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Wel­che Gebäu­de­ver­si­che­rung ist für Neu­bau­ten notwendig?

Für Neu­bau­ten ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung drin­gend emp­foh­len, um das Gebäu­de vor einer Viel­zahl von Risi­ken abzu­si­chern. Auch wenn sie nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist, ver­lan­gen Ban­ken bei der Bau­fi­nan­zie­rung in der Regel den Abschluss einer sol­chen Ver­si­che­rung. Hier sind die wich­tigs­ten Arten der Gebäu­de­ver­si­che­rung, die bei Neu­bau­ten not­wen­dig oder emp­feh­lens­wert sind:

1. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung:

  • Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt den Wert des Gebäu­des gegen Schä­den durch Feu­er, Sturm, Hagel, Blitz­schlag, Lei­tungs­was­ser­schä­den und ähn­li­che Gefahren.
  • Die­se Ver­si­che­rung ist bei einem Neu­bau beson­ders wich­tig, um teu­re Schä­den am Gebäu­de zu ver­hin­dern und im Scha­dens­fall für den Wie­der­auf­bau zu sorgen.

2. Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung (Bau­we­sen­ver­si­che­rung):

  • Für die Bau­pha­se des Neu­baus ist eine Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung sinn­voll, da sie Schä­den absi­chert, die wäh­rend der Bau­zeit durch unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se ent­ste­hen, wie z. B. Unwet­ter, Van­da­lis­mus oder Dieb­stahl von Bau­ma­te­ria­li­en. Die­se Ver­si­che­rung schützt den Bau­her­ren vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten wäh­rend des Bauprozesses.

3. Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung:

  • Eine Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung ist eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung, die für den Zeit­raum der Bau­pha­se abge­schlos­sen wird. Sie deckt das Risi­ko von Feu­er­schä­den am noch nicht fer­tig­ge­stell­ten Gebäu­de ab. Oft­mals ist die Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung kos­ten­frei in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Neu­bau­ten enthalten.

4. Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung:

  • Ergän­zend zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wird eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung emp­foh­len, um den Neu­bau vor Natur­ge­fah­ren wie Über­schwem­mun­gen, Schnee­druck, Erd­rut­schen oder Erd­be­ben abzu­si­chern. Da die­se Schä­den in der Stan­dard-Poli­ce nicht ent­hal­ten sind, kann die­ser Zusatz beson­ders wich­tig sein.

Fazit:

Für Neu­bau­ten ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung uner­läss­lich, um das Gebäu­de nach Fer­tig­stel­lung vor den typi­schen Risi­ken wie Feu­er und Sturm zu schüt­zen. Wäh­rend der Bau­zeit bie­tet eine Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung zusätz­li­chen Schutz vor Schä­den am Roh­bau. Zusätz­lich kann eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung sinn­voll sein, um das Gebäu­de gegen Natur­ge­fah­ren abzu­si­chern. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, die rich­ti­ge Absi­che­rung für dei­nen Neu­bau zu finden.

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