Im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung zählen folgende Räume zur Wohnfläche:
- Schlafzimmer
- Wohnzimmer
- Eßzimmer
- Flur
- Badezimmer
- Toiletten
- Arbeitszimmer
- Hobbyräume
- sonstige zu Wohnzwecken genutzte Kellerräume
- Wintergärten
- Schwimmbäder im Haus
Nicht zur Wohnfläche in der Gebäudeversicherung gezählt werden:
- Treppen
- Lagerräume im Keller
- Lagerräume im Dachboden
- Heizungsräume
- Waschküche
- Balkone
- Loggien
- Terrassen