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Was zahlt die Lkw Ver­si­che­rung nicht?

In der Kfz-Ver­si­che­rung für Lie­fer­wa­gen und Trans­por­ter wer­den kei­ne Kos­ten über­nom­men für Schä­den die vor­sätz­lich her­bei­ge­führt wur­den. Eben­so wer­den kei­ne Schä­den bezahlt, die auf­grund von Unfall­flucht ver­ur­sacht wur­den, wenn der Lie­fer­wa­gen oder Trans­por­ter unan­ge­mel­det benutzt wur­de, wenn das Fahr­zeug zu einem ande­ren als dem im Antrag ange­ge­be­nen Zweck ver­wen­det wur­de, wenn der Bei­trag nicht frist­ge­recht bezahlt wur­de, bei wis­sent­li­cher Benut­zung eines ver­kehrs­un­tüch­ti­gen Kfz und wenn im Scha­den­fall bewusst fal­sche Anga­ben gemacht wurden.

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