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Was zählt zu Nebengebäude in der Wohngebäudeversicherung?

Aktualisiert: 15. August 2026  ·  Veröffentlicht: 26. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nebengebäude in der Wohngebäudeversicherung sind selbstständige, räumlich vom Wohnhaus getrennte Bauwerke auf Ihrem Grundstück wie Garagen, Gartenhäuser, Schuppen oder Carports. Ob und in welchem Umfang diese mitversichert sind, hängt entscheidend von Ihrem Tarif ab – viele Versicherer begrenzen die Deckung auf 10–25 % der Hauptgebäudesumme, weshalb eine genaue Überprüfung der Versicherungsbedingungen unverzichtbar ist.

Neben­ge­bäu­de in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sind selbst­stän­di­ge, räum­lich vom Wohn­haus getrenn­te Bau­wer­ke auf Ihrem Grund­stück wie Gara­gen, Gar­ten­häu­ser, Schup­pen oder Car­ports. Ob und in wel­chem Umfang die­se mit­ver­si­chert sind, hängt ent­schei­dend von Ihrem Tarif ab – vie­le Ver­si­che­rer begren­zen die Deckung auf 10–25 % der Haupt­ge­bäu­de­sum­me, wes­halb eine genaue Über­prü­fung der Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen unver­zicht­bar ist.

Wel­che Gebäu­de gel­ten als Nebengebäude?

Die fol­gen­de Über­sicht zeigt typi­sche Neben­ge­bäu­de, die in moder­nen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen abge­deckt werden:

  • Gara­gen und Car­ports: Über­dach­te oder geschlos­se­ne Stell­plät­ze für Fahrzeuge
  • Gar­ten­häu­ser und Gerä­te­schup­pen: Klei­ne Lager­ge­bäu­de für Gar­ten­ge­rä­te, Werk­zeu­ge und Materialien
  • Gewächs­häu­ser und Win­ter­gär­ten: Ver­glas­te Struk­tu­ren, auch als Anbau an das Haupt­ge­bäu­de (unter bestimm­ten Bedingungen)
  • Stal­lun­gen und Scheu­nen: Für pri­va­te land­wirt­schaft­li­che Nut­zung auf dem eige­nen Grundstück
  • Lager­hüt­ten und Tech­nik­räu­me: Sepa­ra­te Gebäu­de für Lage­rung und tech­ni­sche Ausrüstung
  • Brun­nen­häu­ser und Pum­pen­sta­tio­nen: Klei­ne Tech­nik­ge­bäu­de für Was­ser- oder Energiesysteme
  • Pool­häu­ser und Über­da­chun­gen: Bau­wer­ke im Zusam­men­hang mit Swim­ming­pools oder Wellness-Anlagen
  • Grill­hüt­ten und Gar­ten­pa­vil­lons: Unter­stell­plät­ze und Auf­ent­halts­räu­me im Gartenbereich

Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und Deckungs­gren­zen 2026

Der Ver­si­che­rungs­schutz für Neben­ge­bäu­de vari­iert zwi­schen Anbie­tern erheb­lich. Fol­gen­de Aspek­te sind entscheidend:

  • Deckungs­sum­men begrenzt: Neben­ge­bäu­de sind häu­fig auf ca. 10–25 % der Haupt­ge­bäu­de­sum­me limi­tiert – man­che Ver­si­che­rer bie­ten aber unbe­grenz­te Mit­ver­si­che­rung an
  • Selbst­stän­dig­keit erfor­der­lich: Das Gebäu­de muss räum­lich und funk­tio­nal vom Wohn­haus getrennt sein; ange­bau­te Objek­te fal­len teil­wei­se aus der Nebengebäudedefinition
  • Nut­zungs­art ent­schei­dend: Pri­va­te Nut­zung ist Stan­dard, gewerb­li­che oder teil­ge­werb­li­che Ver­wen­dung wird oft aus­ge­schlos­sen oder erfor­dert Zusatzbeiträge
  • Bau­al­ter und Zustand: Ver­fal­le­ne oder sehr alte Neben­ge­bäu­de kön­nen aus­ge­schlos­sen sein; ein Min­dest­al­ter oder Sanie­rungs­er­for­der­nis ist kei­ne Seltenheit
  • Grö­ßen­schwel­len: Sehr klei­ne Gebäu­de (unter ca. 15 m²) oder hoch­wer­ti­ge Spe­zi­al­bau­ten kön­nen aus der Stan­dard­de­ckung herausfallen
  • Ele­men­tar­schä­den nicht immer ent­hal­ten: Hochwasser‑, Stark­re­gen- oder Schnee­druck­schä­den erfor­dern den zusätz­li­chen Ele­men­tar­scha­den-Bau­stein der Wohngebäudeversicherung

Prak­ti­sche Check­lis­te für opti­ma­len Versicherungsschutz

  • Voll­stän­di­ge Erfas­sung: Doku­men­tie­ren Sie alle Neben­ge­bäu­de bei der Antrag­stel­lung – nach­träg­li­che Ergän­zun­gen füh­ren häu­fig zu Deckungslücken
  • Bedin­gun­gen prü­fen: Über­prü­fen Sie expli­zit in Ihrer Poli­ce, wel­che Neben­ge­bäu­de mit­ver­si­chert sind und wel­che Leis­tungs­gren­zen gelten
  • Wert­ermitt­lung aktua­li­sie­ren: Pas­sen Sie die Ver­si­che­rungs­sum­men alle 3–5 Jah­re an gestie­ge­ne Bau­kos­ten an
  • Foto­do­ku­men­ta­ti­on anle­gen: Hal­ten Sie aktu­el­le Fotos und Kauf­be­le­ge bereit für schnel­le und unkom­pli­zier­te Schadensregulierung
  • Ele­men­tar­schutz eva­lu­ie­ren: Prü­fen Sie, ob Sie für anfäl­li­ge Neben­ge­bäu­de einen Ele­men­tar­schutz benö­ti­gen – beson­ders in Hoch­was­ser­zo­nen wichtig
  • Ver­si­che­rungs­ver­gleich nut­zen: Ver­schie­de­ne Ver­si­che­rer bie­ten unter­schied­li­che Leis­tun­gen und Prä­mi­en – ein Ver­gleich spart erheb­lich Kosten
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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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