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Wel­che Berei­che sind für Selb­stän­di­ge wich­tig in der Rechtsschutzversicherung?

Für Selbst­stän­di­ge ist eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ein unver­zicht­ba­res Instru­ment, um sich gegen die viel­fäl­ti­gen recht­li­chen Risi­ken des Geschäfts­all­tags abzu­si­chern. Da Selbst­stän­di­ge kei­ne inter­ne Rechts­ab­tei­lung haben und oft allei­ne für alle recht­li­chen Belan­ge ver­ant­wort­lich sind, ist es beson­ders wich­tig, dass ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung die wesent­li­chen Berei­che abdeckt, die für ihre Tätig­keit rele­vant sind. Hier sind die wich­tigs­ten Rechts­be­rei­che, die in einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selbst­stän­di­ge abge­deckt sein sollten:

1. Ver­trags­rechts­schutz

Der Ver­trags­rechts­schutz ist einer der zen­tra­len Bau­stei­ne einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selbst­stän­di­ge. Er schützt bei Strei­tig­kei­ten aus Geschäfts­ver­trä­gen mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Geschäfts­part­nern. Kon­flik­te über die Erfül­lung von Ver­trä­gen, Zah­lungs­ver­zug oder Ver­trags­aus­le­gun­gen gehö­ren zu den häu­figs­ten recht­li­chen Pro­ble­men, mit denen Selbst­stän­di­ge kon­fron­tiert werden.

Abge­deck­te Bereiche:

  • Strei­tig­kei­ten über Lie­fe­run­gen und Dienstleistungen
  • Kon­flik­te mit Kun­den, die Rech­nun­gen nicht bezahlen
  • Aus­ein­an­der­set­zun­gen über ver­trag­li­che Ver­pflich­tun­gen oder Vertragsklauseln

Bei­spiel:

Ein Kun­de zahlt eine aus­ste­hen­de Rech­nung nicht und der Selbst­stän­di­ge muss recht­li­che Schrit­te ein­lei­ten, um sei­ne For­de­run­gen durchzusetzen.

2. Arbeits­rechts­schutz

Selbst­stän­di­ge, die Mit­ar­bei­ter beschäf­ti­gen, benö­ti­gen Arbeits­rechts­schutz. Die­ser Bereich schützt vor den Kos­ten von arbeits­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen, wie etwa Kün­di­gungs­schutz­kla­gen oder Strei­tig­kei­ten über Abmah­nun­gen und Arbeits­ver­trä­ge. Arbeits­recht­li­che Kon­flik­te kön­nen schnell teu­er wer­den, vor allem wenn sie vor dem Arbeits­ge­richt aus­ge­tra­gen wer­den müssen.

Abge­deck­te Bereiche:

  • Strei­tig­kei­ten mit Mit­ar­bei­tern über Kün­di­gun­gen, Abmah­nun­gen oder Gehaltsforderungen
  • Kon­flik­te über Arbeits­ver­trä­ge und Arbeitszeugnisse
  • Aus­ein­an­der­set­zun­gen über Urlaubs­an­sprü­che oder Überstundenvergütungen

Bei­spiel:

Ein Mit­ar­bei­ter klagt gegen sei­ne Kün­di­gung und der Selbst­stän­di­ge muss sich vor dem Arbeits­ge­richt verteidigen.

3. Steu­er­rechts­schutz

Selbst­stän­di­ge sind regel­mä­ßig mit steu­er­li­chen Ver­pflich­tun­gen kon­fron­tiert, sei es bei der Abga­be der Steu­er­erklä­rung, Betriebs­prü­fun­gen oder Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Finanz­amt. Ein Steu­er­rechts­schutz bie­tet Absi­che­rung bei Strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit Steu­er­be­schei­den oder Nach­for­de­run­gen des Finanzamts.

Abge­deck­te Bereiche:

  • Strei­tig­kei­ten nach Betriebsprüfungen
  • Kon­flik­te über Steu­er­be­schei­de und Nachzahlungen
  • Ver­tei­di­gung bei steu­er­recht­li­chen Ver­fah­ren vor Finanzgerichten

Bei­spiel:

Das Finanz­amt erhebt nach einer Betriebs­prü­fung Nach­for­de­run­gen, die der Selbst­stän­di­ge anfech­tet. Der Steu­er­rechts­schutz über­nimmt die Anwalts- und Gerichtskosten.

4. Miet­rechts­schutz

Für Selbst­stän­di­ge, die Gewer­be­im­mo­bi­li­en anmie­ten, ist der Miet­rechts­schutz ein wich­ti­ger Bestand­teil der Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Er schützt bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Ver­mie­tern über Miet­ver­trä­ge, Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen, Miet­erhö­hun­gen oder Instandhaltungspflichten.

Abge­deck­te Bereiche:

  • Strei­tig­kei­ten über Gewerbemietverträge
  • Kon­flik­te über Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen oder Mieterhöhungen
  • Aus­ein­an­der­set­zun­gen über Instand­hal­tung und Renovierungspflichten

Bei­spiel:

Der Ver­mie­ter erhöht die Mie­te für eine Gewer­be­im­mo­bi­lie und der Selbst­stän­di­ge möch­te dage­gen vorgehen.

