Für Schäden durch Sturm übernimmt eine reguläre Wohngebäudeversicherung die Kosten. Sturmschäden gehören zu den standardmäßig versicherten Gefahren, da diese Schäden an der Bausubstanz betreffen, wie z. B. abgedeckte Dächer, beschädigte Fassaden oder Fenster. Ein Sturm wird in der Regel ab einer Windstärke von 8 (ca. 62 km/h) als versicherter Schaden anerkannt.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung bei Sturmschäden ab?
- Schäden an der Bausubstanz:
- Abgedeckte Dächer, gebrochene Fenster, beschädigte Fassaden oder umgestürzte Mauern gehören zu den häufigsten Schäden, die durch einen Sturm verursacht werden. Diese werden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
- Folgeschäden durch Wassereintritt:
- Wenn durch das beschädigte Dach oder Fenster Regenwasser in das Haus eindringt und weitere Schäden verursacht, deckt die Wohngebäudeversicherung auch diese Folgeschäden.
- Kosten für Notmaßnahmen:
- In vielen Fällen übernimmt die Versicherung auch die Kosten für Notmaßnahmen, wie das provisorische Abdichten eines Dachs, um größere Folgeschäden zu verhindern.
Was sollte man beachten?
- Sturmschutz greift in der Regel erst ab Windstärke 8. Bei schwächeren Stürmen oder Sturmböen wird der Schaden oft nicht als versicherter Fall anerkannt.
- Pflichten des Versicherungsnehmers: Um die Zahlung im Schadensfall zu sichern, muss der Versicherungsnehmer dafür sorgen, dass das Gebäude gut instand gehalten ist und keine Mängel, wie z. B. marode Dachziegel, vorliegen, die den Schaden begünstigen könnten.
Fazit:
Eine reguläre Wohngebäudeversicherung bietet umfassenden Schutz bei Sturmschäden, inklusive Schäden an der Bausubstanz und Folgeschäden. Zusätzlicher Schutz kann durch eine Elementarschadenversicherung hinzugefügt werden, falls auch Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen oder Erdrutsche gedeckt werden sollen. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft dabei, den besten Tarif zu finden.