In der Versicherungswelt bezieht sich der Begriff “unbenannte Gefahren” auf ein Deckungskonzept, das alle möglichen Risiken abdeckt, die nicht explizit im Versicherungsvertrag ausgeschlossen sind. Dies steht im Gegensatz zu den “benannten Gefahren”, bei denen nur die im Vertrag spezifisch aufgeführten Risiken abgedeckt sind. Unbenannte Gefahren sind also alle Risiken, die nicht ausdrücklich in der Police ausgeschlossen wurden.
Beispiele für unbenannte Gefahren
Die folgenden Szenarien könnten als unbenannte Gefahren in einer Versicherungspolice behandelt werden, vorausgesetzt, sie sind nicht spezifisch ausgeschlossen:
- Vandalismus: Obwohl viele Policen Vandalismus abdecken, könnten spezielle Formen des Vandalismus, die nicht explizit benannt sind, unter unbenannte Gefahren fallen.
- Schäden durch unbekannte Ursachen: Dies könnte Schäden umfassen, deren Ursache zunächst unklar ist, wie unerklärliche Maschinenausfälle oder Beschädigungen an der Gebäudestruktur.
- Neue Technologien und Risiken: Schäden, die durch neuartige Technologien oder durch neu auftretende Risiken verursacht werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt oder relevant waren.
Versicherungspolicen mit unbenannten Gefahren
Versicherungspolicen, die auf dem Prinzip der unbenannten Gefahren basieren, bieten einen umfassenden Schutz, da sie eine breitere Palette von Risiken abdecken können:
- All-Risk-Versicherung: Diese Art von Policen wird oft als “Allgefahrenversicherung” bezeichnet und bietet Versicherungsschutz gegen alle Risiken, außer jene, die explizit ausgeschlossen sind. Sie ist besonders beliebt bei Unternehmens- und Eigentumsversicherungen, da sie eine umfassende Deckung bietet.
- Industrie- und Gewerbeversicherungen: In Sektoren, wo unvorhersehbare Schäden häufiger auftreten können, bevorzugen Unternehmen oft All-Risk-Policen, um sich gegen eine Vielzahl von potenziellen Problemen abzusichern.
Wichtige Überlegungen
Obwohl Versicherungspolicen, die unbenannte Gefahren abdecken, umfangreicheren Schutz bieten, ist es entscheidend, die Ausschlussklauseln genau zu verstehen. Typische Ausschlüsse können beinhalten:
- Krieg und kriegsähnliche Ereignisse
- Kernenergie und radioaktive Strahlung
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Fazit
Versicherungspolicen, die auf dem Prinzip der unbenannten Gefahren basieren, bieten eine weitreichende Sicherheit, indem sie Schutz gegen eine breite Palette von Risiken bieten, die nicht spezifisch ausgeschlossen sind. Unternehmen und Privatpersonen, die solche Policen in Betracht ziehen, sollten sich jedoch genau mit den Ausschlussklauseln auseinandersetzen und sicherstellen, dass der Versicherungsschutz ihren spezifischen Bedürfnissen entspricht.