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Was versteht man unter „Raub“ im Versicherungsfall?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Raub in der Hausratversicherung bedeutet, dass dir Gegenstände durch Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung entwendet werden – ob in deiner Wohnung oder außerhalb. Dies ist eine schwere Form des Diebstahls und wird von modernen Hausratversicherungen in der Regel abgedeckt, da sie deine physische Sicherheit besonders gefährdet.

Raub in der Haus­rat­ver­si­che­rung bedeu­tet, dass dir Gegen­stän­de durch Gewalt­an­wen­dung oder Gewalt­an­dro­hung ent­wen­det wer­den – ob in dei­ner Woh­nung oder außer­halb. Dies ist eine schwe­re Form des Dieb­stahls und wird von moder­nen Haus­rat­ver­si­che­run­gen in der Regel abge­deckt, da sie dei­ne phy­si­sche Sicher­heit beson­ders gefährdet.

Was genau ist Raub im Versicherungsfall?

Raub ist recht­lich und ver­si­che­rungs­tech­nisch klar defi­niert: Eine Per­son ent­zieht dir dein Eigen­tum unter Ein­satz von kör­per­li­cher Gewalt, Waf­fen­ge­walt oder glaub­haf­ter Gewalt­an­dro­hung. Im Gegen­satz zum ein­fa­chen Dieb­stahl steht beim Raub immer das Gewalt­ele­ment im Zen­trum. Das kann bedeuten:

  • Kör­per­li­che Über­grif­fe: Der Täter schlägt, würgt oder ver­letzt dich, um in den Besitz dei­ner Gegen­stän­de zu gelangen
  • Waf­fen­ein­satz: Dro­hung mit Mes­ser, Pis­to­le oder ande­ren Waffen
  • Psy­chi­sche Gewalt: Mas­si­ve Dro­hun­gen, die rea­lis­tisch wir­ken und dich zur Her­aus­ga­be zwingen
  • Bedro­hung von Ange­hö­ri­gen: Gewalt oder Dro­hun­gen gegen Fami­li­en­mit­glie­der zur Erzwin­gung des Diebstahls

Wich­tig: Selbst wenn du dich nicht kör­per­lich ver­letzt zeigst, kann der Tat­be­stand des Rau­bes erfüllt sein, wenn Gewalt oder ernst­haf­te Dro­hung vorlagen.

Raub, Ein­bruch und Dieb­stahl: Die ent­schei­den­den Unterschiede

Die Unter­schei­dung ist für den Ver­si­che­rungs­schutz erheblich:

  • Raub: Gewalt oder Dro­hung ist essen­ti­ell; Ort spielt kei­ne Rol­le (Woh­nung, Stra­ße, Reisen)
  • Ein­bruch­dieb­stahl: Täter bricht in dei­ne abwe­sen­de oder unbe­wohn­te Woh­nung ein; kei­ne Gewalt gegen dich per­sön­lich; meist bes­ser ver­si­chert als ein­fa­cher Diebstahl
  • Ein­fa­cher Dieb­stahl außer­halb: Ohne Gewalt und ohne Ein­bruch (z. B. Taschen­dieb­stahl); oft nicht oder nur mit spe­zi­el­len Zusatz­bau­stei­nen versichert

Wann zahlt dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung bei Raub?

Moder­ne Haus­rat­ver­si­che­run­gen decken Raub ab, wenn fol­gen­de Bedin­gun­gen erfüllt sind:

  • In der Woh­nung: Raub in dei­nem eige­nen Zuhau­se ist stan­dard­mä­ßig versichert
  • Außer­halb der Woh­nung: Auch Raub auf der Stra­ße, im Urlaub oder an ande­ren Orten ist oft abge­deckt – prü­fe dei­ne Police
  • Poli­zei­be­richt erfor­der­lich: Du musst den Raub umge­hend bei der Poli­zei anzei­gen und einen Bericht erhalten
  • Wert­sa­chen-Limits: Schmuck, Bar­geld und Elek­tro­nik unter­lie­gen oft Ent­schä­di­gungs­gren­zen (z. B. maxi­mal 2.000–5.000 Euro je Gegen­stand). Hoch­wer­ti­ge Gegen­stän­de soll­ten sepa­rat ver­si­chert werden

Das musst du nach einem Raub sofort tun

  • Poli­zei anru­fen: Not­ruf 110 bei Gefahr; Anzei­ge ist Vor­aus­set­zung für die Schadensregulierung
  • Ver­si­che­rung benach­rich­ti­gen: Kon­tak­tie­re dei­ne Ver­si­che­rung inner­halb weni­ger Tage mit Poli­zei­be­richt und Schadensaufstellung
  • Doku­men­te sam­meln: Kauf­be­le­ge, Fotos oder Zeu­gen­aus­sa­gen unter­stüt­zen dei­ne Schadenmeldung
  • Neu­wert nach­wei­sen: Die Ver­si­che­rung erstat­tet den aktu­el­len Neu­preis, nicht den Zeitwert
  • Deckungs­lü­cken prü­fen: Über­prü­fe nach einem Raub, ob dei­ne Gren­zen für Wert­sa­chen ausreichen
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