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Was ver­steht man unter Unfall Invalidität?

Unter Unfall Inva­li­di­tät ver­steht man eine dau­er­haf­te Beein­träch­ti­gung der kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Leis­tungs­fä­hig­keit infol­ge eines Unfalls. In der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung ist die Inva­li­di­tät eine der zen­tra­len Leis­tun­gen und bezieht sich auf die Fol­gen eines Unfalls, die zu einer lang­fris­ti­gen oder dau­er­haf­ten Min­de­rung der kör­per­li­chen Fähig­kei­ten füh­ren. Hier erfährst du, was genau unter Unfall Inva­li­di­tät ver­stan­den wird und wie sie in der Unfall­ver­si­che­rung gere­gelt ist.

1. Defi­ni­ti­on von Unfall Invalidität

Inva­li­di­tät liegt vor, wenn die Fähig­keit, bestimm­te kör­per­li­che oder geis­ti­ge Funk­tio­nen zu nut­zen, durch einen Unfall dau­er­haft beein­träch­tigt ist. Ein Unfall wird dabei als ein plötz­li­ches, von außen auf den Kör­per wir­ken­des Ereig­nis defi­niert, das eine unfrei­wil­li­ge Gesund­heits­schä­di­gung verursacht.

2. Fest­stel­lung der Invalidität

Die Fest­stel­lung der Inva­li­di­tät erfolgt durch einen Arzt und basiert auf der Beur­tei­lung der dau­er­haf­ten Ein­schrän­kun­gen. Die Beein­träch­ti­gung muss in der Regel inner­halb eines bestimm­ten Zeit­raums nach dem Unfall ärzt­lich fest­ge­stellt und doku­men­tiert wer­den. Die­ser Zeit­raum beträgt meist 12 bis 24 Mona­te, abhän­gig von den Ver­trags­be­din­gun­gen der Unfall­ver­si­che­rung.

3. Berech­nung des Invaliditätsgrads

Der Inva­li­di­täts­grad wird anhand einer Glie­derta­xe berech­net, die in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen fest­ge­legt ist. Die­se Glie­derta­xe gibt an, wel­cher Pro­zent­satz der Ver­si­che­rungs­sum­me für den Ver­lust oder die Funk­ti­ons­un­fä­hig­keit bestimm­ter Kör­per­tei­le oder Orga­ne gezahlt wird. Typi­sche Wer­te sind:

  • Ver­lust eines Arms: 70 %
  • Ver­lust eines Beins über dem Knie: 70 %
  • Ver­lust eines Auges: 50 %
  • Ver­lust eines Dau­mens: 20 %

Je höher der Inva­li­di­täts­grad, des­to höher ist die Aus­zah­lung der ver­ein­bar­ten Versicherungssumme.

4. Bedeu­tung der Progression

Eine ver­ein­bar­te Pro­gres­si­on kann die Leis­tung bei höhe­ren Inva­li­di­täts­gra­den ver­viel­fa­chen. Bei­spiels­wei­se kann eine Pro­gres­si­on von 350 % bedeu­ten, dass bei einem Inva­li­di­täts­grad von 100 % das 3,5‑fache der Ver­si­che­rungs­sum­me aus­ge­zahlt wird. Dies ist beson­ders bei schwe­re­ren Unfäl­len von Vor­teil, da sie eine höhe­re finan­zi­el­le Absi­che­rung ermöglicht.

5. Aus­zah­lung bei Unfall Invalidität

Die Höhe der Aus­zah­lung hängt von der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me und dem fest­ge­stell­ten Inva­li­di­täts­grad ab. Bei einer Inva­li­di­tät von 50 % und einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 100.000 Euro wür­dest du bei­spiels­wei­se eine antei­li­ge Aus­zah­lung von 50.000 Euro erhal­ten. Eine Unfall­ver­si­che­rung im Ver­gleich hilft dir, die bes­ten Tari­fe mit opti­ma­len Leis­tun­gen zu finden.

6. Zusätz­li­che Leistungen

Eini­ge pri­va­te Unfall­ver­si­che­run­gen bie­ten neben der Inva­li­di­täts­leis­tung auch eine Unfall­ren­te an, die bei dau­er­haf­ter Arbeits­un­fä­hig­keit gezahlt wird. Wei­te­re Zusatz­leis­tun­gen kön­nen Kran­ken­haus­ta­ge­geld, Ber­gungs­kos­ten und die Über­nah­me von Kos­ten für kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen sein.

Fazit

Unfall Inva­li­di­tät ist eine dau­er­haf­te Beein­träch­ti­gung der kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Leis­tungs­fä­hig­keit infol­ge eines Unfalls und eine der wich­tigs­ten Leis­tun­gen der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung. Die Inva­li­di­täts­leis­tung bie­tet finan­zi­el­le Unter­stüt­zung, um die Fol­gen eines Unfalls abzu­mil­dern. Ein Unfall­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Poli­ce zu fin­den, die dei­ne indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se abdeckt und im Ernst­fall eine aus­rei­chen­de finan­zi­el­le Absi­che­rung bietet.

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