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Wel­che Anfor­de­run­gen muss mein Unter­neh­men erfül­len, um eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung abschlie­ßen zu können?

Um eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung abschlie­ßen zu kön­nen, muss dein Unter­neh­men bestimm­te Anfor­de­run­gen erfül­len, die je nach Ver­si­che­rer und Art des Unter­neh­mens vari­ie­ren kön­nen. Die­se Anfor­de­run­gen stel­len sicher, dass dein Unter­neh­men im rich­ti­gen Ver­si­che­rungs­ta­rif ein­ge­stuft wird und den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz erhält. Hier sind die wich­tigs­ten Anfor­de­run­gen, die in der Regel gelten:

1. Rechts­form des Unternehmens

Die Rechts­form dei­nes Unter­neh­mens spielt eine wich­ti­ge Rol­le bei der Wahl der pas­sen­den Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Tari­fe für unter­schied­li­che Rechts­for­men an.

  • Ein­zel­un­ter­neh­men: Selb­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler kön­nen eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung abschlie­ßen, die auf ihre spe­zi­el­le recht­li­che Situa­ti­on zuge­schnit­ten ist. Hier­bei wird oft der Schutz des Unter­neh­mers und der beruf­li­chen Tätig­keit kombiniert.
  • Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten (z.B. GbR, OHG, KG): Für Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten gibt es eige­ne Tari­fe, die den Schutz für die Gesell­schaf­ter und Mit­ar­bei­ter beinhalten.
  • Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (z.B. GmbH, AG): Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten benö­ti­gen in der Regel eine umfas­sen­de­re Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung, die auch die geschäfts­füh­ren­den Orga­ne (Geschäfts­füh­rer, Vor­stän­de) schützt.
  • Ver­ei­ne und gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen: Auch Ver­ei­ne kön­nen eine spe­zi­el­le Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung abschlie­ßen, die auf ihre Bedürf­nis­se zuge­schnit­ten ist.

Bei­spiel:

  • Eine GmbH benö­tigt oft einen ande­ren Ver­si­che­rungs­schutz als ein Ein­zel­un­ter­neh­mer, da sie kom­ple­xe­re recht­li­che Struk­tu­ren hat und z.B. auch die Haf­tung der Geschäfts­füh­rer abge­si­chert wer­den muss.

2. Bran­che und Tätigkeit

Die Bran­che, in der dein Unter­neh­men tätig ist, kann Ein­fluss dar­auf haben, wel­che Art von Fir­men­rechts­schutz du benö­tigst und ob der Ver­si­che­rer spe­zi­el­le Anfor­de­run­gen an die Art der Tätig­keit stellt. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Tari­fe für bestimm­te Bran­chen an, z.B. im Bau­ge­wer­be, in der IT-Bran­che oder für Hand­werks­be­trie­be.

  • Risi­ko­rei­che Bran­chen: In Bran­chen mit hohen recht­li­chen Risi­ken, wie z.B. im Bau­ge­wer­be, im Gesund­heits­we­sen oder bei bera­ten­den Beru­fen, kön­nen beson­de­re Anfor­de­run­gen an den Ver­si­che­rungs­schutz bestehen. Ver­si­che­rer könn­ten hier umfang­rei­che­re Infor­ma­tio­nen zur Risi­ko­ein­schät­zung verlangen.
  • Dienst­leis­tungs­bran­chen: Für Dienst­leis­ter, die weni­ger direk­te Gefah­ren­quel­len haben, gel­ten oft ein­fa­che­re Bedin­gun­gen. Es gibt häu­fig stan­dar­di­sier­te Tari­fe für Bera­ter, IT-Dienst­leis­ter, etc.

