Widerrufsrecht bei der Zahnzusatzversicherung
Gesetzliche Grundlage
Nach § 8 VVG und § 355 BGB hast du bei jeder privaten Krankenzusatz- oder Zahnzusatzversicherung ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt erst, wenn dir
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der Versicherungsschein (Police),
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die Vertragsbedingungen,
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die Verbraucherinformationen sowie
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eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung
in Textform (z. B. PDF-Mail) zugegangen sind. Fehlt eines dieser Dokumente oder ist die Belehrung fehlerhaft, verlängert sich das Recht auf maximal zwölf Monate und 14 Tage.
Wie du richtig widerrufst
Form: Text genügt – E‑Mail, Fax oder klassischer Brief. Ein Einschreiben ist empfehlenswert, aber nicht zwingend.
Inhalt: Nenne deinen Namen, die Versicherungsnummer, das Datum des Vertragsbeginns und formuliere klar: „Hiermit widerrufe ich meinen Versicherungsvertrag fristgerecht.“
Adressat: Widerruf geht an die im Versicherungsschein genannte Post- oder Mailanschrift des Versicherers.
Viele digitale Anbieter akzeptieren den Widerruf sogar per Kundenportal-Upload oder Chat. Hebe die Versand- bzw. Sendebestätigung unbedingt auf.
Was passiert nach dem Widerruf?
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Prämienerstattung: Bereits gezahlte Beiträge überweist der Versicherer innerhalb von 14 Tagen zurück.
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Kein Versicherungsschutz: Leistungen zwischen Abschluss und Widerruf entfallen, es sei denn, du hast ausdrücklich einen „sofortigen Schutz“ verlangt und bereits Kosten verursacht. Dann darf der Versicherer den anteiligen Beitrag für diesen Zeitraum behalten.
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SCHUFA-Neutralität: Ein fristgerechter Widerruf hat keinerlei Einfluss auf deine Bonität.
Widerrufsfrist clever nutzen
| Situation | Dein Vorteil | Tipp |
|---|---|---|
| Du findest binnen zwei Wochen einen besseren Tarif | Kostenloser Wechsel möglich | vergleich sofort mit Zahnzusatzversicherung Vergleiche |
| Spontane Unsicherheit über Gesundheitsfragen | Einfach widerrufen, Fragen klären lassen, neu beantragen | Gesundheitsfragen beim zweiten Antrag exakt beantworten |
| Finanzielle Engpässe direkt nach Abschluss | Vertrag rückgängig machen, ohne Kündigungsfristen abzuwarten | plane Jahreszahlung erst, wenn Budget wirklich passt |
Verwechslungsgefahr: Kündigung ≠ Widerruf
Eine reguläre Kündigung beendet den Vertrag erst zum Ablauf der Versicherungsperiode (oft nach 12 Monaten) und kann an Bindungsfristen gebunden sein. Beim Widerruf erlischt der Vertrag rückwirkend – als hätte er nie bestanden.
Fazit – 14 Tage Zeit für eine risikofreie Entscheidung
Du kannst jede neu abgeschlossene Zahn Ersatz Versicherung oder umfassende Zahnarztversicherung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Nutze die Frist, um Konditionen, Zahnstaffel und offene Materiallisten in Ruhe mit anderen Angeboten zu vergleichen oder offene Gesundheitsfragen zu klären. Entscheidest du dich dann doch für einen Sofortschutz-Tarif wie die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, schließt du ihn einfach neu ab – natürlich wieder mit vollem Widerrufsrecht.