Nicht versichert in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind Schäden durch höhere Gewalt.
Daneben nicht versichert sind:
- Schäden an ausschließlich vom Eigentümer genutzten Gebäuden
- Schäden, die mutwillig herbeigeführt wurden
- Schäden an gewerblich genutzten Gebäuden
- Schäden durch bereits bekannte, nicht beseitigte Mängel