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Was zahlt die Bauherrenhaftpflicht?

Die Bau­her­ren­haft­pflicht Ver­si­che­rung zahlt Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen Drit­ter, die wäh­rend der Bau­pha­se eines Gebäu­des oder einer ande­ren Bau­maß­nah­me ent­ste­hen kön­nen. Die Bau­her­ren­haft­pflicht kann Schä­den abde­cken, die wäh­rend der Bau­pha­se ent­ste­hen, wie beispielsweise:

  1. Per­so­nen- und Sach­schä­den: Die Ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die an Drit­ten wäh­rend des Baus ver­ur­sacht wer­den. Das kön­nen bei­spiels­wei­se Ver­let­zun­gen von Arbei­tern auf der Bau­stel­le oder Beschä­di­gun­gen von Nach­bar­ge­bäu­den sein.
  2. Umwelt­schä­den: Die Ver­si­che­rung kann auch Schä­den abde­cken, die auf­grund von Umwelt­aus­wir­kun­gen wäh­rend der Bau­ar­bei­ten ent­ste­hen. Das kön­nen bei­spiels­wei­se Schä­den durch Grund­was­ser­ab­sen­kun­gen oder Boden­ver­un­rei­ni­gun­gen sein.

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