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Wel­che Fris­ten gel­ten bei der Kün­di­gung einer E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung?

Wel­che Fris­ten gel­ten bei der Kün­di­gung einer E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung?

Kün­di­gung mög­lich – aber an Fris­ten gebunden

Die e‑scooter ver­si­che­rung unter­schei­det sich in ihrer Lauf­zeit und Kün­di­gungs­re­ge­lung deut­lich von klas­si­schen Kfz-Ver­si­che­run­gen. Denn sie ist immer an das Ver­si­che­rungs­jahr gebun­den, das gesetz­lich fest­ge­legt ist. Trotz­dem gibt es kla­re Regeln, wann und wie Du kün­di­gen kannst – und wann die Poli­ce auto­ma­tisch endet.

Ver­si­che­rungs­jahr: Immer vom 1. März bis Ende Februar

Egal wann Du Dei­ne ver­si­che­rung e‑scooter abschließt – das Ver­si­che­rungs­jahr beginnt immer am 1. März und endet am 28. oder 29. Febru­ar des Fol­ge­jah­res. Das gilt deutsch­land­weit ein­heit­lich für alle E‑Scooter, die mit einem Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen unter­wegs sind.

Das bedeu­tet: Selbst wenn Du Dei­nen Ver­trag im Juni abschließt, endet er am letz­ten Febru­ar­tag – nicht nach 12 Mona­ten. Eine Ver­län­ge­rung erfolgt nicht auto­ma­tisch, son­dern Du musst für jedes neue Ver­si­che­rungs­jahr erneut eine e scoo­ter ver­si­che­rung abschließen.

Ordent­li­che Kün­di­gung ent­fällt – das Ver­si­che­rungs­jahr endet automatisch

Da die e rol­ler ver­si­che­rung nicht auto­ma­tisch ver­län­gert wird, musst Du sie nicht aktiv kün­di­gen, wenn Du sie zum Ende Febru­ar been­den möch­test. Ein­fach gesagt: Du musst nichts tun – der Ver­trag läuft auto­ma­tisch aus.

Du willst den Anbie­ter wech­seln oder Dei­nen E‑Scooter nicht mehr nut­zen? Dann brauchst Du ledig­lich kei­ne neue Ver­si­che­rung für das kom­men­de Ver­si­che­rungs­jahr abzuschließen.

Wann ist eine außer­or­dent­li­che Kün­di­gung möglich?

In bestimm­ten Fäl­len hast Du ein Son­der­kün­di­gungs­recht, das Dir erlaubt, Dei­ne bestehen­de e‑scooter ver­si­che­rung auch wäh­rend des Ver­si­che­rungs­jah­res zu kündigen:

  • Bei Ver­kauf oder Abmel­dung des E‑Scooters

  • Bei dau­er­haf­ter Still­le­gung (z. B. Defekt oder Diebstahl)

  • Nach einer Bei­trags­er­hö­hung ohne Leistungsverbesserung

  • Nach einem Scha­dens­fall (inner­halb von vier Wochen nach Schadenregulierung)

In die­sen Fäl­len soll­test Du dem Ver­si­che­rer die Kün­di­gung schrift­lich mit­tei­len – inklu­si­ve Nach­weis (z. B. Ver­kaufs­ver­trag, Still­le­gungs­be­stä­ti­gung oder Diebstahlanzeige).

Wich­tig: Kei­ne Rück­erstat­tung bei vor­zei­ti­ger Kündigung

Da die Bei­trä­ge zur e‑scooter ver­si­che­rung in der Regel als Ein­mal­zah­lung für das gesam­te Ver­si­che­rungs­jahr geleis­tet wer­den, erfolgt bei einer vor­zei­ti­gen Kün­di­gung kei­ne antei­li­ge Rück­erstat­tung, es sei denn, der Ver­si­che­rer bie­tet dies aus­drück­lich an – was sel­ten ist.


Fazit: E‑S­coo­ter-Ver­si­che­run­gen enden auto­ma­tisch – kün­di­gen musst Du nur im Ausnahmefall

Die klas­si­sche e‑scooter ver­si­che­rung läuft immer nur bis Ende Febru­ar und ver­län­gert sich nicht auto­ma­tisch – eine ordent­li­che Kün­di­gung ist daher nicht not­wen­dig. In Son­der­fäl­len wie Ver­kauf, Dieb­stahl oder Bei­trags­er­hö­hung kannst Du außer­or­dent­lich kün­di­gen. Wenn Du Dei­nen Anbie­ter wech­seln möch­test, genügt es, im neu­en Ver­si­che­rungs­jahr ein­fach einen ande­ren Tarif über unse­ren scoo­ter ver­si­chern-Ver­gleich abzu­schlie­ßen – schnell, sicher und ganz ohne Kündigungsstress.

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