Suche

Welche Altersgrenze gilt für den Abschluss einer E‑Scooter-Versicherung?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 07. Juni 2025
Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

Die Altersgrenze für den Abschluss einer E-Scooter-Versicherung liegt bei 18 Jahren. Obwohl Jugendliche ab 14 Jahren fahren dürfen, können sie einen Versicherungsvertrag erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres selbst abschließen.

Die Alters­gren­ze für den Abschluss einer E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung liegt bei 18 Jah­ren. Obwohl Jugend­li­che ab 14 Jah­ren fah­ren dür­fen, kön­nen sie einen Ver­si­che­rungs­ver­trag erst nach Voll­endung des 18. Lebens­jah­res selbst abschlie­ßen. Für Min­der­jäh­ri­ge müs­sen Eltern oder Erzie­hungs­be­rech­tig­te die Poli­ce unterzeichnen.

Fah­ren ab 14 Jah­ren – recht­lich erlaubt

Nach der Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge-Ver­ord­nung (eKFV) darf jeder ab 14 Jah­ren einen E‑Scooter im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr fah­ren. Vor­aus­set­zung ist ledig­lich, dass das Gerät zuge­las­sen ist und ein gül­ti­ges Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen trägt. Ein Füh­rer­schein oder eine Prüf­be­schei­ni­gung sind nicht erfor­der­lich. Dies macht E‑Scooter zu einem der zugäng­lichs­ten Ver­kehrs­mit­tel für Jugendliche.

Aller­dings gilt die­se Rege­lung nur für das Fah­ren selbst – nicht für den Abschluss von Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen. Hier grei­fen ande­re recht­li­che Bestimmungen.

Ver­si­che­rungs­ab­schluss erst ab 18 Jah­ren möglich

Um einen rechts­ver­bind­li­chen Ver­si­che­rungs­ver­trag abzu­schlie­ßen, muss der Ver­si­che­rungs­neh­mer geschäfts­fä­hig sein – das bedeu­tet: min­des­tens 18 Jah­re alt. Min­der­jäh­ri­ge kön­nen zwar als benann­te Nut­zer in einer Poli­ce ein­ge­tra­gen wer­den, doch die Ver­ant­wor­tung und Unter­zeich­nung liegt beim voll­jäh­ri­gen Eltern­teil oder Erziehungsberechtigten.

Bei Online-Abschlüs­sen ist eine Alters­ve­ri­fi­ka­ti­on meist tech­nisch ein­ge­bun­den, sodass das Sys­tem einen Ver­trag mit Min­der­jäh­ri­gen auto­ma­tisch ver­hin­dert. Das schützt sowohl den Ver­si­che­rer als auch die Fami­lie vor recht­li­chen Problemen.

Prak­ti­sche Tipps für Eltern und Jugendliche

  • Eltern über­neh­men die Poli­ce: Schlie­ßen Sie die E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung auf Ihren Namen ab und benen­nen Sie Ihren Sohn oder Ihre Toch­ter als Nutzer.
  • Ver­si­che­rungs­ver­gleich nut­zen: Ver­glei­chen Sie Tari­fe online – von rei­ner Haft­pflicht bis zu erwei­ter­ten Leis­tun­gen (Dieb­stahl, Vollkasko).
  • Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen bean­tra­gen: Das Kenn­zei­chen wird per Post zuge­sen­det und muss am E‑Scooter ange­bracht werden.
  • Ab 18 Jah­ren selbst ver­si­chern: Voll­jäh­rig gewor­de­ne Fah­re­rin­nen und Fah­rer kön­nen ihren Ver­trag dann auf sich selbst umschrei­ben oder neu abschließen.
  • Regel­mä­ßig über­prü­fen: Der Ver­si­che­rungs­schutz soll­te jähr­lich über­prüft wer­den – beson­ders bei Modell­wech­sel oder geän­der­ten Nutzungsgewohnheiten.
E-Scooter Versicherung – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unabhängig · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen