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Was übernimmt die Elementarversicherung?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Elementarversicherung übernimmt Schäden durch extreme Naturereignisse wie Hochwasser, Erdbeben, Schneedruck und Erdrutsche – Risiken, die die Standard-Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht abdeckt. Sie zahlt für Reparaturen, Wiederaufbau, Trocknungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie den Ersatz beschädigter Gegenstände bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung über­nimmt Schä­den durch extre­me Natur­er­eig­nis­se wie Hoch­was­ser, Erd­be­ben, Schnee­druck und Erd­rut­sche – Risi­ken, die die Stan­dard-Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­rung nicht abdeckt. Sie zahlt für Repa­ra­tu­ren, Wie­der­auf­bau, Trock­nungs- und Sanie­rungs­maß­nah­men sowie den Ersatz beschä­dig­ter Gegen­stän­de bis zur ver­ein­bar­ten Versicherungssumme.

Wel­che Natur­ge­fah­ren sind versichert?

Die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung schützt vor einer brei­ten Palet­te von Natur­er­eig­nis­sen, die erheb­li­che finan­zi­el­le Schä­den ver­ur­sa­chen können:

  • Hoch­was­ser und Über­schwem­mun­gen: Schä­den durch über die Ufer tre­ten­de Gewäs­ser und Stark­re­gen, inklu­si­ve Was­ser­schä­den, Trock­nungs- und Sanierungsarbeiten
  • Erd­be­ben: Ris­se in der Bau­sub­stanz, beschä­dig­te Fun­da­men­te und struk­tu­rel­le Schäden
  • Erd­sen­kun­gen und Erd­rut­sche: Desta­bi­li­sie­rung und Beschä­di­gun­gen des Gebäu­des durch Bodenbewegungen
  • Schnee­druck und Lawi­nen: Schä­den durch extrem schwe­re Schnee­las­ten auf Dächern und Lawinenabgänge
  • Rück­stau: Was­ser­schä­den durch über­for­der­te Abwas­ser­sys­te­me (bei instal­lier­ten Schutzvorrichtungen)
  • Sturm­flu­ten: Meer­was­ser­ein­drin­gung in Küstenregionen
  • Vul­kan­aus­brü­che: Schä­den durch Asche, Lava oder pyro­klas­ti­sche Strö­me (in Deutsch­land sel­ten, aber versichert)

Wel­che Kos­ten trägt die Ver­si­che­rung konkret?

Eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung deckt ein brei­tes Spek­trum von Scha­dens­er­satz­leis­tun­gen ab:

  • Repa­ra­tu­ren an der Bau­sub­stanz: Kos­ten für Mate­ria­li­en und Arbeits­leis­tun­gen zur Instand­set­zung von Wän­den, Dächern, Fens­tern und tra­gen­den Strukturen
  • Wie­der­auf­bau­kos­ten: Finan­zie­rung des kom­plet­ten Wie­der­auf­baus bis zur Ver­si­che­rungs­sum­me bei Totalschaden
  • Auf­räum- und Ent­sor­gungs­kos­ten: Besei­ti­gung von Trüm­mern, Schlamm und zer­stör­ten Materialien
  • Trock­nungs- und Sanie­rungs­maß­nah­men: Not­wen­di­ge Maß­nah­men zur Ver­mei­dung von Schim­mel und Feuchteschäden
  • Haus­rat­schä­den: Bei Haus­rat­ver­si­che­rung mit Ele­men­tar­schutz auch Ersatz von Möbeln, Elek­tro­nik und Einrichtung
  • Unter­kunfts­kos­ten: Kos­ten für tem­po­rä­re Unter­kunft wäh­rend der Repa­ra­tur unbe­wohn­ba­rer Immobilien

Was ist nicht versichert?

Wich­ti­ge Aus­schlüs­se soll­ten bekannt sein: Schä­den durch nor­ma­len Ver­schleiß, man­geln­de Instand­hal­tung oder Vor­satz sind nicht abge­deckt. Eben­so aus­ge­schlos­sen sind oft mobi­le oder nicht fest ver­an­ker­te Objek­te wie Car­ports, Gar­ten­häu­ser oder Zel­te. Man­che Ver­si­che­rer ver­lan­gen zudem die Instal­la­ti­on von Schutz­vor­rich­tun­gen (z. B. Rück­stau­klap­pen), um vol­le Deckung zu gewährleisten.

Prak­ti­sche Tipps für den rich­ti­gen Schutz

  • Über­prü­fe, ob dein Wohn­ort in einem Hoch­was­ser- oder Erd­be­ben­ri­si­ko-Gebiet liegt – dort ist Ele­men­tar­schutz essentiell
  • Ver­glei­che Tarif­de­tails: Deckungs­sum­me, Selbst­be­tei­li­gung und Aus­schlüs­se unter­schei­den sich je nach Anbie­ter ca. deutlich
  • Ach­te auf die Bedin­gung „ver­si­cher­te Ereig­nis­se” – nicht alle Ver­si­che­rer decken alle Gefah­ren glei­cher­ma­ßen ab
  • Doku­men­tie­re dein Haus­rat-Inven­tar foto­gra­fisch als Nach­weis für den Schadensfall
  • Fra­ge nach Rabat­ten: Vie­le Ver­si­che­rer gewäh­ren Nach­läs­se bei bau­li­chen Schutz­maß­nah­men (Hoch­was­ser­schutz­wän­de, Fensterbarrikaden)
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