Wenn Sie Ihren Lieferwagen oder Transporter verkaufen, geht die Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung kraft Gesetz auf den Käufer über. Schließt der Käufer sofort bei einem anderen Versicherer eine Kfz-Versicherung ab, gilt dies automatisch als Kündigung des bisherigen Kfz-Versicherungsvertrag.
Melden Sie Ihren Lieferwagen oder Transporter mindestens für zwei Wochen polizeilich ab (Stilllegung), kann der Versicherungsschutz auf Antrag für die Zeit der Stilllegung unterbrochen werden. Der Vertrag läuft dann weiter und verlängert sich um die Zeit der Stilllegung, für die allerdings kein Beitrag berechnet wird, obwohl in dieser Zeit eine sogenannte Ruheversicherung besteht.