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Was zählt zum Hausrat?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Zum Hausrat zählen alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus, die dem persönlichen Gebrauch oder Verbrauch dienen. Das sind vor allem Möbel, Elektronik, Kleidung, Haushaltswaren, Schmuck und Sportgeräte. Ausgeschlossen sind hingegen Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge und gewerbliche Gegenstände.

Zum Haus­rat zäh­len alle beweg­li­chen Gegen­stän­de in Ihrer Woh­nung oder Ihrem Haus, die dem per­sön­li­chen Gebrauch oder Ver­brauch die­nen. Das sind vor allem Möbel, Elek­tro­nik, Klei­dung, Haus­halts­wa­ren, Schmuck und Sport­ge­rä­te. Aus­ge­schlos­sen sind hin­ge­gen Gebäu­de­be­stand­tei­le, Kraft­fahr­zeu­ge und gewerb­li­che Gegenstände.

Wel­che Gegen­stän­de sind durch die Haus­rat­ver­si­che­rung geschützt?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt ein brei­tes Spek­trum an beweg­li­chen Gegen­stän­den ab. Hier­zu gehören:

  • Möbel und Ein­rich­tung: Schrän­ke, Bet­ten, Tische, Stüh­le, Rega­le und Sofas
  • Elek­tro­ni­sche Gerä­te: Fern­se­her, Com­pu­ter, Lap­tops, Smart­phones, Tablets, Haus­halts­ge­rä­te wie Kühl­schrank und Waschmaschine
  • Klei­dung und Acces­soires: Beklei­dung, Schu­he und Handschuhe
  • Schmuck und Uhren: Mit Ein­schrän­kun­gen – hoch­wer­ti­ge Stü­cke benö­ti­gen oft eine sepa­ra­te Vereinbarung
  • Haus­halts­wa­ren: Geschirr, Besteck, Bett­wä­sche, Hand­tü­cher und Küchenzubehör
  • Frei­zeit- und Sport­aus­rüs­tung: Fahr­rä­der, Ski, Musik­in­stru­men­te, Cam­ping- und Fitnessgeräte
  • Kunst­wer­ke und Samm­lun­gen: Bil­der, Anti­qui­tä­ten und Samm­ler­stü­cke – eben­falls oft mit sepa­ra­ten Versicherungssummen
  • Ver­brauchs­gü­ter: Lebens­mit­tel und sons­ti­ge Vor­rä­te in der Wohnung

Gegen­stän­de, die spe­zi­el­len Ver­si­che­rungs­schutz benötigen

Eini­ge Gegen­stän­de erfor­dern zusätz­li­che Ver­ein­ba­run­gen oder sind mit Leis­tungs­gren­zen ver­bun­den. Beson­ders hoch­wer­ti­ge Wert­ge­gen­stän­de soll­ten mit erhöh­ten Ver­si­che­rungs­sum­men abge­si­chert wer­den. Fahr­rä­der sind typi­scher­wei­se nur bis zu einem bestimm­ten Betrag (ca. 10–30 % der Ver­si­che­rungs­sum­me) gegen Dieb­stahl außer­halb der Woh­nung geschützt – eine Fahr­rad­ver­si­che­rung kann hier Abhil­fe schaf­fen. Für Schmuck und Kunst­wer­ke gel­ten häu­fig Ober­leis­tungs­gren­zen, wes­halb eine freie Ver­ein­ba­rung der Ver­si­che­rungs­sum­me sinn­voll ist. Auch Glas­bruch an Möbeln oder Gebäu­de­ver­gla­sun­gen kann durch einen Zusatz­bau­stein abge­deckt werden.

Was zählt nicht zum Hausrat?

Bestimm­te Gegen­stän­de sind grund­sätz­lich von der Haus­rat­ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen und benö­ti­gen sepa­ra­te Versicherungen:

  • Gebäu­de­be­stand­tei­le: Fens­ter, Türen, Böden, Wand­be­lä­ge und fest instal­lier­te Gegenstände
  • Kraft­fahr­zeu­ge: Autos, Motor­rä­der und zuge­las­se­ne Fahr­zeu­ge – mit Aus­nah­me von nicht zuge­las­se­nen E‑Bikes bis 25 km/h
  • Gewerb­li­che Gegen­stän­de: Gegen­stän­de, die aus­schließ­lich beruf­lich oder gewerb­lich genutzt werden
  • Tie­ri­sche Pro­duk­te: In eini­gen Tari­fen nicht abge­deckt oder mit Einschränkungen

Prak­ti­sche Tipps zur opti­ma­len Absicherung

  • Inven­tar­lis­te erstel­len: Foto­gra­fie­ren Sie alle Gegen­stän­de und bewah­ren Sie Kauf­be­le­ge auf – das ver­ein­facht die Scha­dens­ab­wick­lung erheblich
  • Ver­si­che­rungs­sum­me rea­lis­tisch berech­nen: Kal­ku­lie­ren Sie den Neu­wert Ihres gesam­ten Haus­rats, um Unter­ver­si­che­rung zu vermeiden
  • Wert­vol­le Gegen­stän­de sepa­rat doku­men­tie­ren: Schmuck, Kunst­wer­ke und Samm­lun­gen soll­ten mit Schät­zun­gen oder Zer­ti­fi­ka­ten belegt sein
  • Zusatz­bau­stei­ne über­prü­fen: Nut­zen Sie Optio­nen wie Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung, erwei­ter­te Fahr­rad­ab­de­ckung oder Glas­bruch, je nach Bedarf
  • Regel­mä­ßig ver­glei­chen: Ver­si­che­rungs­ta­ri­fe ändern sich – ein jähr­li­cher Ver­gleich sichert Ihnen bes­te Konditionen
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