In Deutschland gibt es keine Anhänger, die generell von der Versicherungspflicht befreit sind. Jeder Anhänger, der für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, muss eine eigene Haftpflichtversicherung haben, um Schäden abzudecken, die durch den Anhänger an Dritten verursacht werden.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen bestimmte Anhänger nicht zugelassen und somit nicht versicherungspflichtig sind. Hierzu gehören beispielsweise Anhänger, die nur auf privatem Grund genutzt werden, und landwirtschaftliche Anhänger, die ausschließlich auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden.