Bei Blitzschlag zahlt in der Regel die Wohngebäudeversicherung, da Blitzschlag zu den standardmäßig versicherten Gefahren gehört. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die durch einen direkten Blitzschlag am Gebäude entstehen, wie Brände oder Schäden an der elektrischen Anlage.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung bei Blitzschlag ab?
- Schäden an der Bausubstanz:
- Wenn ein Blitz ins Gebäude einschlägt und dabei Feuer auslöst oder das Dach, die Fassade oder andere Gebäudeteile beschädigt, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau.
- Schäden an fest installierten Gebäudeteilen:
- Fest installierte elektrische Anlagen, wie Heizungs- oder Lüftungssysteme, die durch den Blitzeinschlag beschädigt werden, sind ebenfalls durch die Gebäudeversicherung abgedeckt.
- Folgekosten:
- Kosten für Löscharbeiten, Aufräumarbeiten und Trocknung von Wasserschäden, die durch das Löschen eines Brandes entstanden sind, werden ebenfalls übernommen.
Zusatzschutz: Überspannungsschäden
Ein Blitzschlag kann auch Überspannungsschäden an elektrischen Geräten im Haus verursachen, was meist nicht automatisch von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt wird. Hierfür kann ein Zusatzbaustein für Überspannungsschäden hinzugefügt werden. Bewegliche Geräte wie Computer, Fernseher oder Küchengeräte sind in der Regel über die Hausratversicherung abgesichert.
Versicherer mit solidem Blitzschlagschutz:
- Allianz, Gothaer, HDI und AXA bieten umfassenden Schutz gegen Blitzschlag und bieten bei Bedarf auch den Baustein für Überspannungsschäden an.
Fazit:
Ein Blitzschlag ist eine der standardmäßigen Gefahren, die durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden. Es ist wichtig, den Vertrag zu prüfen und gegebenenfalls einen Zusatzschutz für Überspannungsschäden zu ergänzen. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, den optimalen Tarif mit Blitzschlagschutz zu finden.