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Was tun, wenn die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht zahlt?

Wenn die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht zahlt, gibt es meh­re­re Schrit­te, die du unter­neh­men kannst, um dein Recht auf Leis­tung zu prü­fen und durchzusetzen:

1. Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen prüfen

Über­prü­fe zunächst die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen gründ­lich, um sicher­zu­stel­len, dass der Scha­den­fall tat­säch­lich von der Ver­si­che­rung abge­deckt ist. Manch­mal wer­den bestimm­te Schä­den oder Umstän­de aus­ge­schlos­sen, wie etwa gro­be Fahr­läs­sig­keit oder nicht ver­si­cher­te Gefah­ren (z. B. Über­schwem­mung ohne Elementarschadenversicherung).

2. Schrift­li­che Begrün­dung der Ableh­nung anfordern

For­de­re von der Ver­si­che­rung eine schrift­li­che Ableh­nung mit detail­lier­ter Begrün­dung an. Die Ver­si­che­rung muss klar dar­le­gen, war­um sie die Zah­lung ver­wei­gert und auf wel­che Klau­seln im Ver­si­che­rungs­ver­trag sie sich beruft.

3. Ein­spruch einlegen

Wenn du mit der Ableh­nung nicht ein­ver­stan­den bist, kannst du inner­halb einer bestimm­ten Frist Ein­spruch ein­le­gen. Dabei ist es wich­tig, zusätz­li­che Bewei­se oder Doku­men­te ein­zu­rei­chen, die dei­ne Posi­ti­on stüt­zen, wie z. B. Fotos des Scha­dens, Gut­ach­ten oder Zeu­gen­be­rich­te.

4. Gut­ach­ter beauftragen

Falls der Ver­si­che­rer den Scha­den als zu gering bewer­tet oder die Ursa­che des Scha­dens infra­ge stellt, kann es sinn­voll sein, einen unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter zu beauf­tra­gen. Die­ser kann den Scha­den neu­tral bewer­ten und eine Grund­la­ge für dei­nen Ein­spruch bieten.

5. Ombuds­mann für Ver­si­che­run­gen einschalten

Der Ver­si­che­rungs­om­buds­mann bie­tet eine kos­ten­lo­se Mög­lich­keit, Strei­tig­kei­ten zwi­schen Ver­si­che­rungs­neh­mern und Ver­si­che­run­gen außer­ge­richt­lich zu klä­ren. Eine Beschwer­de beim Ombuds­mann kann oft schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger als ein Gerichts­ver­fah­ren zu einer Lösung führen.

6. Rechts­an­walt einschalten

Wenn die Ver­si­che­rung wei­ter­hin nicht zahlt, kann es rat­sam sein, einen Rechts­an­walt für Ver­si­che­rungs­recht zu kon­sul­tie­ren. Die­ser kann dei­ne recht­li­chen Optio­nen prü­fen und im Zwei­fel den Ver­si­che­rer zur Zah­lung zwin­gen. Vie­le Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen decken sol­che Fäl­le ab.

7. Kla­ge einreichen

Als letz­ter Schritt bleibt der Gang vor Gericht, wenn sich die Ver­si­che­rung wei­ter­hin wei­gert zu zah­len. Ein Anwalt kann dir hel­fen, den Fall juris­tisch durch­zu­set­zen, falls du im Recht bist und die Ver­si­che­rung unbe­rech­tigt ablehnt.

Fazit:

Wenn die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht zahlt, gibt es meh­re­re Wege, um dein Recht durch­zu­set­zen – von einer genau­en Prü­fung des Ver­trags über den Ombuds­mann bis hin zu einer gericht­li­chen Kla­ge. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann außer­dem sicher­stel­len, dass du künf­tig den best­mög­li­chen Ver­si­che­rungs­schutz erhältst.

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