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Was zählt zur Wohnfläche bei der Gebäudeversicherung?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 26. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Zur Wohnfläche zählen alle Räume, die primär zu Wohnzwecken dienen – Wohn-, Schlaf- und Arbeitszimmer, Küche, Badezimmer und Flure gehören dazu. Ausgeschlossen sind technische Räume, reine Lagerflächen, Treppen und Außenbereiche wie Balkone. Die exakte Berechnung der Wohnfläche ist entscheidend, da sie direkt Ihre Versicherungssumme und Prämie in der Wohngebäudeversicherung bestimmt – Abweichungen führen im Schadensfall zu Leistungskürzungen.

Zur Wohn­flä­che zäh­len alle Räu­me, die pri­mär zu Wohn­zwe­cken die­nen – Wohn‑, Schlaf- und Arbeits­zim­mer, Küche, Bade­zim­mer und Flu­re gehö­ren dazu. Aus­ge­schlos­sen sind tech­ni­sche Räu­me, rei­ne Lager­flä­chen, Trep­pen und Außen­be­rei­che wie Bal­ko­ne. Die exak­te Berech­nung der Wohn­flä­che ist ent­schei­dend, da sie direkt Ihre Ver­si­che­rungs­sum­me und Prä­mie in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bestimmt – Abwei­chun­gen füh­ren im Scha­dens­fall zu Leistungskürzungen.

Räu­me mit vol­ler Anrech­nung zur Wohnfläche

Bei der Wohn­flä­chen­be­rech­nung für Ihre Gebäu­de­ver­si­che­rung wer­den die­se Berei­che voll­stän­dig angerechnet:

  • Wohn‑, Ess‑, Schlaf- und Kinderzimmer
  • Küche, Pan­try und Speisekammer
  • Bade­zim­mer, Toi­let­ten und Wasch­kü­che mit Wohnnutzung
  • Flu­re, Die­len und Trep­pen­häu­ser im Wohnbereich
  • Arbeits­zim­mer, Home­of­fice und Hobbyzimmer
  • Zu Wohn­zwe­cken genutz­te Kel­ler­räu­me (Wein­kel­ler, Hob­by­raum, Fitnessflächen)
  • Beheiz­te Win­ter­gär­ten und ver­glas­te Balkonanbauten
  • Pri­va­te Sau­nen und Bäder im Hausinneren
  • Erker und Erkerzimmer

Flä­chen, die nicht zur Wohn­flä­che zählen

Die­se Berei­che wer­den nicht ange­rech­net und beein­flus­sen weder Ver­si­che­rungs­sum­me noch Beitragshöhe:

  • Heizungs‑, Technik‑, Maschi­nen- und Elektroräume
  • Rei­ne Lager- und Abstell­räu­me (unge­nutz­ter Dach­bo­den, unbe­nutz­ter Keller)
  • Trep­pen, Auf­zug­schäch­te und inne­re Aufzüge
  • Außen­be­rei­che: Bal­ko­ne, Log­gi­en, Ter­ras­sen, offe­ne Veranden
  • Gemein­schafts­flä­chen in Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern (Haus­flur, Eingangshalle)
  • Gara­gen, Car­ports und Unterstellplätze
  • Neben­ge­bäu­de und Gartenhäuser
  • Unbe­heiz­te Kel­ler­tei­le ohne Wohnnutzung

DIN 277 und Wohn­flä­chen­ver­ord­nung – Die Standards

Ver­si­che­rer ori­en­tie­ren sich an der DIN 277–1 oder der Wohn­flä­chen­ver­ord­nung (WoFlV), um eine bun­des­weit ein­heit­li­che Berech­nung zu gewähr­leis­ten. Räu­me unter 4 Qua­drat­me­tern wer­den oft pau­schal ange­setzt oder nur teil­wei­se ange­rech­net. Eine prä­zi­se Erfas­sung ist essen­ti­ell: Unter­schätz­te Wohn­flä­chen füh­ren im Scha­dens­fall zu erheb­li­chen Leis­tungs­kür­zun­gen, wäh­rend über­schätz­te Anga­ben unnö­tig hohe Prä­mi­en zur Fol­ge haben.

So ermit­teln Sie Ihre Wohn­flä­che richtig

  • Aktu­el­le Grund­ris­se beschaf­fen oder alle Räu­me selbst aus­mes­sen (Län­ge × Breite)
  • Ein­zel­flä­chen addie­ren und dokumentieren
  • Gemes­se­ne Wer­te mit Grund­riss abgleichen
  • Bau­li­che Ver­än­de­run­gen (Umbau­ten, Anbau­ten) sofort dem Ver­si­che­rer mitteilen
  • Wohn­flä­che bei Ver­trags­ab­schluss trans­pa­rent angeben
  • Jähr­lich auf Aktua­li­tät über­prü­fen, beson­ders nach Renovierungen
  • Mess­ergeb­nis­se und Grund­ris­se für Ver­si­che­rungs­un­ter­la­gen archivieren
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