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Was tun, wenn die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung den Scha­den nicht anerkennt?

Wenn die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung den Scha­den nicht aner­kennt, gibt es meh­re­re Schrit­te, die du unter­neh­men kannst, um die Ent­schei­dung anzu­fech­ten oder eine Lösung zu fin­den. Hier ist, was du tun solltest:

1. Ableh­nung schrift­lich begrün­den las­sen:

  • For­de­re eine schrift­li­che Begrün­dung der Ableh­nung an, um zu ver­ste­hen, war­um die Ver­si­che­rung den Scha­den nicht aner­kennt. Dies gibt dir Klar­heit über die Grün­de und hilft, mög­li­che Miss­ver­ständ­nis­se aufzudecken.

2. Ver­trag und Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen prü­fen:

  • Über­prü­fe den Ver­si­che­rungs­ver­trag und die dar­in ent­hal­te­nen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen. Oft wer­den Schä­den nicht aner­kannt, weil sie in den Ver­si­che­rungs­schutz nicht ein­be­zo­gen sind oder weil bestimm­te Pflich­ten (wie War­tungs­pflich­ten) nicht erfüllt wurden.

3. Scha­den doku­men­tie­ren und Bewei­se nach­rei­chen:

  • Falls die Ver­si­che­rung auf­grund unzu­rei­chen­der Bewei­se den Scha­den ablehnt, soll­test du zusätz­li­che Nach­wei­se erbrin­gen. Dazu gehö­ren Fotos, Vide­os und ggf. Gut­ach­ten von Fach­leu­ten, die die Ursa­che und den Umfang des Scha­dens bestätigen.

4. Gut­ach­ter ein­schal­ten:

  • Du kannst einen unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter beauf­tra­gen, um den Scha­den bewer­ten zu las­sen. Ein Gut­ach­ten eines neu­tra­len Exper­ten kann hel­fen, die Ansprü­che zu untermauern.

5. Ein­spruch bei der Ver­si­che­rung ein­le­gen:

  • Wenn du mit der Ableh­nung nicht ein­ver­stan­den bist, kannst du schrift­lich Ein­spruch ein­le­gen. Erläu­te­re dabei genau, war­um du der Mei­nung bist, dass der Scha­den ver­si­chert sein soll­te, und lege alle rele­van­ten Bele­ge bei.

6. Ver­si­che­rungs­om­buds­mann ein­schal­ten:

  • Wenn die Ver­si­che­rung den Ein­spruch wei­ter­hin ablehnt, kannst du den Ver­si­che­rungs­om­buds­mann ein­schal­ten. Dies ist eine kos­ten­lo­se Schlich­tungs­stel­le, die zwi­schen Ver­si­che­rungs­neh­mern und Ver­si­che­run­gen ver­mit­telt. Der Ombuds­mann prüft den Fall und kann in vie­len Fäl­len eine außer­ge­richt­li­che Lösung finden.

7. Rechts­an­walt für Ver­si­che­rungs­recht beauf­tra­gen:

  • Wenn alle ande­ren Maß­nah­men nicht zum Erfolg füh­ren, kannst du einen Rechts­an­walt hin­zu­zie­hen, der auf Ver­si­che­rungs­recht spe­zia­li­siert ist. Ein Anwalt kann prü­fen, ob ein gericht­li­ches Vor­ge­hen gegen die Ver­si­che­rung sinn­voll ist. Falls du eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hast, deckt die­se die Anwalts- und Gerichts­kos­ten ab.

Fazit:

Wenn die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung den Scha­den nicht aner­kennt, soll­test du zunächst alle Bele­ge über­prü­fen und ggf. ergän­zen, Ein­spruch ein­le­gen und not­falls den Ver­si­che­rungs­om­buds­mann oder einen Rechts­an­walt ein­schal­ten. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann hel­fen, zukünf­tig eine Ver­si­che­rung zu fin­den, die bes­se­ren Schutz und Service bietet.

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