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Wel­che Ent­schä­di­gungs­gren­zen gel­ten bei der Hausratversicherung?

Wel­che Ent­schä­di­gungs­gren­zen gel­ten bei der Hausratversicherung?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Schä­den an Ihrem Haus­rat ab, jedoch gibt es für bestimm­te Scha­dens­ar­ten oder Wert­sa­chen oft fest­ge­leg­te Ent­schä­di­gungs­gren­zen. Die­se Gren­zen legen fest, bis zu wel­chem Betrag die Haus­rat Ver­si­che­rung für den Ver­lust oder die Beschä­di­gung von Gegen­stän­den auf­kommt. Die Höhe der Ent­schä­di­gungs­gren­zen vari­iert je nach Ver­si­che­rer und Poli­cen­art, und es ist wich­tig, die­se Gren­zen zu ken­nen, um sicher­zu­stel­len, dass Ihr Haus­rat aus­rei­chend geschützt ist.

1. Ent­schä­di­gungs­gren­ze für Wertsachen

Eine der wich­tigs­ten Ent­schä­di­gungs­gren­zen in der Haus­rat­ver­si­che­rung betrifft Wert­sa­chen wie Schmuck, Bar­geld, Kunst­wer­ke, Anti­qui­tä­ten oder teu­re Elek­tro­nik. In der Regel sind Wert­sa­chen nur bis zu einem bestimm­ten Anteil der Gesamt­ver­si­che­rungs­sum­me versichert.

Typi­sche Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Wertsachen:

  • Wert­sa­chen sind oft bis zu 20% der Ver­si­che­rungs­sum­me gedeckt.
  • Für Bar­geld gibt es oft eine abso­lu­te Gren­ze von 1.000 bis 2.000 Euro.
  • Kunst­wer­ke oder Schmuck sind mög­li­cher­wei­se nur bis zu 10.000 Euro ver­si­chert, es sei denn, Sie erhö­hen den Schutz gezielt durch eine Zusatzversicherung.

Bei­spiel:

  • Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung hat eine Ver­si­che­rungs­sum­me von 50.000 Euro, und Wert­sa­chen sind bis zu 20% ver­si­chert. Das bedeu­tet, dass Wert­sa­chen (z. B. Schmuck, Bar­geld, Kunst) bis maxi­mal 10.000 Euro gedeckt sind.

2. Ent­schä­di­gungs­gren­ze bei Fahrraddiebstahl

Vie­le Haus­rat­ver­si­che­run­gen decken Fahr­rad­dieb­stahl ab, aller­dings gibt es oft eine spe­zi­el­le Ent­schä­di­gungs­gren­ze für Fahr­rä­der, ins­be­son­de­re wenn die­se außer­halb der Woh­nung gestoh­len wer­den. Die­se Gren­ze kann ent­we­der als fes­ter Betrag oder als Pro­zent­satz der Ver­si­che­rungs­sum­me fest­ge­legt sein.

Typi­sche Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Fahrräder:

  • Fahr­rä­der sind oft nur bis zu einem Betrag von 1.000 bis 3.000 Euro versichert.
  • Alter­na­tiv kön­nen Fahr­rä­der bis zu 5–10% der Ver­si­che­rungs­sum­me abge­si­chert sein.

Wenn Ihr Fahr­rad beson­ders wert­voll ist, soll­ten Sie über eine Zusatz­ver­si­che­rung nach­den­ken oder die Deckungs­sum­me für Fahr­rä­der expli­zit erhöhen.

3. Bar­geld und Wertpapiere

Bar­geld und Wert­pa­pie­re sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung oft nur bis zu einem sehr gerin­gen Betrag ver­si­chert. Dies liegt dar­an, dass Bar­geld beson­ders leicht zu steh­len ist und das Risi­ko für die Ver­si­che­rung erhöht.

