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Was ver­steht man unter gro­ber Fahr­läs­sig­keit bei der Hausratversicherung?

Gro­be Fahr­läs­sig­keit bei der Haus­rat­ver­si­che­rung liegt vor, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer in einem beson­ders hohen Maß die Sorg­falts­pflicht ver­nach­läs­sigt und dadurch einen Scha­den ver­ur­sacht oder begüns­tigt. Bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit kann der Ver­si­che­rer die Leis­tung kür­zen oder im schlimms­ten Fall den Scha­den gar nicht regu­lie­ren. Es han­delt sich also um Hand­lun­gen oder Unter­las­sun­gen, bei denen ein Scha­den hät­te ver­mie­den wer­den kön­nen, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer die gebo­te­ne Sorg­falt ange­wen­det hätte.

Bei­spie­le für gro­be Fahr­läs­sig­keit in der Hausratversicherung

Hier sind eini­ge typi­sche Bei­spie­le für Situa­tio­nen, die als gro­be Fahr­läs­sig­keit gewer­tet wer­den können:

  1. Unbe­auf­sich­tig­te Ker­zen:
    • Wenn Sie eine Ker­ze in der Woh­nung bren­nen las­sen und das Haus ver­las­sen, ohne die Ker­ze aus­zu­ma­chen, kann das als gro­be Fahr­läs­sig­keit gewer­tet wer­den, ins­be­son­de­re wenn die Ker­ze einen Brand verursacht.
  2. Offe­nes Fens­ter bei Abwe­sen­heit:
    • Las­sen Sie bei län­ge­rer Abwe­sen­heit, z. B. im Urlaub, Fens­ter oder Türen offen, und es kommt zu einem Ein­bruch, kann die Ver­si­che­rung den Ein­bruch als durch gro­be Fahr­läs­sig­keit begüns­tigt ansehen.
  3. Unacht­sa­mes Ver­hal­ten im Umgang mit Elek­tro­ge­rä­ten:
    • Ein klas­si­sches Bei­spiel ist, wenn jemand einen Herd oder ande­re elek­tri­sche Gerä­te ein­ge­schal­tet lässt und das Haus ver­lässt. Führt dies zu einem Feu­er, kann dies als gro­be Fahr­läs­sig­keit ein­ge­stuft werden.
  4. Über­lau­fen­de Bade­wan­ne:
    • Wenn Sie das Was­ser in der Bade­wan­ne ein­lau­fen las­sen und den Raum ver­las­sen, ohne den Was­ser­zu­lauf zu kon­trol­lie­ren, und es dadurch zu einem Lei­tungs­was­ser­scha­den kommt, kann dies eben­falls als gro­be Fahr­läs­sig­keit gewer­tet werden.

Fol­gen gro­ber Fahrlässigkeit

Wenn die Ver­si­che­rung gro­be Fahr­läs­sig­keit fest­stellt, hat dies in der Regel die fol­gen­den Konsequenzen:

  1. Kür­zung der Ver­si­che­rungs­leis­tung:
    • Die Ver­si­che­rung kann die Scha­dens­re­gu­lie­rung antei­lig kür­zen, je nach Schwe­re der Fahr­läs­sig­keit. Das bedeu­tet, dass Sie nur einen Teil der Ent­schä­di­gung erhal­ten, der Rest muss von Ihnen selbst getra­gen werden.
  2. Kom­plet­te Leis­tungs­ver­wei­ge­rung:
    • In beson­ders schwer­wie­gen­den Fäl­len kann die Haus­rat­ver­si­che­rung die Zah­lung kom­plett ver­wei­gern, wenn der Scha­den ein­deu­tig durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wurde.

Schutz vor Leis­tungs­kür­zun­gen bei gro­ber Fahrlässigkeit

Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten eine Klau­sel zum Schutz vor gro­ber Fahr­läs­sig­keit an. Die­se Zusatz­klau­sel stellt sicher, dass die Ver­si­che­rung auch bei grob fahr­läs­si­gem Ver­hal­ten zahlt oder die Leis­tung nur in gerin­gem Maße kürzt. Die­se Opti­on ist beson­ders sinn­voll, da gro­be Fahr­läs­sig­keit im All­tag schnell vor­kom­men kann.

Bei­spiel für den erwei­ter­ten Schutz:

  • Sie las­sen ein Fens­ter offen und es kommt zu einem Ein­bruch. Mit einer sol­chen Klau­sel zahlt die Ver­si­che­rung den Scha­den voll­stän­dig, obwohl gro­be Fahr­läs­sig­keit vorliegt.

Fazit

Gro­be Fahr­läs­sig­keit liegt vor, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer die nöti­ge Sorg­falt stark ver­nach­läs­sigt und dadurch einen Scha­den ver­ur­sacht. In sol­chen Fäl­len kann die Haus­rat­ver­si­che­rung die Leis­tung kür­zen oder ver­wei­gern. Um sich vor den finan­zi­el­len Fol­gen gro­ber Fahr­läs­sig­keit zu schüt­zen, ist es rat­sam, eine Ver­si­che­rungs­po­li­ce abzu­schlie­ßen, die Schutz bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit bie­tet. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Ver­si­che­rung zu fin­den und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten opti­mal zu gestalten.

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