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Was zählt zu unbenannte Gefahren?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. April 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Unbenannte Gefahren sind alle Schadensursachen, die in Ihrer Inhaltsversicherung nicht explizit ausgeschlossen sind – unabhängig davon, ob sie im Vertrag namentlich aufgeführt werden. Das Gegenteil sind „benannte Gefahren", bei denen nur spezifisch aufgelistete Risiken versichert sind. Diese Deckungsart bietet deutlich umfassendere Sicherheit für Ihr Eigentum.

Unbe­nann­te Gefah­ren sind alle Scha­dens­ur­sa­chen, die in Ihrer Inhalts­ver­si­che­rung nicht expli­zit aus­ge­schlos­sen sind – unab­hän­gig davon, ob sie im Ver­trag nament­lich auf­ge­führt wer­den. Das Gegen­teil sind „benann­te Gefah­ren”, bei denen nur spe­zi­fisch auf­ge­lis­te­te Risi­ken ver­si­chert sind. Die­se Deckungs­art bie­tet deut­lich umfas­sen­de­re Sicher­heit für Ihr Eigentum.

Unter­schied zwi­schen unbe­nann­ten und benann­ten Gefahren

Bei benann­ten Gefah­ren (auch „named peri­ls”) deckt die Ver­si­che­rung nur die ver­trag­lich auf­ge­lis­te­ten Risi­ken ab – etwa Feu­er, Dieb­stahl oder Was­ser­schä­den. Alles ande­re bleibt unver­si­chert, auch wenn es mög­lich wäre.

Unbe­nann­te Gefah­ren funk­tio­nie­ren umge­kehrt: Die Ver­si­che­rung zahlt für alle Schä­den, solan­ge sie nicht in der Aus­schluss­klau­sel ste­hen. Dies ist die kun­den­freund­li­che­re Vari­an­te, da sie auch unvor­her­seh­ba­re oder neue Risi­ken ein­schließt. Beson­ders bei Inhalts­ver­si­che­run­gen (Haus­rat, Betriebs­in­ven­tar) ist die­se Deckungs­art sinnvoll.

Prak­ti­sche Bei­spie­le für unbe­nann­te Gefahren

  • Unbe­kann­te Scha­dens­ur­sa­chen: Plötz­li­che Elek­tro­nik­aus­fäl­le oder uner­klär­li­che Beschä­di­gun­gen an Möbeln und Ein­rich­tung – solan­ge kei­ne Aus­schluss­klau­sel greift
  • Neue Tech­no­lo­gie­ri­si­ken: Schä­den durch Smart-Home-Sys­te­me oder moder­ne Haus­halts­ge­rä­te, die bei Ver­trags­ab­schluss noch nicht existierten
  • Spe­zi­el­le Van­dal­mus­for­men: Zer­stö­run­gen durch unge­wöhn­li­che Metho­den, die nicht expli­zit aus­ge­schlos­sen sind
  • Sach­be­schä­di­gun­gen durch uner­war­te­te Ereig­nis­se: Etwa Schä­den durch Droh­nen, Kunst­ge­gen­stän­de oder sel­te­ne Einrichtungsgegenstände

Typi­sche Aus­schlüs­se auch bei unbe­nann­ten Gefahren

Selbst bei die­ser groß­zü­gi­gen Deckungs­art gel­ten stan­dard­mä­ßi­ge Aus­schlüs­se. Die­se sind gesetz­lich oder branchweit festgelegt:

  • Krieg, Ter­ro­ris­mus, bür­ger­li­che Unruhen
  • Vor­satz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sach­te Schäden
  • Kern­ener­gie und radio­ak­ti­ve Strahlung
  • Natur­ge­wal­ten (in vie­len Stan­dard­ta­ri­fen; optio­nal versicherbar)
  • Ver­schleiß und Abnutzung
  • Betrieb­li­che Risi­ken (bei pri­va­ten Inhaltsversicherungen)

All-Risk-Ver­si­che­rung: Das Premium-Modell

All-Risk-Poli­cen sind die kon­se­quen­te Umset­zung des Prin­zips unbe­nann­ter Gefah­ren. Sie decken nahe­zu alle denk­ba­ren Schä­den ab – von Bruch­schä­den über Über­span­nungs­schä­den bis zu Dieb­stahl. Die­se Tari­fe sind ca. 20–40 % teu­rer als Stan­dard­ta­ri­fe, bie­ten aber maxi­ma­le Sicherheit.

Check­lis­te für die Wahl der rich­ti­gen Deckungsart

  • Klä­ren Sie mit Ihrem Ver­si­che­rer, ob eine All­ge­fah­ren­de­ckung oder Stan­dard-Deckung besteht
  • Lesen Sie die Aus­schluss­klau­sel genau – hier ver­ste­cken sich oft wich­ti­ge Grenzen
  • Prü­fen Sie, ob zusätz­li­che Risi­ken wie Ele­men­tar­schä­den optio­nal ver­si­cher­bar sind
  • Ver­glei­chen Sie die Prä­mi­en zwi­schen benann­ten und unbe­nann­ten Gefah­ren – der Mehr­wert rela­ti­viert sich oft
  • Doku­men­tie­ren Sie Ihren Haus­rat foto­gra­fisch – das erleich­tert Scha­dens­er­satz im Ernstfall
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