Die Wohnfläche spielt eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der korrekten Versicherungssumme in der Hausratversicherung.
Grundsätzlich werden zur Ermittlung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung und in der Konsequenz auch für die Beitragsermittlung, alle vorhandenen Wohnflächen von privaten und beruflich genutzten Räumlichkeiten herangezogen, die Wohnzwecken dienen.
Nicht zur Wohnfläche in der Hausratversicherung eingerechnet werden:
- Terrassen
- Balkone
- Loggien
- Gemeinschaftsräume (z.B. Fahrradkeller, Wasch- und Trockenkellerräume)
- sonstige Kellerräume und Speicher, welche auch nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaut sind.