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Wel­che Berei­che deckt die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung ab?

Wel­che Berei­che deckt die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung ab?

Eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt Unter­neh­men, Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler vor den finan­zi­el­len Risi­ken juris­ti­scher Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Sie deckt eine Viel­zahl von Rechts­be­rei­chen ab, die im Geschäfts­all­tag rele­vant sind. Hier sind die wich­tigs­ten Berei­che, die eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung übli­cher­wei­se abdeckt:

1. Arbeits­rechts­schutz

Der Arbeits­rechts­schutz gehört zu den zen­tra­len Berei­chen der Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung. Er schützt das Unter­neh­men vor den Kos­ten, die bei arbeits­recht­li­chen Kon­flik­ten ent­ste­hen, wie etwa Strei­tig­kei­ten mit Mit­ar­bei­tern über Kün­di­gun­gen, Abmah­nun­gen oder Arbeitsverträge.

Abge­deck­te Bereiche:

  • Kün­di­gungs­schutz­kla­gen
  • Strei­tig­kei­ten über Gehalts- und Urlaubsansprüche
  • Aus­ein­an­der­set­zun­gen um Arbeits­zeug­nis­se und Abfindungen
  • Recht­li­che Unter­stüt­zung bei Abmahnungen

2. Ver­trags­rechts­schutz

Im geschäft­li­chen All­tag spie­len Ver­trä­ge eine ent­schei­den­de Rol­le, sei es mit Lie­fe­ran­ten, Kun­den oder Dienst­leis­tern. Der Ver­trags­rechts­schutz greift bei Strei­tig­kei­ten, die aus Ver­trä­gen resul­tie­ren, und schützt das Unter­neh­men vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Auseinandersetzungen.

Abge­deck­te Bereiche:

  • Strei­tig­kei­ten über Lie­fer- und Dienstleistungsverträge
  • Kon­flik­te mit Kun­den über nicht erbrach­te Leis­tun­gen oder Zahlungsverzug
  • Pro­ble­me bei der Durch­set­zung von Gewährleistungsansprüchen

3. Miet­rechts­schutz

Unter­neh­men, die Gewer­be­im­mo­bi­li­en anmie­ten, pro­fi­tie­ren von einem Miet­rechts­schutz, der sie bei recht­li­chen Kon­flik­ten mit dem Ver­mie­ter oder ande­ren Mie­tern schützt. Dies umfasst Aus­ein­an­der­set­zun­gen rund um Gewerbemietverträge.

Abge­deck­te Bereiche:

  • Strei­tig­kei­ten über Mietvertragsklauseln
  • Miet­erhö­hun­gen und Nebenkostenabrechnungen
  • Kün­di­gung von Gewerbemietverträgen
  • Strei­tig­kei­ten über Instand­hal­tung und Reparaturen

4. Steu­er­rechts­schutz

Der Steu­er­rechts­schutz deckt Kon­flik­te mit dem Finanz­amt ab, die im Zuge von Betriebs­prü­fun­gen oder ande­ren steu­er­li­chen Ange­le­gen­hei­ten ent­ste­hen. Die­ser Bereich greift jedoch in der Regel nur bei gericht­li­chen Auseinandersetzungen.

Abge­deck­te Bereiche:

  • Strei­tig­kei­ten mit dem Finanz­amt nach einer Betriebsprüfung
  • Ein­sprü­che gegen Steuerbescheide
  • Rechts­strei­tig­kei­ten vor Finanzgerichten

5. Ver­wal­tungs­rechts­schutz

Der Ver­wal­tungs­rechts­schutz schützt Unter­neh­men vor den Kos­ten von Strei­tig­kei­ten mit Behör­den, die bei­spiels­wei­se Auf­la­gen, Geneh­mi­gun­gen oder Vor­schrif­ten betref­fen. Dies ist beson­ders für Unter­neh­men im Bau- und Umwelt­be­reich von Bedeutung.

Abge­deck­te Bereiche:

  • Aus­ein­an­der­set­zun­gen um Baugenehmigungen
  • Strei­tig­kei­ten um Umwelt­auf­la­gen oder ande­re behörd­li­che Auflagen
  • Kon­flik­te mit Gewer­be­auf­sichts­be­hör­den oder Berufsgenossenschaften

6. Straf­rechts­schutz

Der Straf­rechts­schutz greift, wenn das Unter­neh­men oder sei­ne Füh­rungs­kräf­te in ein Straf­ver­fah­ren invol­viert wer­den. Dies kann bei­spiels­wei­se bei fahr­läs­si­gen Ver­stö­ßen gegen Umwelt­vor­schrif­ten oder Arbeits­schutz­re­ge­lun­gen der Fall sein. Vor­sätz­li­che Straf­ta­ten sind in der Regel ausgeschlossen.

Abge­deck­te Bereiche:

  • Straf­recht­li­che Ermitt­lun­gen wegen fahr­läs­si­ger Verstöße
  • Ver­tei­di­gung in Straf­ver­fah­ren wegen Umweltschutzverstößen
  • Abwehr von Buß­gel­dern und straf­recht­li­chen Sanktionen

7. Scha­dens­er­satz­rechts­schutz

Im Scha­dens­er­satz­recht geht es um die Abwehr oder Durch­set­zung von Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen, etwa wenn das Unter­neh­men für einen ent­stan­de­nen Scha­den haft­bar gemacht wird oder selbst Ansprü­che gegen Drit­te gel­tend machen will.

Abge­deck­te Bereiche:

  • Abwehr von unbe­rech­tig­ten Schadensersatzforderungen
  • Gel­tend­ma­chung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen gegen Dritte

8. For­de­rungs­ma­nage­ment und Inkassoservice

Eini­ge Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten Unter­stüt­zung bei der Ein­trei­bung offe­ner For­de­run­gen. Hier­bei über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für Inkas­so­maß­nah­men und sorgt dafür, dass das Unter­neh­men sei­ne Außen­stän­de effi­zi­en­ter ein­trei­ben kann.

Abge­deck­te Bereiche:

  • Unter­stüt­zung bei der Ein­trei­bung von Forderungen
  • Über­nah­me von Inkassokosten
  • Hil­fe bei gericht­li­chen Mahnverfahren

9. Media­ti­on und außer­ge­richt­li­che Streitbeilegung

Vie­le Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten die Mög­lich­keit, Strei­tig­kei­ten durch Media­ti­on bei­zu­le­gen. Dies ist eine kos­ten­güns­ti­ge und schnel­le Mög­lich­keit, Kon­flik­te ohne Gericht zu lösen.

Abge­deck­te Bereiche:

  • Kos­ten­über­nah­me für Mediationsverfahren
  • Außer­ge­richt­li­che Eini­gun­gen, um Geschäfts­be­zie­hun­gen zu erhalten
  • Ver­mei­dung von lang­wie­ri­gen Gerichtsprozessen

Fazit: Umfas­sen­der Schutz durch die Firmenrechtsschutzversicherung

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt zahl­rei­che Rechts­be­rei­che ab, die für Unter­neh­men im All­tag von Bedeu­tung sind. Von Arbeits- und Ver­trags­recht über Steu­er- und Miet­recht bis hin zu Ver­wal­tungs- und Straf­rechts­schutz bie­tet sie einen umfas­sen­den Schutz, der Unter­neh­men vor hohen Kos­ten bewahrt. Je nach Tarif und Anbie­ter kön­nen die abge­deck­ten Berei­che vari­ie­ren, wes­halb es sinn­voll ist, einen Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung Ver­gleich durch­zu­füh­ren, um das bes­te Ange­bot für die eige­nen Bedürf­nis­se zu finden.

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