Wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei der Gewerberechtsschutzversicherung bestimmte Ausschlüsse, bei denen der Versicherungsschutz nicht greift. Diese Ausschlüsse sind wichtig zu kennen, um zu vermeiden, dass man in bestimmten rechtlichen Auseinandersetzungen ohne den erhofften Versicherungsschutz dasteht.
Hier sind die typischen Ausschlüsse bei einer Gewerberechtsschutzversicherung:
1. Vorsätzliche Rechtsverstöße
Rechtsstreitigkeiten, die durch vorsätzliche Handlungen des Versicherten oder seiner Mitarbeiter verursacht werden, sind grundsätzlich nicht versichert. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen absichtlich gegen Gesetze verstoßen wurde.
Beispiele:
- Der Geschäftsführer eines Unternehmens wird wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung angeklagt.
- Ein Mitarbeiter handelt bewusst rechtswidrig, etwa bei einem Betrugsfall gegenüber einem Geschäftspartner.
2. Laufende oder absehbare Rechtsstreitigkeiten
Die Gewerberechtsschutzversicherung deckt in der Regel keine Rechtsstreitigkeiten ab, die bereits vor dem Abschluss der Versicherung begonnen haben oder die bei Abschluss der Versicherung bereits absehbar waren.
Beispiele:
- Ein Streit mit einem Geschäftspartner ist bereits im Gange, bevor die Versicherung abgeschlossen wird.
- Es ist absehbar, dass ein Mitarbeiter eine Kündigungsschutzklage erheben wird, und der Versicherungsschutz wird erst nach dem Konflikt abgeschlossen.
3. Vertragsstrafen und Bußgelder
Vertragsstrafen, Bußgelder, Ordnungsgelder und sonstige Verwaltungsstrafen sind in der Regel nicht abgedeckt. Das bedeutet, dass die Versicherung zwar die Kosten für die Verteidigung in einem Strafverfahren übernimmt, nicht aber die Kosten für Geldstrafen oder Sanktionen, die im Zuge eines solchen Verfahrens verhängt werden.
Beispiele:
- Ein Unternehmen muss eine Vertragsstrafe zahlen, weil es gegen vertragliche Verpflichtungen verstoßen hat.
- Das Unternehmen wird zu einer Geldstrafe wegen eines Verstoßes gegen Arbeitsschutzvorschriften verurteilt.
4. Patentrecht und Urheberrecht
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Patenten, Urheberrechten, Markenrechten oder Designrechten sind oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind, müssen daher in der Regel eine spezielle Versicherung abschließen, um diese Risiken abzudecken.
Beispiele:
- Ein Unternehmen wird wegen einer Urheberrechtsverletzung verklagt.
- Ein Wettbewerber wirft dem Unternehmen die Verletzung eines Patents vor.
5. Baurecht und Bauverträge
In vielen Gewerberechtsschutzversicherungen sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit Baurecht oder Bauverträgen ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen in der Bau- oder Immobilienbranche. Für solche Fälle gibt es separate Bauversicherungen oder spezielle Rechtsschutzbausteine.
Beispiele:
- Ein Bauunternehmen wird wegen Mängeln bei der Errichtung eines Gebäudes verklagt.
- Streitigkeiten um die Durchsetzung von Bauverträgen oder um Bauabnahmen sind nicht abgedeckt.
6. Kapitalanlagen und spekulative Geschäfte
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen, Finanzprodukten oder spekulativen Geschäften sind in der Regel nicht versichert. Dies betrifft insbesondere Investitionen in Aktien, Immobilienfonds oder andere spekulative Anlagen.
Beispiele:
- Ein Unternehmen verliert Geld durch eine fehlgeschlagene Kapitalanlage und möchte Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Spekulationsgeschäften oder Wertpapierhandel sind nicht abgedeckt.
