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Was zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Glasschäden?

  1. Glas­bruch: Wenn ein Glas­ge­gen­stand wie ein Fens­ter, eine Glas­tür, ein Spie­gel oder eine Glas­plat­te in Ihrem Haus­halt durch Unfäl­le, Van­da­lis­mus oder ande­re ver­si­cher­te Ereig­nis­se zer­bricht, kann die Haus­rat­ver­si­che­rung die Kos­ten für Repa­ra­tur oder Ersatz über­neh­men. Dies umfasst in der Regel die Mate­ri­al­kos­ten und die Arbeits­kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz des beschä­dig­ten Glases.
  2. Glas­ver­si­che­rungs­sum­me: Die Haus­rat­ver­si­che­rung kann eine spe­zi­fi­sche Ver­si­che­rungs­sum­me für Glas­bruch­schä­den fest­le­gen. Die­se Sum­me gibt an, bis zu wel­chem ​​Betrag die Ver­si­che­rung die Kos­ten für Glas­schä­den über­nimmt. Es ist wich­tig zu beach­ten, dass es mög­li­cher­wei­se eine Ober­gren­ze pro Scha­den­fall oder eine Gesamt­sum­me für alle Glas­schä­den gibt, die im Ver­si­che­rungs­zeit­raum abge­deckt sind.
  3. Glas­an­bau­ten und Ein­bau­ten: Neben den Glas­ge­gen­stän­den selbst kann die Haus­rat­ver­si­che­rung auch Schä­den an fes­ten Glas­an­bau­ten und Ein­bau­ten in Ihrem Haus­halt abde­cken, wie zum Bei­spiel Glas­bau­stei­ne, Glas­re­ga­le oder Glasvitrinen.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass bestimm­te Bedin­gun­gen und Aus­schlüs­se gel­ten kön­nen. Bei­spiels­wei­se kön­nen Schä­den durch nor­ma­le Abnut­zung, unsach­ge­mä­ße Hand­ha­bung oder vor­sätz­li­che Beschä­di­gung aus­ge­schlos­sen sein. Es ist rat­sam, die genau­en Bedin­gun­gen Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung zu über­prü­fen, um den Umfang der Glas­ab­de­ckung und die spe­zi­fi­schen Leis­tun­gen im Scha­dens­fall zu verstehen.

Bei Glas­schä­den ist es rat­sam, den Scha­den so schnell wie mög­lich bei Ihrer Ver­si­che­rung zu mel­den und die erfor­der­li­chen Schrit­te zur Scha­den­re­gu­lie­rung ein­zu­lei­ten. Ihr Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men kann Ihnen wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Anwei­sun­gen geben, wie Sie den Scha­den mel­den und die not­wen­di­gen Unter­la­gen ein­rei­chen können.

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