Suche

Was zahlt die Elementarversicherung?

Was zahlt die Ele­men­tar­ver­si­che­rung? – Umfas­sen­der Schutz bei Naturkatastrophen

Ein­füh­rung: Die Leis­tun­gen der Elementarversicherung

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung ist ein spe­zi­el­ler Ver­si­che­rungs­schutz, der Schä­den durch extre­me Natur­er­eig­nis­se abdeckt, die in einer her­kömm­li­chen Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­rung nicht ent­hal­ten sind. Doch was genau zahlt die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung im Scha­dens­fall? In die­sem Arti­kel erfährst du, wel­che Kos­ten die Ele­men­tar­ver­si­che­rung über­nimmt und wie sie im Ernst­fall greift.

Wel­che Schä­den wer­den von der Ele­men­tar­ver­si­che­rung bezahlt?

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung deckt eine Viel­zahl von Natur­ge­fah­ren ab, die zu erheb­li­chen Schä­den an dei­nem Eigen­tum füh­ren kön­nen. Hier sind die wich­tigs­ten Leis­tun­gen, die die Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall erbringt:

  1. Hoch­was­ser­schä­den
    • Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Schä­den, die durch Hoch­was­ser und Über­schwem­mun­gen ent­ste­hen. Dies umfasst die Trock­nung von Gebäu­den, die Repa­ra­tur von Wän­den, Böden und Decken sowie den Ersatz zer­stör­ter Einrichtungsgegenstände.
  2. Erd­be­ben­schä­den
    • Bei einem Erd­be­ben wer­den die Kos­ten für die Repa­ra­tur von Gebäu­de­schä­den über­nom­men. Dazu zäh­len Ris­se in den Wän­den, beschä­dig­te Fun­da­men­te und zer­stör­te Dächer. Auch der Ersatz von zer­stör­tem Haus­rat ist in der Regel abgedeckt.
  3. Erd­sen­kun­gen und Erdrutsch
    • Die Ver­si­che­rung zahlt für Schä­den, die durch Erd­sen­kun­gen oder Erd­rut­sche ver­ur­sacht wer­den. Dazu gehö­ren Repa­ra­tu­ren an der Bau­sub­stanz des Hau­ses und der Ersatz beschä­dig­ter Gegenstände.
  4. Schnee­druck und Lawinen
    • In Regio­nen mit star­kem Schnee­fall über­nimmt die Ele­men­tar­ver­si­che­rung die Kos­ten für Schä­den, die durch das Gewicht von Schnee auf Dächern oder durch Lawi­nen ent­ste­hen. Dies kann die Repa­ra­tur von Dächern oder den Ersatz von beschä­dig­ten Möbeln und Gerä­ten umfassen.
  5. Sturm­flu­ten
    • In Küs­ten­re­gio­nen deckt die Ver­si­che­rung Schä­den ab, die durch Sturm­flu­ten ver­ur­sacht wer­den. Dazu zäh­len unter ande­rem die Repa­ra­tur von Was­ser­schä­den an Gebäu­den und der Ersatz von zer­stör­tem Hausrat.
  6. Vul­kan­aus­brü­che
    • Schä­den durch vul­ka­ni­sche Akti­vi­tä­ten, wie Asche­re­gen oder Lava, wer­den eben­falls über­nom­men. Dies umfasst sowohl die Instand­set­zung der Bau­sub­stanz als auch den Ersatz von Hausrat.
  7. Rückstau­schä­den
    • Wenn Was­ser durch über­las­te­te Abwas­ser­ka­nä­le ins Gebäu­de zurück­ge­drückt wird, über­nimmt die Ele­men­tar­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Rei­ni­gung, Trock­nung und Repa­ra­tur der betrof­fe­nen Bereiche.

Wel­che Kos­ten wer­den kon­kret übernommen?

Im Scha­dens­fall über­nimmt die Ele­men­tar­ver­si­che­rung eine Viel­zahl von Kos­ten, abhän­gig von der Art und dem Aus­maß des Schadens:

  • Repa­ra­tur­kos­ten: Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Wie­der­auf­bau beschä­dig­ter Gebäu­de­tei­le, ein­schließ­lich Wän­de, Decken, Böden und Dächer.
  • Ersatz beschä­dig­ter Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de: Zer­stör­te Möbel, Elek­tro­nik und ande­re Haus­rat­ge­gen­stän­de wer­den ersetzt oder deren Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten erstattet.
  • Trock­nungs- und Rei­ni­gungs­ar­bei­ten: Nach Was­ser­schä­den, wie sie durch Hoch­was­ser oder Rück­stau ent­ste­hen, zahlt die Ver­si­che­rung für not­wen­di­ge Trock­nungs- und Reinigungsmaßnahmen.
  • Auf­räum- und Ent­sor­gungs­kos­ten: Die Kos­ten für das Auf­räu­men und die Ent­sor­gung von zer­stör­ten oder unbrauch­ba­ren Mate­ria­li­en wer­den eben­falls übernommen.
  • Miet­aus­fall oder Unter­brin­gungs­kos­ten: Wenn das Gebäu­de auf­grund der Schä­den unbe­wohn­bar ist, zahlt die Ver­si­che­rung gege­be­nen­falls für den Miet­aus­fall oder für die vor­über­ge­hen­de Unter­brin­gung der Bewoh­ner in einem Hotel oder einer ande­ren Unterkunft.

Wie hoch sind die Erstattungen?

Die Höhe der Erstat­tun­gen hängt von der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me und den spe­zi­fi­schen Bedin­gun­gen der Poli­ce ab. In der Regel deckt die Ver­si­che­rung die Kos­ten bis zur Höhe der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me ab. Bei beson­ders schwe­ren Schä­den kann es jedoch zu einem Selbst­be­halt kom­men, den der Ver­si­cher­te selbst tra­gen muss.

Was wird nicht bezahlt?

Trotz des umfas­sen­den Schut­zes gibt es auch bestimm­te Aus­schlüs­se, die nicht von der Ele­men­tar­ver­si­che­rung abge­deckt werden:

  • Schä­den durch nor­ma­len Ver­schleiß: Schä­den, die durch den nor­ma­len Alte­rungs­pro­zess oder man­geln­de Wartung ent­ste­hen, sind nicht versichert.
  • Vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig her­bei­ge­führ­te Schä­den: Wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer den Scha­den absicht­lich oder durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht, wird die Ver­si­che­rung kei­ne Leis­tun­gen erbringen.
  • Schä­den an bestimm­ten unge­si­cher­ten Objek­ten: Bau­ten ohne fes­ten Boden­an­schluss oder nicht aus­rei­chend gesi­cher­te Gebäu­de und Anla­gen kön­nen aus­ge­schlos­sen sein.

Fazit: Ein umfas­sen­der Schutz bei Naturgefahren

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung bie­tet einen weit­rei­chen­den Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Natur­ka­ta­stro­phen. Sie über­nimmt die Kos­ten für eine Viel­zahl von Schä­den, die durch Hoch­was­ser, Erd­be­ben, Erd­rut­sche und ande­re Natur­er­eig­nis­se ent­ste­hen. Ange­sichts der zuneh­men­den Häu­fig­keit sol­cher Ereig­nis­se ist die­se Ver­si­che­rung eine wich­ti­ge Absi­che­rung, die jeder Haus- und Immo­bi­li­en­be­sit­zer in Betracht zie­hen sollte.

Vergleichen Sie die besten Unfallversicherung Angebote

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Elementar Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen