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Was zählt zur Außenversicherung?

Die Außen­ver­si­che­rung ist ein Zusatz­schutz in der Haus­rat­ver­si­che­rung, der dei­nen Haus­rat auch dann absi­chert, wenn er sich vor­über­ge­hend außer­halb dei­ner Woh­nung oder dei­nes Hau­ses befin­det. Die­se Absi­che­rung greift ins­be­son­de­re bei Rei­sen, vor­über­ge­hen­den Auf­ent­hal­ten oder auch beim Umzug. Die Außen­ver­si­che­rung gilt nur für eine bestimm­te Zeit und unter bestimm­ten Bedin­gun­gen. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die du über die Außen­ver­si­che­rung wis­sen solltest:

1. Was ist die Außenversicherung?

Die Außen­ver­si­che­rung schützt dei­nen Haus­rat, wenn du ihn vor­über­ge­hend aus der Woh­nung oder dem Haus mit­nimmst, bei­spiels­wei­se auf Rei­sen, ins Büro oder in ein Hotel. Der Haus­rat ist in sol­chen Fäl­len gegen die glei­chen Risi­ken ver­si­chert wie inner­halb dei­ner Woh­nung, aller­dings mit Ein­schrän­kun­gen in Bezug auf Dau­er, Höhe der Ent­schä­di­gung und ver­si­cher­te Gefahren.

  • Ver­si­cher­te Risi­ken: Die Außen­ver­si­che­rung deckt häu­fig Schä­den durch Ein­bruch­dieb­stahl, Van­da­lis­mus nach einem Ein­bruch, Feu­er, Was­ser­schä­den und ande­re ver­si­cher­te Gefah­ren ab.

2. Wel­che Gegen­stän­de sind versichert?

In der Außen­ver­si­che­rung sind in der Regel die glei­chen Haus­rat­ge­gen­stän­de ver­si­chert, die auch inner­halb dei­ner Woh­nung oder dei­nes Hau­ses durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt sind. Dazu gehören:

  • Klei­dung
  • Elek­tro­ni­sche Gerä­te (z. B. Lap­top, Smart­phone, Kamera)
  • Schmuck und Wert­sa­chen (hier gibt es oft spe­zi­el­le Entschädigungsgrenzen)
  • Sport­ge­rä­te
  • Rei­se­ge­päck

3. Typi­sche Situa­tio­nen, in denen die Außen­ver­si­che­rung greift

Die Außen­ver­si­che­rung kommt in ver­schie­de­nen All­tags­si­tua­tio­nen zum Ein­satz, wenn sich der Haus­rat vor­über­ge­hend außer­halb dei­ner Woh­nung befin­det. Typi­sche Bei­spie­le sind:

a. Rei­sen

Dein Haus­rat ist auch auf Rei­sen ver­si­chert, etwa wenn du Gepäck mit Wert­sa­chen, Klei­dung und elek­tro­ni­schen Gerä­ten bei dir hast. Wenn die­se Gegen­stän­de bei­spiels­wei­se im Hotel­zim­mer oder in einem Feri­en­haus gestoh­len oder durch Feu­er oder Was­ser­schä­den beschä­digt wer­den, greift die Außenversicherung.

  • Bei­spiel: Du befin­dest dich auf Geschäfts­rei­se und dein Lap­top wird aus dem ver­schlos­se­nen Hotel­zim­mer gestoh­len. Die Außen­ver­si­che­rung über­nimmt den Scha­den, sofern Ein­bruchs­spu­ren nach­weis­bar sind.

b. Vor­über­ge­hen­der Auf­ent­halt außer­halb der Wohnung

Wenn du dich vor­über­ge­hend an einem ande­ren Ort auf­hältst, zum Bei­spiel bei einem Freund oder einem Fami­li­en­mit­glied, ist dein Haus­rat wäh­rend die­ses Auf­ent­halts eben­falls durch die Außen­ver­si­che­rung geschützt.

c. Umzug

Wenn du in eine neue Woh­nung umziehst und dein Haus­rat wäh­rend des Trans­ports oder in der Über­gangs­zeit zwi­schen den Woh­nun­gen beschä­digt wird, kann die Außen­ver­si­che­rung eben­falls grei­fen, aller­dings mit Einschränkungen.

  • Bei­spiel: Wäh­rend des Umzugs wird dei­ne Kame­ra im Umzugs­wa­gen gestoh­len. In man­chen Fäl­len über­nimmt die Außen­ver­si­che­rung den Scha­den, wenn nach­weis­bar ist, dass es sich um einen Dieb­stahl handelt.

