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Was tun wenn die Rechts­schutz­ver­si­che­rung kündigt?

Wenn die alte  Rechts­schutz­ver­si­che­rung den Ver­trag gekün­digt hat, ist es oft­mals sehr schwer einen neu­en Rechts­schutz­ver­si­che­rer zu fin­den, der das Risi­ko über­neh­men möchte.

Zu emp­feh­len ist, Kon­takt mit dem alten, bestehen­den Rechts­schutz­ver­si­che­rer auf­zu­neh­men und über eine Ver­trags­fort­füh­rung zu verhandeln.

Die­se kann z.B. durch eine Erhö­hung des Bei­trags oder durch Ver­ein­ba­rung einer höhe­ren Selbst­be­tei­li­gung in dem bestehen­den Rechts­schutz Ver­trag erfolgen.

Soll­te es dies­be­züg­lich zu kei­ner Ver­ein­ba­rung kom­men, bit­ten Sie Ihren Rechts­schutz­ver­si­che­rer dar­um, dass Sie den Ver­trag von Ihrer Sei­te aus kün­di­gen kön­nen und die Kün­di­gung sei­tens des Rechts­schutz­ver­si­che­rers zurück­ge­nom­men wird.

So ver­mei­den Sie die Anga­be und nega­ti­ven Fol­gen über die Kün­di­gung sei­tens des Ver­si­che­rers bei Abschluss einer neu­en Rechts­schutz­ver­si­che­rung.

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