5. Scha­den­er­satz­rechts­schutz

Der Scha­den­er­satz­rechts­schutz hilft Selbst­stän­di­gen, sich gegen unbe­rech­tig­te Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen zu weh­ren oder eige­ne Ansprü­che gel­tend zu machen. Dies ist beson­ders wich­tig, wenn Kun­den oder Geschäfts­part­ner For­de­run­gen auf­grund angeb­li­cher Schä­den stel­len oder der Selbst­stän­di­ge selbst Scha­dens­er­satz­an­sprü­che durch­set­zen möchte.

Abge­deck­te Bereiche:

  • Abwehr von unbe­rech­tig­ten Schadensersatzforderungen
  • Gel­tend­ma­chung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen bei Dritten
  • Ver­tei­di­gung gegen Haf­tungs­an­sprü­che aus der Geschäftstätigkeit

Bei­spiel:

Ein Kun­de ver­langt Scha­dens­er­satz, weil er der Mei­nung ist, dass ein von Ihnen gelie­fer­tes Pro­dukt einen Scha­den ver­ur­sacht hat. Der Scha­den­er­satz­rechts­schutz unter­stützt bei der Abwehr die­ser Forderung.

6. Straf­rechts­schutz

Selbst­stän­di­ge kön­nen bei fahr­läs­si­gen Ver­stö­ßen gegen Geset­ze in straf­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen ver­wi­ckelt wer­den, z.B. im Bereich des Arbeits‑, Umwelt- oder Daten­schutz­rechts. Der Straf­rechts­schutz deckt die Ver­tei­di­gungs­kos­ten in sol­chen Fäl­len ab.

Abge­deck­te Bereiche:

  • Fahr­läs­si­ge Ver­stö­ße gegen Geset­ze, z.B. Arbeits­schutz, Daten­schutz, Umweltschutz
  • Ver­tei­di­gung in Straf­ver­fah­ren wegen fahr­läs­si­gen Ver­hal­tens im Rah­men der Geschäftstätigkeit

Bei­spiel:

Ein Selbst­stän­di­ger wird wegen eines fahr­läs­si­gen Ver­sto­ßes gegen Arbeits­schutz­vor­schrif­ten ange­klagt. Der Straf­rechts­schutz über­nimmt die Verteidigungskosten.

7. For­de­rungs­ma­nage­ment

Vie­le Selbst­stän­di­ge haben mit Zah­lungs­aus­fäl­len zu kämp­fen. Ein Rechts­schutz mit For­de­rungs­ma­nage­ment hilft dabei, offe­ne For­de­run­gen ein­zu­trei­ben und über­nimmt die Kos­ten für Inkas­so­maß­nah­men und gericht­li­che Mahn­ver­fah­ren. Dies ist beson­ders wich­tig, um Liqui­di­täts­pro­ble­me zu ver­mei­den, wenn Kun­den Rech­nun­gen nicht begleichen.

Abge­deck­te Bereiche:

  • Unter­stüt­zung bei der Ein­trei­bung offe­ner Forderungen
  • Über­nah­me von Inkas­so­kos­ten und Mahnverfahren
  • Recht­li­che Unter­stüt­zung bei gericht­li­chen Mahnverfahren

Bei­spiel:

Ein Kun­de zahlt eine fäl­li­ge Rech­nung nicht und der Selbst­stän­di­ge muss gericht­li­che Schrit­te zur Durch­set­zung der For­de­rung ein­lei­ten. Die Ver­si­che­rung hilft, die For­de­rung einzutreiben.

8. Ver­wal­tungs­rechts­schutz

Der Ver­wal­tungs­rechts­schutz ist für Selbst­stän­di­ge rele­vant, die regel­mä­ßig mit Behör­den in Kon­takt ste­hen, z.B. bei Geneh­mi­gun­gen, Vor­schrif­ten oder behörd­li­chen Auf­la­gen. Er schützt bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit staat­li­chen Stel­len und über­nimmt die Kos­ten für Gerichts­ver­fah­ren gegen Verwaltungsbehörden.

Abge­deck­te Bereiche:

  • Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Behör­den, z.B. Gewer­be­auf­sicht oder Bauamt
  • Kon­flik­te um Geneh­mi­gun­gen und behörd­li­che Auflagen
  • Strei­tig­kei­ten bei Verwaltungsentscheidungen

Bei­spiel:

Ein Selbst­stän­di­ger erhält eine Auf­la­ge von der Gewer­be­auf­sicht, die er anfech­ten möch­te. Der Ver­wal­tungs­rechts­schutz über­nimmt die Anwalts- und Gerichtskosten.

Fazit: Wich­ti­ge Berei­che in der Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selbstständige

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Selbst­stän­di­ge soll­te die wich­tigs­ten Berei­che abde­cken, die für den Geschäfts­all­tag von Bedeu­tung sind. Dazu gehö­ren ins­be­son­de­re Ver­trags­rechts­schutz, Arbeits­rechts­schutz, Steu­er­rechts­schutz und Miet­rechts­schutz. Auch der Scha­den­er­satz­rechts­schutz, der Straf­rechts­schutz und das For­de­rungs­ma­nage­ment sind essen­zi­el­le Bestand­tei­le, die Selbst­stän­di­ge vor finan­zi­el­len Risi­ken schüt­zen. Jeder die­ser Berei­che bie­tet spe­zi­fi­sche Vor­tei­le, um Selbst­stän­di­ge vor den Kos­ten und dem Auf­wand recht­li­cher Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu bewah­ren und ihnen die not­wen­di­ge recht­li­che Sicher­heit zu geben.

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