­te Anbie­ter kon­tak­tie­ren: Man­che Ver­si­che­rer (etwa Axa, Ergo oder regio­na­le Anbie­ter) haben Tole­ranz für Kun­den mit Kün­di­gungs­his­to­rie, teil­wei­se mit mode­ra­tem Risikozuschlag.
  • Ver­gleichs­por­ta­le nut­zen: Aktu­el­le Ver­glei­che 2026 zei­gen erheb­li­che Prä­mi­en­un­ter­schie­de – auch bei Risi­ko­ge­schich­te kön­nen Sie 20–40 % Erspar­nis erzie­len, je nach Tarif.
  • War­te­fris­ten ein­pla­nen: Bei schwie­ri­ge­rer Risi­ko­his­to­rie kön­nen Ver­si­che­rer 3–6 Mona­te War­te­frist bis zur Leis­tungs­zu­sa­ge fordern.
  • Mak­ler ein­be­zie­hen: Ver­si­che­rungs­mak­ler haben oft bes­se­re Kon­tak­te zu Spe­zi­al­ver­si­che­rern und kön­nen schwie­ri­ge­re Risi­ken erfolg­reich platzieren.
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