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Wel­che Anhän­ger sind nicht versicherungspflichtig?

Auch wenn eini­ge Arten von Anhän­gern nicht der gesetz­li­chen Ver­si­che­rungs­pflicht unter­lie­gen ist eine eige­ne Anhän­ger Ver­si­che­rung auch für die­se immer zu empfehlen.

Für nach­fol­gend genann­te Anhän­ger gilt kei­ne gesetz­li­che Versicherungspflicht:

  • Pfer­de­an­hän­ger in denen Sport­pfer­de trans­por­tiert werden
  • Boots­an­hän­ger bzw. Bootstrai­ler
  • spe­zi­el­le Anhän­ger für Segelflugzeuge
  • Fahr­zeug­trai­ler für Sport­fahr­zeu­ge ohne Zulas­sung
  • Anhän­ger wel­che in der Land- und Forst­wirt­schaft ein­ge­setzt werden

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