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Was ver­steht man unter „Raub“ im Versicherungsfall?

Im Zusam­men­hang mit der Haus­rat­ver­si­che­rung bezeich­net Raub einen Ver­si­che­rungs­fall, bei dem Gegen­stän­de unter der Anwen­dung von Gewalt oder unter Andro­hung von Gewalt ent­wen­det wer­den. Raub ist eine schwer­wie­gen­de Form des Dieb­stahls und wird in der Regel von der Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, da er als eine beson­ders gefähr­li­che Situa­ti­on für den Ver­si­che­rungs­neh­mer gilt.

1. Defi­ni­ti­on von Raub

Raub liegt vor, wenn jemand dei­nen Haus­rat oder per­sön­li­che Gegen­stän­de gegen dei­nen Wil­len stiehlt und dabei Gewalt anwen­det oder mit Gewalt droht. Dies kann sowohl inner­halb dei­ner Woh­nung als auch außer­halb gesche­hen. Typi­sche Merk­ma­le von Raub sind:

  • Kör­per­li­che Gewalt: Der Täter wen­det Gewalt an, um sich Zugang zu dei­nen Sachen zu verschaffen.
  • Andro­hung von Gewalt: Der Täter droht mit Gewalt, um dei­ne Gegen­stän­de zu steh­len. Dies kann eine direk­te Bedro­hung mit einer Waf­fe oder kör­per­li­cher Gewalt beinhalten.
  • Zwang: Du wirst gezwun­gen, dem Dieb­stahl zuzu­stim­men oder dich nicht zur Wehr zu set­zen, um Scha­den zu vermeiden.

2. Unter­schied zu Ein­bruch­dieb­stahl und ein­fa­chem Diebstahl

  • Ein­bruch­dieb­stahl: Hier ver­schafft sich der Täter durch Ein­bruch Zugang zu dei­ner Woh­nung und stiehlt Gegen­stän­de, wäh­rend du abwe­send bist oder das Haus unbe­wohnt ist. Es wird dabei kei­ne Gewalt gegen dich per­sön­lich angewendet.
  • Ein­fa­cher Dieb­stahl: Beim ein­fa­chen Dieb­stahl wird dein Eigen­tum ent­wen­det, ohne dass Gewalt ange­wen­det oder ange­droht wird. Ein sol­cher Dieb­stahl ist oft nicht in der Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, wenn er außer­halb der Woh­nung geschieht, es sei denn, es gibt spe­zi­el­le Klau­seln (z. B. Fahrraddiebstahl).

3. Wann zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Raub?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Raub in der Regel ab, sowohl in dei­ner Woh­nung als auch außer­halb, wenn dabei Gewalt ange­wen­det wur­de. Die Ver­si­che­rung zahlt in fol­gen­den Fällen:

  • Raub in der Woh­nung: Wenn dir Gegen­stän­de in dei­ner Woh­nung unter Gewalt­an­wen­dung oder Dro­hung ent­wen­det wer­den, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung und ersetzt den Schaden.
  • Raub außer­halb der Woh­nung: Auch wenn der Raub außer­halb dei­ner Woh­nung statt­fin­det, bei­spiels­wei­se auf der Stra­ße, auf Rei­sen oder an einem ande­ren Ort, kann der Scha­den von der Haus­rat­ver­si­che­rung gedeckt sein, solan­ge der Raub durch Gewalt oder Dro­hung geschah.
  • Wert­sa­chen und Bar­geld: Für Wert­sa­chen wie Schmuck, Elek­tro­nik oder Bar­geld gel­ten häu­fig spe­zi­el­le Ent­schä­di­gungs­gren­zen, die in der Ver­si­che­rungs­po­li­ce fest­ge­legt sind. Ach­te dar­auf, ob dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung aus­rei­chen­de Deckung für Wert­sa­chen bietet.

4. Vor­aus­set­zun­gen für die Schadensregulierung

Damit die Haus­rat­ver­si­che­rung den Scha­den durch Raub regu­liert, müs­sen bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein:

  • Poli­zei­li­che Anzei­ge: Der Raub muss bei der Poli­zei gemel­det wer­den. Du erhältst einen Poli­zei­be­richt, der der Ver­si­che­rung als Nach­weis dient.
  • Voll­stän­di­ge Scha­dens­mel­dung: Du soll­test den Raub­fall so schnell wie mög­lich bei dei­ner Ver­si­che­rung mel­den und alle not­wen­di­gen Unter­la­gen wie den Poli­zei­be­richt, Zeu­gen­aus­sa­gen und Kauf­be­le­ge der gestoh­le­nen Gegen­stän­de einreichen.

5. Ent­schä­di­gung bei Raub

Die Ent­schä­di­gung durch die Haus­rat­ver­si­che­rung rich­tet sich nach dem Neu­wert der ent­wen­de­ten Gegen­stän­de. Das bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rung dir den Betrag erstat­tet, den du für den Kauf eines gleich­wer­ti­gen neu­en Gegen­stands benötigst.

  • Ent­schä­di­gungs­gren­zen: Für Wert­sa­chen wie Schmuck, Bar­geld oder elek­tro­ni­sche Gerä­te gibt es in der Haus­rat­ver­si­che­rung oft Ent­schä­di­gungs­gren­zen. Es ist rat­sam, die­se Gren­zen in der Ver­si­che­rungs­po­li­ce zu prü­fen und gege­be­nen­falls durch Zusatz­bau­stei­ne zu erhöhen.

6. Was ist nicht versichert?

  • Ein­fa­cher Dieb­stahl ohne Gewalt: Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt in der Regel nicht, wenn der Dieb­stahl ohne Gewalt oder Dro­hung erfolgt, bei­spiels­wei­se wenn dir in einem Café oder an einem öffent­li­chen Ort etwas aus der Tasche gestoh­len wird, ohne dass du es bemerkst.
  • Unver­schlos­se­ne Türen oder Fens­ter: Wenn der Täter durch offe­ne Türen oder Fens­ter Zugang zur Woh­nung erhält, ohne dass Gewalt ange­wen­det wird, kann die Ver­si­che­rung die Zah­lung ver­wei­gern oder kür­zen, da dies als fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten gewer­tet wer­den kann.

Fazit

Raub im Sin­ne der Haus­rat­ver­si­che­rung ist ein Dieb­stahl, der unter Anwen­dung von Gewalt oder der Andro­hung von Gewalt erfolgt. Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt in der Regel, wenn es zu einem Raub kommt, sowohl in der Woh­nung als auch außer­halb, solan­ge Gewalt im Spiel war. Wich­tig ist, den Scha­den umge­hend der Poli­zei und der Ver­si­che­rung zu mel­den und alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen ein­zu­rei­chen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die bes­te Poli­ce zu fin­den, die umfas­sen­den Schutz bei Raub bie­tet, und dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten opti­mal zu gestalten.

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