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Wurde Ihre Rechtsschutzversicherung gekündigt, sollten Sie zunächst mit dem Versicherer verhandeln, um den Vertrag durch höhere Beiträge oder Selbstbeteiligung zu retten. Scheitern die Verhandlungen, empfiehlt sich eine Eigenkündigung, um die Kündigungsablehnung aus Ihrem Versicherungsregister zu entfernen – das erleichtert den Neuabschluss erheblich.
Wurde Ihre Rechtsschutzversicherung gekündigt, sollten Sie zunächst mit dem Versicherer verhandeln, um den Vertrag durch höhere Beiträge oder Selbstbeteiligung zu retten. Scheitern die Verhandlungen, empfiehlt sich eine Eigenkündigung, um die Kündigungsablehnung aus Ihrem Versicherungsregister zu entfernen – das erleichtert den Neuabschluss erheblich.
Versicherer kündigen Rechtsschutzversicherungen typischerweise bei hohen Schadensquoten, häufigen Leistungsinanspruchnahmen oder schlechteren Rentabilitätsprognosen. Vor der Suche nach einem neuen Versicherer lohnt sich das direkte Gespräch mit Ihrem aktuellen Anbieter. Drei bewährte Strategien können den Vertrag bewahren:
Bleiben Verhandlungen erfolglos, empfiehlt sich ein kluger taktischer Schachzug: Fordern Sie den Versicherer schriftlich auf, seine Kündigung zurückzunehmen, und reichen Sie selbst eine Eigenkündigung ein. Dieser Ansatz ist essentiell, weil Versicherer bei der Neuversicherung stark danach differenzieren, wer gekündigt hat – der Anbieter oder Sie als Kunde.
Der Hintergrund: Eine Kündigung durch den Versicherer gilt als Warnsignal für erhöhtes Risiko und wird in zentralen Datenbanken wie der VVG-Meldedatei dokumentiert. Mit einer Eigenkündigung vermeiden Sie diese negative Markierung, was Ihre Chancen bei der Neuversicherung deutlich verbessert.
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