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Wel­che Höchst­leis­tung des Motors ist für die Ver­si­che­rung maßgeblich?

Wel­che Höchst­leis­tung des Motors ist für die Ver­si­che­rung maßgeblich?

Wie viel Watt darf’s sein? Was Ver­si­che­rer beim E‑S­coo­ter-Motor beachten

Wenn Du einen E‑Scooter ver­si­chern willst, spielt nicht nur die Mar­ke oder der Preis eine Rol­le, son­dern auch die Motor­leis­tung. Denn nur bestimm­te Leis­tungs­wer­te erfül­len die gesetz­li­chen Vor­ga­ben – und sind damit über­haupt ver­si­che­rungs­fä­hig. Doch wel­che Motor­leis­tung ist für die e‑scooter ver­si­che­rung ent­schei­dend? Und was pas­siert, wenn Dein Modell zu stark moto­ri­siert ist?

Die gesetz­li­che Gren­ze liegt bei 500 Watt Dauerleistung

Nach der Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge-Ver­ord­nung (eKFV), die in Deutsch­land den recht­li­chen Rah­men für E‑Scooter regelt, darf ein ver­si­che­rungs­fä­hi­ger E‑Scooter eine bau­art­be­ding­te Höchst­ge­schwin­dig­keit von 20 km/h und eine Nenn­dau­er­leis­tung von maxi­mal 500 Watt haben.

Die­se Leis­tung ist auch für Ver­si­che­run­gen maß­geb­lich – denn:

  • Nur Scoo­ter mit max. 500 Watt Nenn­dau­er­leis­tung gel­ten als ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Elektrokleinstfahrzeuge

  • Sie erhal­ten eine Betriebs­er­laub­nis (ABE) und dür­fen ein e‑scooter kenn­zei­chen tragen

  • Du kannst für sol­che Model­le pro­blem­los eine e scoo­ter ver­si­che­rung abschließen

Alles über 500 Watt? Kei­ne Chan­ce auf Versicherungsschutz

Fahr­zeu­ge mit mehr als 500 Watt Nenn­dau­er­leis­tung – z. B. man­che Sport-E-Scoo­ter oder leis­tungs­star­ke Import­mo­del­le – gel­ten nicht als ver­si­che­rungs­fä­hi­ge E‑Scooter. Sie:

  • erhal­ten kei­ne ABE (All­ge­mei­ne Betriebserlaubnis)

  • dür­fen nicht im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr genutzt werden

  • kön­nen nicht mit einer regu­lä­ren ver­si­che­rung e‑scooter abge­si­chert werden

Fährst Du den­noch mit einem sol­chen Fahr­zeug, ris­kierst Du nicht nur Buß­gel­der und Punk­te, son­dern im Ernst­fall auch den kom­plet­ten Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes – etwa bei einem Unfall mit Personenschaden.

Kurz­zei­ti­ge Spit­zen­leis­tung ist nicht entscheidend

Man­che Her­stel­ler geben neben der Nenn­dau­er­leis­tung auch eine höhe­re „Peak Power“ an – z. B. 800 oder 1000 Watt. Das ist tech­nisch zuläs­sig, sofern die Dau­er­leis­tung wei­ter­hin unter 500 Watt bleibt. Die Ver­si­che­rer rich­ten sich immer nach der offi­zi­el­len Anga­be in der Betriebs­er­laub­nis – dort wird die geneh­mig­te Nenn­dau­er­leis­tung ausgewiesen.

Tipp: Beim Scoo­ter-Kauf auf ABE und Leis­tung achten

Wenn Du Dir einen neu­en E‑Scooter zule­gen willst, ach­te dar­auf, dass er:

  • eine ABE besitzt

  • nicht mehr als 500 Watt Nenn­dau­er­leis­tung aufweist

  • eine bau­art­be­ding­te Höchst­ge­schwin­dig­keit von 20 km/h nicht überschreitet

Nur dann kannst Du über unse­ren scoo­ter ver­si­chern-Ver­gleich auch tat­säch­lich eine gül­ti­ge e rol­ler ver­si­che­rung abschließen.


Fazit: Nur bis 500 Watt Dau­er­leis­tung ist Dein E‑Scooter versicherbar

Für die e‑scooter ver­si­che­rung ist aus­schließ­lich die Nenn­dau­er­leis­tung des Motors ent­schei­dend – und die darf maxi­mal 500 Watt betra­gen. Alles dar­über hin­aus ist nicht ver­si­che­rungs­fä­hig und darf nicht im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr ein­ge­setzt wer­den. Wenn Du auf Num­mer sicher gehen willst, nut­ze unse­ren e‑scooter ver­si­che­rung-Ver­gleich, um ein zuläs­si­ges Modell aus­zu­wäh­len und opti­mal abzu­si­chern – legal, sicher und komfortabel.

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