Suche

Was zählt zu unbe­nann­te Gefahren?

In der Ver­si­che­rungs­welt bezieht sich der Begriff “unbe­nann­te Gefah­ren” auf ein Deckungs­kon­zept, das alle mög­li­chen Risi­ken abdeckt, die nicht expli­zit im Ver­si­che­rungs­ver­trag aus­ge­schlos­sen sind. Dies steht im Gegen­satz zu den “benann­ten Gefah­ren”, bei denen nur die im Ver­trag spe­zi­fisch auf­ge­führ­ten Risi­ken abge­deckt sind. Unbe­nann­te Gefah­ren sind also alle Risi­ken, die nicht aus­drück­lich in der Poli­ce aus­ge­schlos­sen wurden.

Bei­spie­le für unbe­nann­te Gefahren

Die fol­gen­den Sze­na­ri­en könn­ten als unbe­nann­te Gefah­ren in einer Ver­si­che­rungs­po­li­ce behan­delt wer­den, vor­aus­ge­setzt, sie sind nicht spe­zi­fisch ausgeschlossen:

  1. Van­da­lis­mus: Obwohl vie­le Poli­cen Van­da­lis­mus abde­cken, könn­ten spe­zi­el­le For­men des Van­da­lis­mus, die nicht expli­zit benannt sind, unter unbe­nann­te Gefah­ren fallen.
  2. Schä­den durch unbe­kann­te Ursa­chen: Dies könn­te Schä­den umfas­sen, deren Ursa­che zunächst unklar ist, wie uner­klär­li­che Maschi­nen­aus­fäl­le oder Beschä­di­gun­gen an der Gebäudestruktur.
  3. Neue Tech­no­lo­gien und Risi­ken: Schä­den, die durch neu­ar­ti­ge Tech­no­lo­gien oder durch neu auf­tre­ten­de Risi­ken ver­ur­sacht wer­den, die zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses noch nicht bekannt oder rele­vant waren.

Ver­si­che­rungs­po­li­cen mit unbe­nann­ten Gefahren

Ver­si­che­rungs­po­li­cen, die auf dem Prin­zip der unbe­nann­ten Gefah­ren basie­ren, bie­ten einen umfas­sen­den Schutz, da sie eine brei­te­re Palet­te von Risi­ken abde­cken können:

  • All-Risk-Ver­si­che­rung: Die­se Art von Poli­cen wird oft als “All­ge­fah­ren­ver­si­che­rung” bezeich­net und bie­tet Ver­si­che­rungs­schutz gegen alle Risi­ken, außer jene, die expli­zit aus­ge­schlos­sen sind. Sie ist beson­ders beliebt bei Unter­neh­mens- und Eigen­tums­ver­si­che­run­gen, da sie eine umfas­sen­de Deckung bietet.
  • Indus­trie- und Gewer­be­ver­si­che­run­gen: In Sek­to­ren, wo unvor­her­seh­ba­re Schä­den häu­fi­ger auf­tre­ten kön­nen, bevor­zu­gen Unter­neh­men oft All-Risk-Poli­cen, um sich gegen eine Viel­zahl von poten­zi­el­len Pro­ble­men abzusichern.

Wich­ti­ge Überlegungen

Obwohl Ver­si­che­rungs­po­li­cen, die unbe­nann­te Gefah­ren abde­cken, umfang­rei­che­ren Schutz bie­ten, ist es ent­schei­dend, die Aus­schluss­klau­seln genau zu ver­ste­hen. Typi­sche Aus­schlüs­se kön­nen beinhalten:

  • Krieg und kriegs­ähn­li­che Ereignisse
  • Kern­ener­gie und radio­ak­ti­ve Strahlung
  • Vor­satz und gro­be Fahrlässigkeit

Fazit

Ver­si­che­rungs­po­li­cen, die auf dem Prin­zip der unbe­nann­ten Gefah­ren basie­ren, bie­ten eine weit­rei­chen­de Sicher­heit, indem sie Schutz gegen eine brei­te Palet­te von Risi­ken bie­ten, die nicht spe­zi­fisch aus­ge­schlos­sen sind. Unter­neh­men und Pri­vat­per­so­nen, die sol­che Poli­cen in Betracht zie­hen, soll­ten sich jedoch genau mit den Aus­schluss­klau­seln aus­ein­an­der­set­zen und sicher­stel­len, dass der Ver­si­che­rungs­schutz ihren spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­sen entspricht.

Vergleichen Sie die besten Unfallversicherung Angebote

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Inhaltsversicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen