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Was zahlt die Mietkautionsversicherung?

Die Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung dient als Sicher­heit für den Ver­mie­ter und deckt im Wesent­li­chen die­sel­ben Risi­ken ab, die übli­cher­wei­se durch eine tra­di­tio­nel­le Miet­kau­ti­on abge­si­chert wer­den. Die­se Art der Bürg­schaft durch eine Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft tritt an die Stel­le der übli­chen Bar­kau­ti­on oder des auf einem Kau­ti­ons­kon­to hin­ter­leg­ten Gel­des. Hier sind die Haupt­punk­te, die eine Miet­kau­ti­on Ver­si­che­rung typi­scher­wei­se abdeckt:

1. Miet­rück­stän­de

Die Ver­si­che­rung deckt aus­ste­hen­de Miet­zah­lun­gen ab, falls der Mie­ter die Mie­te nicht oder nicht voll­stän­dig bezahlt. Dies ist eine der häu­figs­ten Sor­gen von Ver­mie­tern, da regel­mä­ßi­ge Miet­ein­nah­men für die Instand­hal­tung der Immo­bi­lie und die Rück­zah­lung etwa­iger Hypo­the­ken essen­ti­ell sind.

2. Schä­den an der Mietwohnung

Soll­ten wäh­rend der Miet­zeit Schä­den an der Woh­nung ent­ste­hen, die über die übli­che Abnut­zung hin­aus­ge­hen, über­nimmt die Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur die­ser Schä­den. Dies kann alles von beschä­dig­ten Boden­be­lä­gen bis hin zu zer­bro­che­nen Fens­tern und Türen umfassen.

3. Nicht erfüll­te Reinigungsverpflichtungen

Wenn der Mie­ter beim Aus­zug die Woh­nung nicht in dem Zustand hin­ter­lässt, wie es im Miet­ver­trag ver­ein­bart wur­de (übli­cher­wei­se “besen­rein” oder eine pro­fes­sio­nel­le Rei­ni­gung), kann der Ver­mie­ter über die Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung die Kos­ten für die not­wen­di­ge Rei­ni­gung einfordern.

4. Nicht begli­che­ne Nebenkosten

Falls der Mie­ter am Ende des Miet­ver­hält­nis­ses noch offe­ne Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen nicht begli­chen hat, deckt die Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung auch die­se Kos­ten ab. Dies bezieht sich auf nicht bezahl­te Beträ­ge für Din­ge wie Hei­zung, Was­ser, Müll­ab­fuhr und ande­re Betriebskosten.

Ein­schrän­kun­gen und Bedingungen

Es ist wich­tig zu beto­nen, dass die Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung bestimm­te Bedin­gun­gen und Gren­zen hat, die im Ver­si­che­rungs­ver­trag genau fest­ge­legt sind. Die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft wird in der Regel die Ansprü­che des Ver­mie­ters über­prü­fen und erst nach Bestä­ti­gung, dass die For­de­run­gen berech­tigt sind, die ent­spre­chen­den Zah­lun­gen leisten.

Fazit

Die Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung bie­tet eine umfas­sen­de Deckung für die übli­chen Risi­ken, die mit einer Ver­mie­tung ver­bun­den sind. Sie bie­tet sowohl für den Mie­ter als auch für den Ver­mie­ter erheb­li­che Vor­tei­le. Für den Ver­mie­ter redu­ziert sie das Risi­ko finan­zi­el­ler Ver­lus­te durch Miet­rück­stän­de, Sach­schä­den oder ande­re aus­ste­hen­de Ver­bind­lich­kei­ten. Für den Mie­ter bie­tet sie eine finan­zi­ell weni­ger belas­ten­de Alter­na­ti­ve zur tra­di­tio­nel­len Kau­ti­on, erfor­dert jedoch regel­mä­ßi­ge Prä­mi­en­zah­lun­gen und eine sorg­fäl­ti­ge Vertragsgestaltung.

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