Versichert über eine Lieferwagen- bzw. Transporter-Versicherung ist generell der Versicherungsnehmer selbst. Mitversichert sind in der Regel auch der Fahrzeughalter, der Eigentümer und alle berechtigten Fahrer.
Die Lieferwagen-Haftpflichtversicherung bzw. Transporter-Haftpflichtversicherung befriedigt begründete Schadenersatzansprüche von Dritten und wehrt unbegründete Ansprüche ab.
Die Lieferwagen-Haftpflicht-Versicherung deckt Sachschäden an fremden Fahrzeugen ebenso ab, wie die damit verbundenen Kosten wie z.B.:
- Abschleppkosten
- Gutachterkosten
- Reparaturkosten
- Anwaltskosten
- Mietwagenkosten
- Wiederbeschaffungskosten bei einem Totalschaden
- Entschädigung bei einem Nutzungsausfall
- eventuelle Kosten für Wertminderung sowie
- Ab- und Anmeldekosten.
Personenschäden und damit verbundene Kosten wie z.B..
- Behandlungskosten
- Transportkosten
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld usw. werden ebenfalls über die Lieferwagen-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Gesetzlich vorgegeben ist, dass eine Lieferwagen-Haftpflichtversicherung mindestens EUR 7,5 Millionen für Personenschäden, EUR 1,12 Millionen für Sachschäden und mindestens EUR 50.000 für Vermögensschäden übernehmen muss.