Was zahlt die Elementarversicherung? – Umfassender Schutz bei Naturkatastrophen
Einführung: Die Leistungen der Elementarversicherung
Die Elementarversicherung ist ein spezieller Versicherungsschutz, der Schäden durch extreme Naturereignisse abdeckt, die in einer herkömmlichen Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht enthalten sind. Doch was genau zahlt die Elementarschadenversicherung im Schadensfall? In diesem Artikel erfährst du, welche Kosten die Elementarversicherung übernimmt und wie sie im Ernstfall greift.
Welche Schäden werden von der Elementarversicherung bezahlt?
Die Elementarversicherung deckt eine Vielzahl von Naturgefahren ab, die zu erheblichen Schäden an deinem Eigentum führen können. Hier sind die wichtigsten Leistungen, die die Versicherung im Schadensfall erbringt:
- Hochwasserschäden
- Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die durch Hochwasser und Überschwemmungen entstehen. Dies umfasst die Trocknung von Gebäuden, die Reparatur von Wänden, Böden und Decken sowie den Ersatz zerstörter Einrichtungsgegenstände.
- Erdbebenschäden
- Bei einem Erdbeben werden die Kosten für die Reparatur von Gebäudeschäden übernommen. Dazu zählen Risse in den Wänden, beschädigte Fundamente und zerstörte Dächer. Auch der Ersatz von zerstörtem Hausrat ist in der Regel abgedeckt.
- Erdsenkungen und Erdrutsch
- Die Versicherung zahlt für Schäden, die durch Erdsenkungen oder Erdrutsche verursacht werden. Dazu gehören Reparaturen an der Bausubstanz des Hauses und der Ersatz beschädigter Gegenstände.
- Schneedruck und Lawinen
- In Regionen mit starkem Schneefall übernimmt die Elementarversicherung die Kosten für Schäden, die durch das Gewicht von Schnee auf Dächern oder durch Lawinen entstehen. Dies kann die Reparatur von Dächern oder den Ersatz von beschädigten Möbeln und Geräten umfassen.
- Sturmfluten
- In Küstenregionen deckt die Versicherung Schäden ab, die durch Sturmfluten verursacht werden. Dazu zählen unter anderem die Reparatur von Wasserschäden an Gebäuden und der Ersatz von zerstörtem Hausrat.
- Vulkanausbrüche
- Schäden durch vulkanische Aktivitäten, wie Ascheregen oder Lava, werden ebenfalls übernommen. Dies umfasst sowohl die Instandsetzung der Bausubstanz als auch den Ersatz von Hausrat.
- Rückstauschäden
- Wenn Wasser durch überlastete Abwasserkanäle ins Gebäude zurückgedrückt wird, übernimmt die Elementarversicherung die Kosten für die Reinigung, Trocknung und Reparatur der betroffenen Bereiche.
Welche Kosten werden konkret übernommen?
Im Schadensfall übernimmt die Elementarversicherung eine Vielzahl von Kosten, abhängig von der Art und dem Ausmaß des Schadens:
- Reparaturkosten: Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau beschädigter Gebäudeteile, einschließlich Wände, Decken, Böden und Dächer.
- Ersatz beschädigter Einrichtungsgegenstände: Zerstörte Möbel, Elektronik und andere Hausratgegenstände werden ersetzt oder deren Wiederbeschaffungskosten erstattet.
- Trocknungs- und Reinigungsarbeiten: Nach Wasserschäden, wie sie durch Hochwasser oder Rückstau entstehen, zahlt die Versicherung für notwendige Trocknungs- und Reinigungsmaßnahmen.
- Aufräum- und Entsorgungskosten: Die Kosten für das Aufräumen und die Entsorgung von zerstörten oder unbrauchbaren Materialien werden ebenfalls übernommen.
- Mietausfall oder Unterbringungskosten: Wenn das Gebäude aufgrund der Schäden unbewohnbar ist, zahlt die Versicherung gegebenenfalls für den Mietausfall oder für die vorübergehende Unterbringung der Bewohner in einem Hotel oder einer anderen Unterkunft.
Wie hoch sind die Erstattungen?
Die Höhe der Erstattungen hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und den spezifischen Bedingungen der Police ab. In der Regel deckt die Versicherung die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab. Bei besonders schweren Schäden kann es jedoch zu einem Selbstbehalt kommen, den der Versicherte selbst tragen muss.
Was wird nicht bezahlt?
Trotz des umfassenden Schutzes gibt es auch bestimmte Ausschlüsse, die nicht von der Elementarversicherung abgedeckt werden:
- Schäden durch normalen Verschleiß: Schäden, die durch den normalen Alterungsprozess oder mangelnde Wartung entstehen, sind nicht versichert.
- Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden: Wenn der Versicherungsnehmer den Schaden absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, wird die Versicherung keine Leistungen erbringen.
- Schäden an bestimmten ungesicherten Objekten: Bauten ohne festen Bodenanschluss oder nicht ausreichend gesicherte Gebäude und Anlagen können ausgeschlossen sein.
Fazit: Ein umfassender Schutz bei Naturgefahren
Die Elementarversicherung bietet einen weitreichenden Schutz vor den finanziellen Folgen von Naturkatastrophen. Sie übernimmt die Kosten für eine Vielzahl von Schäden, die durch Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsche und andere Naturereignisse entstehen. Angesichts der zunehmenden Häufigkeit solcher Ereignisse ist diese Versicherung eine wichtige Absicherung, die jeder Haus- und Immobilienbesitzer in Betracht ziehen sollte.