Bei­spiel:

  • Ein Bau­un­ter­neh­men hat ein höhe­res Risi­ko für recht­li­che Strei­tig­kei­ten, z.B. wegen Bau­män­geln oder Ver­zö­ge­run­gen. Ein IT-Dienst­leis­ter könn­te hin­ge­gen häu­fi­ger in Ver­trags­strei­tig­kei­ten ver­wi­ckelt sein. Die Ver­si­che­rer pas­sen die Bedin­gun­gen ent­spre­chend an.

3. Mit­ar­bei­ter­an­zahl

Die Anzahl der Mit­ar­bei­ter kann sich auf die Anfor­de­run­gen und Kos­ten der Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung aus­wir­ken. Unter­neh­men mit mehr Mit­ar­bei­tern haben ein höhe­res arbeits­recht­li­ches Risi­ko, was sich in der Gestal­tung des Ver­si­che­rungs­schut­zes niederschlägt.

  • Klei­ne Unter­neh­men und Start-ups: Klei­ne­re Unter­neh­men mit weni­gen oder kei­nen Mit­ar­bei­tern haben in der Regel ein­fa­che­re Anfor­de­run­gen an den Ver­si­che­rungs­schutz, da das arbeits­recht­li­che Risi­ko gerin­ger ist.
  • Mit­tel­stän­di­sche und gro­ße Unter­neh­men: Fir­men mit vie­len Mit­ar­bei­tern müs­sen in der Regel einen umfas­sen­de­ren Arbeits­rechts­schutz ein­pla­nen, um sich gegen Kün­di­gungs­schutz­kla­gen oder ande­re arbeits­recht­li­che Kon­flik­te abzusichern.

Bei­spiel:

  • Ein Unter­neh­men mit fünf Mit­ar­bei­tern hat gerin­ge­re arbeits­recht­li­che Risi­ken als ein Unter­neh­men mit 50 Mit­ar­bei­tern, wes­halb sich die Anfor­de­run­gen und Kos­ten für die Ver­si­che­rung unter­schei­den können.

4. Jah­res­um­satz oder Gewinn

Eini­ge Ver­si­che­rer stu­fen Unter­neh­men nach ihrem Jah­res­um­satz oder Gewinn ein, um das Risi­ko und die Prä­mi­en­hö­he zu bestim­men. Unter­neh­men mit höhe­rem Umsatz haben oft ein grö­ße­res recht­li­ches Kon­flikt­po­ten­zi­al, da sie mit mehr Geschäfts­part­nern, Kun­den oder Lie­fe­ran­ten zusammenarbeiten.

  • Klein­un­ter­neh­men: Für Unter­neh­men mit gerin­gem Umsatz bie­ten Ver­si­che­rer oft spe­zi­el­le Tari­fe mit redu­zier­ten Prä­mi­en an.
  • Gro­ße Unter­neh­men: Unter­neh­men mit hohem Jah­res­um­satz müs­sen oft detail­lier­te­re Anga­ben machen, um die Höhe der Prä­mie fest­zu­le­gen, da sie kom­ple­xe­re Risi­ken haben.

Bei­spiel:

  • Ein Unter­neh­men mit einem Jah­res­um­satz von 100.000 Euro wird anders ein­ge­stuft als ein Unter­neh­men mit einem Umsatz von 10 Mil­lio­nen Euro, da es weni­ger Rechts­strei­tig­kei­ten zu erwar­ten hat.

5. Ver­si­che­rungs­um­fang und gewünsch­te Deckung

Dein Unter­neh­men muss klar defi­nie­ren, wel­chen Ver­si­che­rungs­um­fang es benö­tigt. Der Ver­si­che­rer muss wis­sen, wel­che Rechts­be­rei­che und wel­che Deckungs­sum­men für dein Unter­neh­men rele­vant sind. Mög­li­che Rechts­be­rei­che, die abge­deckt wer­den kön­nen, sind:

  • Arbeits­rechts­schutz: Schutz vor arbeits­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Mitarbeitern.
  • Ver­trags­rechts­schutz: Absi­che­rung bei Strei­tig­kei­ten mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten und Geschäftspartnern.
  • Miet­rechts­schutz: Rechts­schutz bei Kon­flik­ten um Gewerberäume.
  • Steu­er­rechts­schutz: Schutz bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Finanzamt.
  • Ver­kehrs­rechts­schutz: Schutz für betrieb­li­che Fahr­zeu­ge bei Ver­kehrs­un­fäl­len und Verkehrsverstößen.

