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Was zahlt die Inhaltsversicherung?

Die Inhalts­ver­si­che­rung, auch als Geschäfts­in­halts­ver­si­che­rung oder Inven­tar­ver­si­che­rung bekannt, deckt eine brei­te Palet­te von Schä­den ab, die das Betriebs­ver­mö­gen eines Unter­neh­mens betref­fen kön­nen. Sie ist dar­auf aus­ge­rich­tet, Unter­neh­men gegen finan­zi­el­le Ver­lus­te zu schüt­zen, die aus ver­schie­dens­ten Schä­den an der Betriebs­ein­rich­tung, den Waren und ande­ren im Geschäfts­be­trieb genutz­ten Gegen­stän­den resul­tie­ren kön­nen. Die genaue Deckung kann je nach Ver­si­che­rungs­po­li­ce vari­ie­ren, aber typi­scher­wei­se umfasst sie fol­gen­de Schadensarten:

Haupt­ab­de­ckun­gen der Inhaltsversicherung

  1. Feu­er­schä­den: Deckt Schä­den durch Brand, Blitz­schlag, Explo­sio­nen und auch Fol­ge­schä­den durch Löschwasser.
  2. Ein­bruch­dieb­stahl und Van­da­lis­mus: Erstat­tet Ver­lus­te und Schä­den, die durch Ein­bruch, Dieb­stahl, Raub oder Van­da­lis­mus nach einem Ein­bruch entstehen.
  3. Lei­tungs­was­ser­schä­den: Deckt Schä­den ab, die durch aus­lau­fen­des Was­ser aus Roh­ren und Heiz­sys­te­men ent­ste­hen, ein­schließ­lich der damit ver­bun­de­nen Fol­ge­schä­den an der Ein­rich­tung und den Waren.
  4. Sturm- und Hagel­schä­den: Bie­tet Schutz bei Beschä­di­gun­gen durch Sturm (ab Wind­stär­ke 8) und Hagel.

Zusätz­li­che Deckungsoptionen

Vie­le Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten bie­ten zusätz­li­che Bau­stei­ne an, die in die Inhalts­ver­si­che­rung inte­griert wer­den kön­nen, um einen umfas­sen­de­ren Schutz zu gewährleisten:

  • Ele­men­tar­schä­den: Schutz vor Natur­ka­ta­stro­phen wie Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben, Erd­rut­sche und Lawinen.
  • Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung: Die­se zahlt bei einem vor­über­ge­hen­den Betriebs­still­stand nach einem Scha­dens­fall den ent­gan­ge­nen Gewinn und lau­fen­de Fixkosten.
  • Glas­bruch­ver­si­che­rung: Deckt die Repa­ra­tur oder den Ersatz von zer­bro­che­nem Glas an Fens­tern und Türen.
  • Elek­tro­nik­ver­si­che­rung: Bie­tet spe­zi­el­len Schutz für elek­tro­ni­sche Gerä­te und Anla­gen gegen Beschä­di­gung oder Zerstörung.

Erstat­tungs­grund­sät­ze

Die Erstat­tung von Schä­den im Rah­men der Inhalts­ver­si­che­rung kann auf unter­schied­li­che Wei­se erfolgen:

  • Neu­wert­ent­schä­di­gung: Die meis­ten Ver­si­che­rungs­po­li­cen sehen eine Ent­schä­di­gung zum Neu­wert vor. Das bedeu­tet, dass im Scha­dens­fall der aktu­el­le Kauf­preis für ein neu­es, gleich­wer­ti­ges Objekt erstat­tet wird.
  • Zeit­wert­ent­schä­di­gung: In eini­gen Fäl­len, beson­ders bei älte­ren Gütern, kann die Ver­si­che­rung den Zeit­wert erstat­ten, der den aktu­el­len Markt­wert des beschä­dig­ten Gegen­stands berück­sich­tigt, ein­schließ­lich einer Abschrei­bung für Alter und Abnutzung.

Fazit

Die Inhalts­ver­si­che­rung ist eine fun­da­men­ta­le Absi­che­rung für Unter­neh­men, die das Betriebs­ver­mö­gen vor einer Viel­zahl von Risi­ken schützt. Durch die indi­vi­du­el­le Anpas­sung der Ver­si­che­rungs­po­li­ce an die spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se und Risi­ken des Unter­neh­mens kann ein opti­ma­ler Schutz erreicht wer­den, der im Scha­dens­fall die finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät und die Fort­füh­rung des Geschäfts­be­triebs gewährleistet.

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