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Wel­che E‑S­coo­ter-Model­le gel­ten recht­lich als versicherungspflichtig?

Wel­che E‑S­coo­ter-Model­le gel­ten recht­lich als versicherungspflichtig?

In Deutsch­land liegt die Ver­si­che­rungs­pflicht für E‑Scooter (und ande­re Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge) immer dann vor, wenn Dein Fahr­zeug durch einen Elek­tro­mo­tor schnel­ler als 6 km/h fah­ren kann und Du es auf öffent­li­chen Wegen oder Stra­ßen nut­zen möch­test. Dabei ist es für den Gesetz­ge­ber in ers­ter Linie uner­heb­lich, ob der E‑Scooter beson­ders leis­tungs­stark, sty­lisch oder mit vie­len Extras aus­ge­stat­tet ist. Aus­schlag­ge­bend sind die Eck­da­ten, die in der Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge-Ver­ord­nung (eKFV) fest­ge­schrie­ben sind. Sobald Dein Modell die­se Punk­te erfüllt, kommst Du um eine pas­sen­de e‑scooter ver­si­che­rung nicht herum.

Merk­ma­le ver­si­che­rungs­pflich­ti­ger E‑Scooter

Damit ein E‑Scooter in Deutsch­land legal auf öffent­li­chen Stra­ßen gefah­ren wer­den darf, muss er zunächst eKFV-kon­form sein. Das heißt, er benö­tigt unter anderem:

  1. Höchst­ge­schwin­dig­keit von maxi­mal 20 km/h
    Erreicht Dein Scoo­ter mehr als 20 km/h, fällt er nicht mehr unter die Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge-Ver­ord­nung und benö­tigt eine ande­re Zulas­sungs­art (z. B. als Moped).

  2. Len­ker oder Hal­te­stan­ge
    In Deutsch­land ist ein Hal­te- oder Lenk­stab zwin­gend vor­ge­schrie­ben. Hover­boards und ähn­li­che Gerä­te ohne fes­ten Hal­te­griff sind nicht zulässig.

  3. Beleuch­tungs­an­la­ge und Reflek­to­ren
    Du brauchst ein akti­ves Vor­der- und Rück­licht sowie seit­li­che Reflektoren.

  4. Zwei unab­hän­gi­ge Brem­sen
    Eine am Vor­der­rad und eine am Hin­ter­rad – Hand­brem­se und/oder Motorbremse.

Sobald Dein Modell die­se Kri­te­ri­en erfüllt und schnel­ler als 6 km/h fah­ren kann, musst Du für den öffent­li­chen Betrieb eine e scoo­ter ver­si­cherst haben, die Dir per klei­ner Pla­ket­te (Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen) bestä­tigt, dass eine Haft­pflicht besteht.

Was ist mit Model­len unter 6 km/h oder ohne Straßenzulassung?

  • E‑Scooter unter 6 km/h: Bei sehr lang­sa­men Gerä­ten, die nur für Geh­we­ge oder inter­ne Pri­vat­ge­län­de gedacht sind, erlischt die Ver­si­che­rungs­pflicht – sofern sie aus­schließ­lich dort genutzt wer­den. Betrittst Du mit so einem Modell aber den öffent­li­chen Stra­ßen­raum, besteht trotz­dem das Risi­ko, dass Du Dich in einer recht­li­chen Grau­zo­ne bewegst, wenn das Fahr­zeug nicht für die Stra­ße zuge­las­sen ist.

  • Model­le ohne eKFV-Zulas­sung: Man­che E‑Scooter schaf­fen zwar die maxi­ma­len 20 km/h, aber erfül­len nicht alle Vor­aus­set­zun­gen, bei­spiels­wei­se weil sie kei­ne Betriebs­er­laub­nis oder kei­nen Len­ker haben. Die­se Gerä­te dür­fen nicht im öffent­li­chen Ver­kehr gefah­ren wer­den und sind somit auch nicht ver­si­che­rungs­pflich­tig – aller­dings machst Du Dich straf­bar, wenn Du sie den­noch auf öffent­li­chen Wegen einsetzt.

Typi­sche Fäl­le ver­si­che­rungs­pflich­ti­ger Modelle

  1. Stan­dard-E-Scoo­ter mit 20 km/h
    Die meis­ten han­dels­üb­li­chen Model­le gro­ßer Her­stel­ler (wie Seg­way, Xiao­mi, Nine­bot, etc.) bie­ten eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 20 km/h, einen fes­ten Len­ker sowie ent­spre­chen­de Brems- und Licht­sys­te­me. Sie sind in der Regel eKFV-kon­form und versicherungspflichtig.

  2. Offroad“-Varianten mit Stra­ßen­zu­las­sung
    Eini­ge Off­road-Model­le schaf­fen es, alle Anfor­de­run­gen der eKFV zu erfül­len (20 km/h max., Beleuch­tung, zwei unab­hän­gi­ge Brem­sen) und besit­zen eine Zulas­sung für den Stra­ßen­ver­kehr. Auch sie benö­ti­gen eine ver­si­che­rung e‑scooter.

  3. Klapp­ba­re E‑Scooter
    Sofern sie alle not­wen­di­gen Merk­ma­le auf­wei­sen, sind auch sie ver­si­che­rungs­pflich­tig, sobald man sie öffent­lich fährt.

So stellst Du fest, ob Dein Modell ver­si­che­rungs­pflich­tig ist

  • Blick in die Papie­re: Liegt eine All­ge­mei­ne Betriebs­er­laub­nis (ABE) vor, die bestä­tigt, dass Dein Scoo­ter eKFV-kon­form ist?

  • Tech­ni­sche Daten: Über­prü­fe, ob Dei­ne Höchst­ge­schwin­dig­keit 20 km/h nicht über­schrei­tet und ob sämt­li­che Kom­po­nen­ten (Brem­sen, Beleuch­tung) vor­han­den sind.

  • Legal im Stra­ßen­ver­kehr: Nur Model­le mit nach­ge­wie­se­ner ABE und allen vor­ge­schrie­be­nen Merk­ma­len dür­fen auf öffent­li­chen Wegen gefah­ren werden.

Fazit

Ver­si­che­rungs­pflich­tig sind alle E‑S­coo­ter-Model­le, die schnel­ler als 6 km/h fah­ren kön­nen und nach eKFV-Vor­ga­ben im öffent­li­chen Ver­kehr genutzt wer­den dür­fen. Typi­scher­wei­se fal­len dar­un­ter Gerä­te, die eine maxi­ma­le Höchst­ge­schwin­dig­keit von 20 km/h, zwei unab­hän­gi­ge Brem­sen sowie ein Beleuch­tungs­sys­tem haben. Sol­che Model­le benö­ti­gen eine gül­ti­ge e‑scooter ver­si­che­rung mit sicht­bar ange­brach­ter Ver­si­che­rungs­pla­ket­te – das e scoo­ter kenn­zei­chen. Über­prü­fe daher immer die tech­ni­schen Daten und die ABE Dei­nes Scoo­ters, um legal und abge­si­chert unter­wegs zu sein.

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