Typi­sche Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Bargeld:

  • Bar­geld ist meist nur bis zu 1.000 bis 2.000 Euro versichert.
  • Wert­pa­pie­re (z. B. Akti­en oder Anlei­hen) kön­nen bis zu einem ähn­li­chen Betrag gedeckt sein.

Wenn Sie regel­mä­ßig grö­ße­re Bar­geld­sum­men zu Hau­se auf­be­wah­ren, soll­ten Sie ent­we­der für zusätz­li­che Sicher­heit sor­gen (z. B. Tre­sor) oder über eine Erwei­te­rung Ihrer Ver­si­che­rung nachdenken.

4. Ent­schä­di­gungs­gren­ze bei Schä­den durch gro­be Fahrlässigkeit

Gro­be Fahr­läs­sig­keit liegt vor, wenn Sie einen Scha­den durch offen­sicht­li­che Nach­läs­sig­keit ver­ur­sa­chen, wie z. B. ein offen gelas­se­nes Fens­ter bei einem Ein­bruch oder das unbe­auf­sich­tig­te Bren­nen­las­sen von Ker­zen. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten eine Klau­sel an, die Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit abdeckt, jedoch gibt es hier oft Entschädigungsgrenzen.

Typi­sche Ent­schä­di­gungs­gren­zen bei gro­ber Fahrlässigkeit:

  • Man­che Ver­si­che­run­gen bie­ten voll­stän­di­gen Schutz bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit an, ande­re decken nur Schä­den bis zu einem fest­ge­leg­ten Betrag (z. B. 10.000 bis 50.000 Euro).
  • Es lohnt sich, die Poli­ce genau zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit aus­rei­chend gedeckt sind.

5. Ent­schä­di­gungs­gren­ze bei Überspannungsschäden

Über­span­nungs­schä­den durch Blitz­schlä­ge oder Strom­aus­fäl­le kön­nen emp­find­li­che elek­tro­ni­sche Gerä­te wie Fern­se­her, Com­pu­ter oder Haus­halts­ge­rä­te beschä­di­gen. Die­se Schä­den sind nicht immer auto­ma­tisch in der Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten, und es gibt oft spe­zi­el­le Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Überspannungsschäden.

Typi­sche Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Überspannungsschäden:

  • Über­span­nungs­schä­den kön­nen bis zu einem Betrag von 5.000 bis 10.000 Euro gedeckt sein.
  • Es gibt Ver­si­che­run­gen, die Über­span­nungs­schä­den als zusätz­li­chen Bau­stein anbie­ten, der sepa­rat abge­si­chert wer­den kann.

6. Ele­men­tar­schä­den

Schä­den durch Natur­ka­ta­stro­phen wie Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben oder Erd­rut­sche sind oft nicht in der Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten und müs­sen über eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abge­deckt wer­den. Die­se Zusatz­ver­si­che­rung hat in der Regel eben­falls eige­ne Entschädigungsgrenzen.

Typi­sche Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Elementarschäden:

  • Ele­men­tar­schä­den sind oft bis zur Höhe der gesam­ten Ver­si­che­rungs­sum­me abge­deckt, jedoch gibt es bei man­chen Poli­cen eine Eigenbeteiligung.
  • Prü­fen Sie, ob Ele­men­tar­schä­den wie Über­schwem­mun­gen oder Erd­be­ben expli­zit in Ihrem Ver­trag ent­hal­ten sind.

Fazit

Die Haus­rat­ver­si­che­rung bie­tet Schutz für vie­le Schä­den, jedoch gibt es für bestimm­te Gegen­stän­de und Scha­dens­ar­ten oft Ent­schä­di­gungs­gren­zen. Beson­ders bei Wert­sa­chen wie Schmuck, Bar­geld, Fahr­rä­dern oder elek­tro­ni­schen Gerä­ten soll­ten Sie die Deckungs­sum­men genau prü­fen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die bes­ten Tari­fe zu fin­den und sicher­zu­stel­len, dass die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten im Ver­hält­nis zu den ange­bo­te­nen Leis­tun­gen stehen.

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