Wenn die alte Rechtsschutzversicherung den Vertrag gekündigt hat, ist es oftmals sehr schwer einen neuen Rechtsschutzversicherer zu finden, der das Risiko übernehmen möchte.
Zu empfehlen ist, Kontakt mit dem alten, bestehenden Rechtsschutzversicherer aufzunehmen und über eine Vertragsfortführung zu verhandeln.
Diese kann z.B. durch eine Erhöhung des Beitrags oder durch Vereinbarung einer höheren Selbstbeteiligung in dem bestehenden Rechtsschutz Vertrag erfolgen.
Sollte es diesbezüglich zu keiner Vereinbarung kommen, bitten Sie Ihren Rechtsschutzversicherer darum, dass Sie den Vertrag von Ihrer Seite aus kündigen können und die Kündigung seitens des Rechtsschutzversicherers zurückgenommen wird.
So vermeiden Sie die Angabe und negativen Folgen über die Kündigung seitens des Versicherers bei Abschluss einer neuen Rechtsschutzversicherung.