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Was zahlt eine Kfz-Ver­si­che­rung für Lkw, Lie­fer­wa­gen oder Transporter?

Ver­si­chert über eine Lie­fer­wa­gen- bzw. Trans­por­ter-Ver­si­che­rung ist gene­rell der Ver­si­che­rungs­neh­mer selbst. Mit­ver­si­chert sind in der Regel auch der Fahr­zeug­hal­ter, der Eigen­tü­mer und alle berech­tig­ten Fahrer.

Die Lie­fer­wa­gen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung bzw. Trans­por­ter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung befrie­digt begrün­de­te Scha­den­er­satz­an­sprü­che von Drit­ten und wehrt unbe­grün­de­te Ansprü­che ab.

Die Lie­fer­wa­gen-Haft­pflicht-Ver­si­che­rung deckt Sach­schä­den an frem­den Fahr­zeu­gen eben­so ab, wie die damit ver­bun­de­nen Kos­ten wie z.B.:

  • Abschlepp­kos­ten
  • Gut­ach­ter­kos­ten
  • Repa­ra­tur­kos­ten
  • Anwalts­kos­ten
  • Miet­wa­gen­kos­ten
  • Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten bei einem Totalschaden
  • Ent­schä­di­gung bei einem Nutzungsausfall
  • even­tu­el­le Kos­ten für Wert­min­de­rung sowie
  • Ab- und Anmeldekosten.

Per­so­nen­schä­den und damit ver­bun­de­ne Kos­ten wie z.B..

  • Behand­lungs­kos­ten
  • Trans­port­kos­ten
  • Ver­dienst­aus­fall
  • Schmer­zens­geld usw. wer­den eben­falls über die Lie­fer­wa­gen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung abgedeckt.

Gesetz­lich vor­ge­ge­ben ist, dass eine Lie­fer­wa­gen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung min­des­tens EUR 7,5 Mil­lio­nen für Per­so­nen­schä­den, EUR 1,12 Mil­lio­nen für Sach­schä­den und min­des­tens EUR 50.000 für Ver­mö­gens­schä­den über­neh­men muss.

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