Die Höhe der Deckungs­sum­me ist eben­falls ein wich­ti­ger Fak­tor. Ver­si­che­rer erwar­ten oft, dass das Unter­neh­men kla­re Anga­ben macht, wel­che Sum­men für ver­schie­de­ne Rechts­be­rei­che gewünscht werden.

Bei­spiel:

  • Ein Unter­neh­men, das häu­fig mit Ver­trags­strei­tig­kei­ten rech­net, benö­tigt eine höhe­re Deckungs­sum­me im Ver­trags­rechts­schutz. Ein Unter­neh­men mit vie­len Mit­ar­bei­tern wird eine hohe Deckungs­sum­me im Arbeits­rechts­schutz bevorzugen.

6. Bestehen­de Rechtsstreitigkeiten

Ver­si­che­rer prü­fen, ob dein Unter­neh­men zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses bereits in lau­fen­de oder abseh­ba­re Rechts­strei­tig­kei­ten ver­wi­ckelt ist. Bereits bekann­te oder abseh­ba­re Kon­flik­te sind in der Regel nicht vom Ver­si­che­rungs­schutz abge­deckt, und das Unter­neh­men muss dem Ver­si­che­rer mit­tei­len, ob sol­che Kon­flik­te bestehen.

  • Kei­ne bekann­ten Strei­tig­kei­ten: Wenn dein Unter­neh­men kei­ne lau­fen­den oder abseh­ba­ren Strei­tig­kei­ten hat, wird der Ver­si­che­rer den Antrag in der Regel pro­blem­los annehmen.
  • Abseh­ba­re Kon­flik­te: Wenn Kon­flik­te bekannt sind, wird der Ver­si­che­rer die­se in der Regel vom Ver­si­che­rungs­schutz ausschließen.

Bei­spiel:

  • Dein Unter­neh­men befin­det sich aktu­ell in einem Streit mit einem Lie­fe­ran­ten. Die­se Aus­ein­an­der­set­zung wird in der Regel nicht abge­deckt, wenn sie bereits vor Ver­trags­ab­schluss bekannt war.

7. War­te­zei­ten

Wie bei vie­len Ver­si­che­run­gen gibt es auch bei der Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung War­te­zei­ten. Das bedeu­tet, dass der Schutz erst nach Ablauf einer bestimm­ten Frist (oft 3 Mona­te) greift. Dein Unter­neh­men soll­te sich dar­über im Kla­ren sein, dass der Ver­si­che­rungs­schutz nicht sofort bei Ver­trags­be­ginn für alle Rechts­fäl­le gilt.

Bei­spiel:

  • Wenn du eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung abschließt und direkt danach ein Kon­flikt ent­steht, greift der Ver­si­che­rungs­schutz mög­li­cher­wei­se nicht, wenn er inner­halb der War­te­zeit auftritt.

Fazit: Anfor­de­run­gen für den Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung

Um eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, muss dein Unter­neh­men bestimm­te Anfor­de­run­gen erfül­len, dar­un­ter die Anga­be der Rechts­form, der Bran­che, der Mit­ar­bei­ter­an­zahl, des Umsat­zes und des gewünsch­ten Ver­si­che­rungs­um­fangs. Auch lau­fen­de oder abseh­ba­re Rechts­strei­tig­kei­ten müs­sen offen­ge­legt wer­den. Die­se Fak­to­ren hel­fen dem Ver­si­che­rer, das Risi­ko rich­tig ein­zu­schät­zen und den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz zu bieten.

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