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Was zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Privathaftpflichtversicherung deckt weder vorsätzlich verursachte Schäden noch Eigenschäden am eigenen Vermögen ab. Auch grobe Fahrlässigkeit, Fahrzeugschäden, berufliche Tätigkeiten und Haustiere sind in der Standardpolice ausgeschlossen. Allerdings lassen sich viele dieser Lücken durch gezielt gewählte Zusatzoptionen schließen.

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt weder vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den noch Eigen­schä­den am eige­nen Ver­mö­gen ab. Auch gro­be Fahr­läs­sig­keit, Fahr­zeug­schä­den, beruf­li­che Tätig­kei­ten und Haus­tie­re sind in der Stan­dard­po­li­ce aus­ge­schlos­sen. Aller­dings las­sen sich vie­le die­ser Lücken durch gezielt gewähl­te Zusatz­op­tio­nen schließen.

Stan­dard­aus­schlüs­se in der Privathaftpflichtversicherung

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt nur vor Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen im pri­va­ten Bereich. Ver­si­chert sind Ver­let­zun­gen von Drit­ten durch eige­ne Schuld – nicht jedoch fol­gen­de Situationen:

  • Vor­sätz­li­che Schä­den: Absicht­lich her­bei­ge­führ­te Unfäl­le wer­den nie­mals erstattet
  • Gro­be Fahr­läs­sig­keit: Beson­ders leicht­fer­ti­ge Ver­stö­ße wie Igno­rie­ren von Sicher­heits­maß­nah­men – Modern-Tari­fe bie­ten die­se Opti­on jedoch zuneh­mend an
  • Eigen­schä­den und Fami­li­en­un­fäl­le: Schä­den zwi­schen Haus­halts­mit­glie­dern, an eige­nem Ver­mö­gen oder bei Kin­dern untereinander
  • Schä­den an Miet- und Leih­ge­gen­stän­den: Zer­stör­te Miet­woh­nun­gen, Leih­fahr­rä­der oder Werk­zeu­ge erfor­dern optio­na­len Mietschadenversicherungsschutz
  • Fahr­zeug­schä­den: Alle Kraft­fahr­zeu­ge, Motor­rä­der, Fahr­rä­der mit Motor und Was­ser­fahr­zeu­ge benö­ti­gen sepa­ra­te Haftpflichtversicherungen
  • Luft­fahr­zeu­ge und Droh­nen: Schä­den durch Droh­nen, Modell­flug­zeu­ge oder unbe­mann­te Luftfahrtgeräte
  • Beruf­li­che und gewerb­li­che Tätig­kei­ten: Ein­nah­men aus Hand­werk, Free­lan­ce-Tätig­kei­ten oder Neben­ge­wer­be erfor­dern Berufs- oder Betriebshaftpflicht
  • Gefäl­lig­keits­ar­bei­ten: Schä­den bei unent­gelt­li­cher Nach­bar­schafts­hil­fe – optio­nal absicherbar
  • Ver­trag­lich über­nom­me­ne Haf­tung: Garan­tien oder Ver­trä­ge, die über die gesetz­li­che Haf­tung hinausgehen

Haus­tie­re, Jagd und beson­de­re Lebenssituationen

Besit­zer von Hun­den, Pfer­den, exo­ti­schen Tie­ren oder Jagd­hun­den erhal­ten in der Basis-Pri­vat­haft­pflicht kei­nen Schutz. Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in den meis­ten Bun­des­län­dern 2026 gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und soll­te mind. 10 Mil­lio­nen Euro Deckungs­sum­me für Per­so­nen­schä­den bie­ten. Die Kos­ten lie­gen ca. zwi­schen 60–180 Euro jähr­lich, je nach Ras­se und Region.

Für Fami­li­en wich­tig: Kin­der unter 7 Jah­ren sind delikt­un­fä­hig und haf­ten nicht. Zwi­schen 7 und 10 Jah­ren besteht nur ein­ge­schränk­te Haf­tung. Schä­den, die Kin­der inner­halb der Fami­lie ver­ur­sa­chen, sind eben­falls aus­ge­schlos­sen. Eine Auf­sichts­pflicht­ver­si­che­rung als optio­na­le Ergän­zung schließt die­se Lücke für Eltern.

Schutz­lü­cken cle­ver schlie­ßen – Optimierungs-Checkliste

  • Gro­be Fahr­läs­sig­keit mit­ver­si­chern: Mini­mal­prä­mie für gro­ßen Zusatz­schutz; sinn­voll bei jun­gen Familien
  • Miet­scha­den­de­ckung abschlie­ßen: Essen­ti­ell für Mie­ter; kos­tet ca. 30–50 Euro zusätz­lich pro Jahr
  • Gefäl­lig­keits­schutz hin­zu­fü­gen: Falls regel­mä­ßig unent­gelt­li­che Nach­bar­schafts­hil­fe anfällt
  • Haus­tier­ver­si­che­run­gen sepa­rat abschlie­ßen: Hund ca. 50–150 Euro/Jahr, Pferd ca. 200–400 Euro/Jahr
  • Deckungs­sum­men prü­fen: Mind. 10 Mil­lio­nen Euro Per­so­nen­schä­den, 1–2 Mil­lio­nen Euro Sach­schä­den anvisieren
  • Zusatz­per­so­nen klä­ren: Au-Pairs, Haus­halts­hil­fen und Betreu­er erfor­dern oft sepa­ra­te Regelungen
  • Jähr­lich Tari­fe ver­glei­chen: Leis­tungs­um­fän­ge unter­schei­den sich deut­lich; Wech­sel ist pro­blem­los und oft günstiger
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