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Was tun, wenn die Ver­si­che­rung den Scha­den nicht voll­stän­dig übernimmt?

Wenn die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung den Scha­den nicht voll­stän­dig über­nimmt, gibt es ver­schie­de­ne Schrit­te, die du unter­neh­men kannst, um die Situa­ti­on zu klä­ren und mög­li­cher­wei­se eine Nach­re­gu­lie­rung zu erreichen:

1. Schrift­li­che Begrün­dung anfor­dern:

  • Fra­ge bei der Ver­si­che­rung nach einer schrift­li­chen Begrün­dung, war­um der Scha­den nicht voll­stän­dig über­nom­men wur­de. Die­se Erklä­rung gibt dir Klar­heit dar­über, ob bestimm­te Scha­dens­ar­ten oder ‑umfän­ge von der Ver­si­che­rungs­po­li­ce aus­ge­schlos­sen sind oder ob Unter­la­gen fehlen.

2. Ver­trag und Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen prü­fen:

  • Über­prü­fe den Ver­si­che­rungs­ver­trag und die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, um fest­zu­stel­len, ob der Scha­dens­fall tat­säch­lich unter den Schutz der Poli­ce fällt. Manch­mal kann es sein, dass bestimm­te Schä­den nur teil­wei­se abge­deckt sind oder spe­zi­el­le Deckungs­gren­zen gelten.

3. Feh­len­de Doku­men­ta­ti­on nach­rei­chen:

  • Falls der Scha­den nicht voll­stän­dig über­nom­men wur­de, weil Doku­men­te oder Bele­ge feh­len, rei­che die­se nach. Hier­zu kön­nen Gut­ach­ten, Kos­ten­vor­anschlä­ge oder Repa­ra­tur­rech­nun­gen gehö­ren, um den Scha­den bes­ser zu dokumentieren.

4. Gut­ach­ter beauf­tra­gen:

  • Wenn du mit der Ent­schei­dung der Ver­si­che­rung nicht ein­ver­stan­den bist, kannst du einen unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter beauf­tra­gen, um den Scha­den erneut bewer­ten zu las­sen. Ein Gut­ach­ten kann hel­fen, die tat­säch­li­che Scha­dens­hö­he zu bele­gen und den Anspruch gegen­über der Ver­si­che­rung zu untermauern.

5. Ein­spruch ein­le­gen:

  • Wenn du mit der Ableh­nung oder der teil­wei­sen Über­nah­me des Scha­dens nicht ein­ver­stan­den bist, kannst du Ein­spruch bei der Ver­si­che­rung ein­le­gen. Die­ser soll­te gut begrün­det sein und alle rele­van­ten Unter­la­gen enthalten.

6. Ver­si­che­rungs­om­buds­mann ein­schal­ten:

  • Soll­te der Ein­spruch nicht erfolg­reich sein, kannst du den Ver­si­che­rungs­om­buds­mann kos­ten­los ein­schal­ten. Die­ser ver­mit­telt zwi­schen dir und der Ver­si­che­rung und ver­sucht, eine außer­ge­richt­li­che Lösung zu finden.

7. Recht­li­che Schrit­te erwä­gen:

  • Wenn alle ande­ren Maß­nah­men schei­tern, kannst du erwä­gen, einen Rechts­an­walt für Ver­si­che­rungs­recht zu Rate zu zie­hen. Ein Anwalt kann dir hel­fen zu prü­fen, ob es sinn­voll ist, recht­li­che Schrit­te gegen die Ver­si­che­rung ein­zu­lei­ten. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann hier die Kos­ten abdecken.

Fazit:

Wenn die Ver­si­che­rung den Scha­den nicht voll­stän­dig über­nimmt, ist es wich­tig, die Ent­schei­dung zu hin­ter­fra­gen, den Ver­trag genau zu prü­fen und bei Bedarf Nach­wei­se zu erbrin­gen. Soll­te dies nicht aus­rei­chen, kann ein Gut­ach­ter oder der Ver­si­che­rungs­om­buds­mann hel­fen, eine fai­re Scha­dens­re­gu­lie­rung zu erreichen.

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