7. Eigenmächtige Handlungen ohne Zustimmung der Versicherung
Wenn ein Unternehmen ohne vorherige Zustimmung der Versicherung eigenmächtig einen Rechtsstreit beginnt, können die entstandenen Kosten nicht von der Versicherung übernommen werden. Die Versicherung verlangt in der Regel, dass sie über den Rechtsfall informiert wird und die Deckungszusage erteilt, bevor Schritte eingeleitet werden.
Beispiele:
- Das Unternehmen beauftragt einen Anwalt und reicht eine Klage ein, ohne zuvor die Versicherung zu informieren.
- Eine rechtliche Auseinandersetzung wird eigenständig geführt, und die Versicherung erfährt erst später davon.
8. Wettbewerbsrecht und Kartellrecht
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht oder Kartellrecht sind häufig vom Schutz ausgeschlossen. Dies betrifft vor allem Unternehmen, die in stark wettbewerbsorientierten Branchen tätig sind und möglicherweise in Auseinandersetzungen über unlauteren Wettbewerb oder Preisabsprachen verwickelt werden.
Beispiele:
- Ein Unternehmen wird wegen unlauteren Wettbewerbs oder Verleumdung verklagt.
- Vorwürfe im Zusammenhang mit Kartellbildungen oder Preisabsprachen sind nicht abgedeckt.
9. Rechtsstreitigkeiten zwischen Gesellschaftern
Konflikte zwischen Gesellschaftern oder Geschäftsführern eines Unternehmens sind oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Solche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit internen Unternehmensangelegenheiten stehen, fallen in der Regel nicht unter die Gewerberechtsschutzversicherung.
Beispiele:
- Ein Streit zwischen den Gesellschaftern eines Unternehmens über die Aufteilung von Gewinnen oder die Ausrichtung des Unternehmens.
- Auseinandersetzungen zwischen Geschäftsführern oder Mitgliedern des Vorstands.
10. Forderungsausfälle und Insolvenzen
Standardmäßig deckt die Gewerberechtsschutzversicherung keine Forderungsausfälle oder Insolvenzen ab. Sollte ein Kunde oder Geschäftspartner zahlungsunfähig werden, greift die Gewerberechtsschutzversicherung nicht, um diese Verluste zu decken. Es gibt jedoch spezielle Forderungsausfallversicherungen oder Kreditversicherungen für solche Fälle.
Beispiele:
- Ein Kunde zahlt eine hohe Rechnung nicht, weil er insolvent ist.
- Das Unternehmen erleidet finanzielle Verluste aufgrund der Insolvenz eines Geschäftspartners.
11. Berufs- oder Disziplinarverfahren
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Berufs- oder Disziplinarverfahren, die gegen eine natürliche Person in Ausübung eines speziellen Berufs erhoben werden, sind häufig ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Verfahren gegen Angehörige bestimmter Berufe wie Ärzte, Anwälte oder Beamte.
Beispiele:
- Ein Arzt wird in einem Berufsverfahren wegen eines Behandlungsfehlers zur Verantwortung gezogen.
- Ein Beamter muss sich in einem Disziplinarverfahren wegen eines Verstoßes gegen seine Dienstpflichten verantworten.
Fazit: Was ist bei der Gewerberechtsschutzversicherung ausgeschlossen?
Die Gewerberechtsschutzversicherung bietet zwar einen umfassenden Schutz vor rechtlichen Risiken im Geschäftsalltag, es gibt jedoch einige wichtige Ausschlüsse, die Selbstständige und Unternehmen kennen sollten. Vorsätzliche Rechtsverstöße, bereits laufende Streitigkeiten, Vertragsstrafen, Bußgelder und bestimmte Rechtsbereiche wie Patentrecht, Kapitalanlagen oder Baurecht sind in der Regel nicht versichert. Um einen optimalen Schutz zu gewährleisten, sollten Unternehmen die Versicherungsbedingungen genau prüfen und gegebenenfalls zusätzliche Policen für spezielle Risiken abschließen, die in der Standardversicherung ausgeschlossen sind.