4. Ent­schä­di­gungs­gren­zen in der Außenversicherung

Die Außen­ver­si­che­rung gilt häu­fig nur bis zu einer bestimm­ten Höchst­gren­ze, die je nach Ver­si­che­rer vari­iert. Die­se Ent­schä­di­gungs­gren­zen lie­gen in der Regel bei einem Pro­zent­satz der Ver­si­che­rungs­sum­me (oft zwi­schen 10 % und 20 %) oder es gibt fes­te Beträ­ge, die für den Scha­dens­er­satz maxi­mal gezahlt werden.

  • Bei­spiel: Wenn dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung eine Gesamt­sum­me von 50.000 Euro abdeckt und die Außen­ver­si­che­rung auf 10 % begrenzt ist, beträgt die maxi­ma­le Ent­schä­di­gung 5.000 Euro für Schä­den, die außer­halb dei­ner Woh­nung entstehen.
  • Wert­sa­chen: Für bestimm­te Wert­sa­chen wie Schmuck, Kunst oder Bar­geld gel­ten oft spe­zi­el­le Ent­schä­di­gungs­gren­zen oder Aus­schlüs­se. Die­se sind meist deut­lich nied­ri­ger, um das Risi­ko zu minimieren.

5. Zeit­li­che Begren­zung der Außenversicherung

Die Außen­ver­si­che­rung gilt in der Regel nur für eine bestimm­te Dau­er, wenn sich der Haus­rat außer­halb dei­ner Woh­nung befin­det. Meist liegt die­se Dau­er bei drei Mona­ten. Nach Ablauf die­ser Zeit endet der Ver­si­che­rungs­schutz für den Haus­rat, der sich außer­halb der Woh­nung befindet.

  • Bei­spiel: Wenn du für drei Mona­te ins Aus­land reist und dei­ne per­sön­li­chen Gegen­stän­de mit­nimmst, sind sie für die­sen Zeit­raum über die Außen­ver­si­che­rung geschützt. Danach endet der Schutz.

6. Beson­de­re Bedin­gun­gen für den Versicherungsschutz

Damit die Außen­ver­si­che­rung greift, gibt es häu­fig bestimm­te Bedin­gun­gen, die erfüllt sein müssen:

  • Ein­bruch­dieb­stahl: Der Haus­rat ist nur ver­si­chert, wenn er aus einem ver­schlos­se­nen Raum (z. B. Hotel­zim­mer, Feri­en­woh­nung oder Auto) ent­wen­det wur­de. Ein ein­fa­cher Dieb­stahl (ohne Ein­bruchs­spu­ren) ist in der Regel nicht abgedeckt.
  • Ver­schlos­se­nes Fahr­zeug: Wenn du dei­nen Haus­rat in einem Fahr­zeug trans­por­tierst, ist er oft nur dann ver­si­chert, wenn das Fahr­zeug ver­schlos­sen war und der Dieb­stahl nach­weis­bar ist.
  • Beleg­bar­keit des Auf­ent­halts: In man­chen Fäl­len musst du nach­wei­sen, dass sich der Haus­rat vor­über­ge­hend außer­halb der Woh­nung befand, z. B. durch Buchungs­be­le­ge von Hotels oder Ferienwohnungen.

7. Was ist nicht versichert?

Die Außen­ver­si­che­rung deckt nicht alle Schä­den ab. Häu­fig aus­ge­schlos­sen sind:

  • Ein­fa­cher Dieb­stahl: Wenn der Haus­rat ohne Gewalt­an­wen­dung gestoh­len wird, etwa aus einem unver­schlos­se­nen Raum oder Fahr­zeug, greift die Außen­ver­si­che­rung in der Regel nicht.
  • Dau­er­haft außer­halb der Woh­nung befind­li­cher Haus­rat: Gegen­stän­de, die dau­er­haft an einem ande­ren Ort lagern, wie in einer Zweit­woh­nung oder bei Freun­den, sind nicht durch die Außen­ver­si­che­rung abgedeckt.

Fazit

Die Außen­ver­si­che­rung in der Haus­rat­ver­si­che­rung schützt dei­nen Haus­rat auch, wenn er sich vor­über­ge­hend außer­halb dei­ner Woh­nung befin­det, etwa auf Rei­sen oder bei einem Umzug. Sie gilt jedoch oft nur für einen bestimm­ten Zeit­raum und hat Ent­schä­di­gungs­gren­zen. Zu den ver­si­cher­ten Gegen­stän­den gehö­ren in der Regel Klei­dung, Elek­tro­nik und Wert­sa­chen, aber spe­zi­el­le Bedin­gun­gen wie Ein­bruch­dieb­stahl müs­sen erfüllt sein. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, eine Poli­ce zu fin­den, die dei­ne Bedürf­nis­se in Bezug auf die Außen­ver­si­che­rung opti­mal abdeckt.

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