Kein Versicherungsschutz über die Anhänger Versicherung besteht in der Regel:
- für Schäden die vorsätzlich herbeigeführt werden
- bei Unfallflucht
- wenn der Anhänger unangemeldet benutzt wird
- wenn der Anhänger zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wird
- wenn der Beitrag nicht fristgerecht bezahlt wurde
- bei Unfällen unter Alkohol oder Rauschmitteleinfluss
- bei wissentlicher Benutzung eines verkehrsuntüchtigen Anhängers
- wenn im Schadenfall bewusst falsche Angaben gemacht wurden