Wird die Leistung seitens des Rechtsschutzversicherers z.B. wegen mangelnder Erfolgsaussichten verweigert, so kann der Versicherungsnehmer im Rahmen des sogenannten Stichentscheid Verfahrens einen Anwalt seines Vertrauens damit beauftragen die Erfolgsaussichten ebenfalls zu prüfen und beurteilen.
Die Entscheidung des Anwalts ist dann verbindlich sowohl für den Versicherungsnehmer als auch den Versicherer.
Dieses Prüfverfahren durch den Anwalt bezeichnet man in der Rechtsschutzversicherung als Stichentscheid.