In der Kfz-Versicherung für Lieferwagen und Transporter werden keine Kosten übernommen für Schäden die vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ebenso werden keine Schäden bezahlt, die aufgrund von Unfallflucht verursacht wurden, wenn der Lieferwagen oder Transporter unangemeldet benutzt wurde, wenn das Fahrzeug zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wurde, wenn der Beitrag nicht fristgerecht bezahlt wurde, bei wissentlicher Benutzung eines verkehrsuntüchtigen Kfz und wenn im Schadenfall bewusst falsche Angaben gemacht wurden.
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