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Wel­che Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Schä­den durch Sturm?

Für Schä­den durch Sturm über­nimmt eine regu­lä­re Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die Kos­ten. Sturm­schä­den gehö­ren zu den stan­dard­mä­ßig ver­si­cher­ten Gefah­ren, da die­se Schä­den an der Bau­sub­stanz betref­fen, wie z. B. abge­deck­te Dächer, beschä­dig­te Fas­sa­den oder Fens­ter. Ein Sturm wird in der Regel ab einer Wind­stär­ke von 8 (ca. 62 km/h) als ver­si­cher­ter Scha­den anerkannt.

Was deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Sturm­schä­den ab?

  1. Schä­den an der Bau­sub­stanz:
    • Abge­deck­te Dächer, gebro­che­ne Fens­ter, beschä­dig­te Fas­sa­den oder umge­stürz­te Mau­ern gehö­ren zu den häu­figs­ten Schä­den, die durch einen Sturm ver­ur­sacht wer­den. Die­se wer­den durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abgedeckt.
  2. Fol­ge­schä­den durch Was­ser­ein­tritt:
    • Wenn durch das beschä­dig­te Dach oder Fens­ter Regen­was­ser in das Haus ein­dringt und wei­te­re Schä­den ver­ur­sacht, deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auch die­se Folgeschäden.
  3. Kos­ten für Not­maß­nah­men:
    • In vie­len Fäl­len über­nimmt die Ver­si­che­rung auch die Kos­ten für Not­maß­nah­men, wie das pro­vi­so­ri­sche Abdich­ten eines Dachs, um grö­ße­re Fol­ge­schä­den zu verhindern.

Was soll­te man beachten?

  • Sturm­schutz greift in der Regel erst ab Wind­stär­ke 8. Bei schwä­che­ren Stür­men oder Sturm­bö­en wird der Scha­den oft nicht als ver­si­cher­ter Fall anerkannt.
  • Pflich­ten des Ver­si­che­rungs­neh­mers: Um die Zah­lung im Scha­dens­fall zu sichern, muss der Ver­si­che­rungs­neh­mer dafür sor­gen, dass das Gebäu­de gut instand gehal­ten ist und kei­ne Män­gel, wie z. B. maro­de Dach­zie­gel, vor­lie­gen, die den Scha­den begüns­ti­gen könnten.

Fazit:

Eine regu­lä­re Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz bei Sturm­schä­den, inklu­si­ve Schä­den an der Bau­sub­stanz und Fol­ge­schä­den. Zusätz­li­cher Schutz kann durch eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung hin­zu­ge­fügt wer­den, falls auch Schä­den durch Natur­er­eig­nis­se wie Über­schwem­mun­gen oder Erd­rut­sche gedeckt wer­den sol­len. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft dabei, den bes­ten Tarif zu finden.

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