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Die Altersgrenze für den Abschluss einer E-Scooter-Versicherung liegt bei 18 Jahren. Obwohl Jugendliche ab 14 Jahren fahren dürfen, können sie einen Versicherungsvertrag erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres selbst abschließen.
Die Altersgrenze für den Abschluss einer E‑Scooter-Versicherung liegt bei 18 Jahren. Obwohl Jugendliche ab 14 Jahren fahren dürfen, können sie einen Versicherungsvertrag erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres selbst abschließen. Für Minderjährige müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte die Police unterzeichnen.
Nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) darf jeder ab 14 Jahren einen E‑Scooter im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Voraussetzung ist lediglich, dass das Gerät zugelassen ist und ein gültiges Versicherungskennzeichen trägt. Ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung sind nicht erforderlich. Dies macht E‑Scooter zu einem der zugänglichsten Verkehrsmittel für Jugendliche.
Allerdings gilt diese Regelung nur für das Fahren selbst – nicht für den Abschluss von Versicherungsverträgen. Hier greifen andere rechtliche Bestimmungen.
Um einen rechtsverbindlichen Versicherungsvertrag abzuschließen, muss der Versicherungsnehmer geschäftsfähig sein – das bedeutet: mindestens 18 Jahre alt. Minderjährige können zwar als benannte Nutzer in einer Police eingetragen werden, doch die Verantwortung und Unterzeichnung liegt beim volljährigen Elternteil oder Erziehungsberechtigten.
Bei Online-Abschlüssen ist eine Altersverifikation meist technisch eingebunden, sodass das System einen Vertrag mit Minderjährigen automatisch verhindert. Das schützt sowohl den Versicherer als auch die Familie vor rechtlichen Problemen.
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