Nebengebäude in der Wohngebäudeversicherung sind Gebäude, die sich auf dem Grundstück des versicherten Wohngebäudes befinden, aber nicht als Hauptgebäude dienen. Die genaue Definition von Nebengebäuden kann von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen umfasst sie Gebäude wie:
- Garagen und Carports
- Gartenhäuser und Geräteschuppen
- Gewächshäuser und Wintergärten
- Stallungen und Scheunen
- Schuppen und Lagerhäuser
- Brunnenhäuser und Pumpenhäuser
- Schwimmbadhäuser und Poolhäuser