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Was zahlt die Anhän­ger Ver­si­che­rung nicht?

Kein Ver­si­che­rungs­schutz über die Anhän­ger Ver­si­che­rung besteht in der Regel:

  • für Schä­den die vor­sätz­lich her­bei­ge­führt werden
  • bei Unfall­flucht
  • wenn der Anhän­ger unan­ge­mel­det benutzt wird
  • wenn der Anhän­ger zu einem ande­ren als dem im Antrag ange­ge­be­nen Zweck ver­wen­det wird
  • wenn der Bei­trag nicht frist­ge­recht bezahlt wurde
  • bei Unfäl­len unter Alko­hol oder Rauschmitteleinfluss
  • bei wis­sent­li­cher Benut­zung eines ver­kehrs­un­tüch­ti­gen Anhängers
  • wenn im Scha­den­fall bewusst fal­sche Anga­ben gemacht wurden

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