Wenn Sie Ihr Wohnmobil verkaufen, geht die Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung zunächst auf den Käufer Ihres Wohnmobils über. Sofern der Käufer sofort bei einem anderen Versicherungsunternehmen eine neue Wohnmobilversicherung abschließt, gilt dies automatisch als Kündigung Ihres bestehenden Wohnmobil-Versicherungsvertrag.
Sie haben auch die Möglichkeit während der Vertragslaufzeit Ihr Wohnmobil vorübergehend abzumelden bzw. stillzulegen. Wenn Sie mindestens für zwei Wochen Ihr Wohnmobil polizeilich abmelden (vorübergehende Stilllegung), so kann der Versicherungsschutz für Ihr Wohnmobil für die Zeit der Stilllegung, auf Antrag unterbrochen werden. Der Versicherungsvertrag läuft dann weiter und verlängert sich um die Zeit der Stilllegung, für die allerdings kein Beitrag erhoben wird, obwohl in dieser Zeit eine sogenannte Ruheversicherung besteht.