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Wel­che Alters­gren­ze gilt für den Abschluss einer E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung?

Wel­che Alters­gren­ze gilt für den Abschluss einer E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung?

Ver­si­che­rungs­schutz ab 14 – aber nicht jeder darf eine Poli­ce selbst abschließen

Du bist jung, mobil und möch­test mit einem E‑Scooter durch­star­ten? Dann soll­test Du wis­sen, wel­che Alters­gren­zen für den Abschluss einer e‑scooter ver­si­che­rung gel­ten. Denn auch wenn Du ab 14 Jah­ren offi­zi­ell E‑Scooter fah­ren darfst, heißt das noch lan­ge nicht, dass Du auch selbst einen Ver­si­che­rungs­ver­trag abschlie­ßen kannst.

Min­dest­al­ter fürs Fah­ren: 14 Jahre

Nach aktu­el­ler deut­scher Geset­zes­la­ge gilt: Du darfst einen E‑Scooter ab 14 Jah­ren im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr fah­ren – vor­aus­ge­setzt, das Fahr­zeug ist zuge­las­sen und ver­fügt über ein gül­ti­ges e‑scooter kenn­zei­chen. Ein Füh­rer­schein ist dafür nicht erfor­der­lich, auch kei­ne Prüf­be­schei­ni­gung. Damit gehört der E‑Scooter zu den zugäng­lichs­ten Ver­kehrs­mit­teln für Jugend­li­che.

Min­dest­al­ter für den Ver­trags­ab­schluss: 18 Jahre

Anders sieht es beim Abschluss der ver­si­che­rung e‑scooter aus. Um einen rechts­gül­ti­gen Ver­si­che­rungs­ver­trag abzu­schlie­ßen, musst Du voll­jäh­rig sein. Denn nur Geschäfts­fä­hi­ge ab 18 Jah­ren dür­fen eigen­stän­dig einen Ver­si­che­rungs­ver­trag unterzeichnen.

Das bedeu­tet für Minderjährige:

  • Sie dür­fen zwar fah­ren, aber nicht selbst eine Ver­si­che­rung abschlie­ßen.

  • Die Eltern oder ein Erzie­hungs­be­rech­tig­ter müs­sen die e scoo­ter ver­si­che­rung abschließen.

  • Die Poli­ce läuft dann in der Regel auf den Namen eines Eltern­teils – der Jugend­li­che wird als Nut­zer benannt, nicht als Versicherungsnehmer.

Vie­le Ver­si­che­rer fra­gen im Antrags­pro­zess nach dem Geburts­da­tum des Ver­si­che­rungs­neh­mers – und ver­wei­gern auto­ma­ti­siert den Abschluss, wenn die Per­son unter 18 ist.

Beson­der­heit bei Online-Abschluss

Beim Abschluss der e rol­ler ver­si­che­rung über das Inter­net ist eine Alters­ve­ri­fi­ka­ti­on meist tech­nisch ein­ge­bun­den. Min­der­jäh­ri­ge kön­nen den Pro­zess also nicht ein­fach umge­hen. Über einen scoo­ter ver­si­chern-Ver­gleich lässt sich der Tarif hin­ge­gen bequem von den Eltern aus­wäh­len, ver­glei­chen und online abschlie­ßen – inklu­si­ve Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen per Post.


Fazit: Fah­ren ab 14 – Ver­si­che­rung abschlie­ßen erst ab 18

Du darfst einen E‑Scooter bereits mit 14 Jah­ren nut­zen – doch den Ver­si­che­rungs­ver­trag darfst Du erst mit 18 Jah­ren selbst abschlie­ßen. Bis dahin müs­sen Dei­ne Eltern oder Erzie­hungs­be­rech­tig­ten die e‑scooter ver­si­che­rung über­neh­men. Ob Haft­pflicht oder erwei­ter­ter Schutz: Im scoo­ter ver­si­chern-Ver­gleich fin­dest Du schnell den rich­ti­gen Tarif – pas­send für Jugend­li­che, Berufs­pend­ler oder Gelegenheitsfahrer.

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