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Welche Höchstleistung des Motors ist für die Versicherung maßgeblich?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 07. Juni 2025
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Für die E-Scooter-Versicherung ist die Nenndauerleistung des Motors maßgeblich – sie darf maximal 500 Watt betragen. Nur E-Scooter mit dieser Leistung erfüllen die gesetzlichen Vorgaben der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und sind versicherungsfähig. Fahrzeuge mit höherer Leistung erhalten keine Betriebserlaubnis und können nicht versichert werden.

Für die E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung ist die Nenn­dau­er­leis­tung des Motors maß­geb­lich – sie darf maxi­mal 500 Watt betra­gen. Nur E‑Scooter mit die­ser Leis­tung erfül­len die gesetz­li­chen Vor­ga­ben der Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge-Ver­ord­nung (eKFV) und sind ver­si­che­rungs­fä­hig. Fahr­zeu­ge mit höhe­rer Leis­tung erhal­ten kei­ne Betriebs­er­laub­nis und kön­nen nicht ver­si­chert werden.

Die 500-Watt-Gren­ze nach der eKFV

Die Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge-Ver­ord­nung legt für E‑Scooter fest: Eine Nenn­dau­er­leis­tung von maxi­mal 500 Watt und eine bau­art­be­ding­te Höchst­ge­schwin­dig­keit von 20 km/h sind die Grund­vor­aus­set­zun­gen für Ver­si­che­rungs­fä­hig­keit. Die­se Nenn­dau­er­leis­tung ist die kon­ti­nu­ier­li­che Leis­tung, die der Motor dau­er­haft erbrin­gen kann – nicht die kurz­zei­ti­ge Spitzenleistung.

Ver­si­che­rer arbei­ten aus­schließ­lich mit die­ser offi­zi­el­len Anga­be aus der All­ge­mei­nen Betriebs­er­laub­nis (ABE). Ein Scoo­ter mit ABE und maxi­mal 500 Watt Dauerleistung:

  • Gilt als ver­si­che­rungs­pflich­ti­ges Elektrokleinstfahrzeug
  • Darf ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen tragen
  • Kann pro­blem­los über einen Ver­si­che­rungs­ver­gleich abge­si­chert werden
  • Ist legal im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr nutzbar

Was ist mit stär­ke­ren Model­len über 500 Watt?

E‑Scooter mit einer Nenn­dau­er­leis­tung über 500 Watt – etwa man­che Sport-Model­le oder impor­tier­te Fahr­zeu­ge – erhal­ten kei­ne Betriebs­er­laub­nis und sind daher nicht ver­si­cher­bar. Die Kon­se­quen­zen sind erheblich:

  • Kei­ne ABE möglich
  • Nut­zung im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr ist illegal
  • Kei­ne regu­lä­re Ver­si­che­rung abschließbar
  • Bei Unfäl­len: Voll­stän­di­ger Ver­lust des Versicherungsschutzes
  • Buß­gel­der und Punk­te im Füh­rungs­zeug­nis drohen

Wer den­noch mit einem sol­chen Fahr­zeug fährt und einen Unfall ver­ur­sacht, muss mit dras­ti­schen Kon­se­quen­zen rech­nen – inklu­si­ve Regress des Ver­si­che­rers und per­sön­li­cher Haftung.

Spit­zen­leis­tung ist nicht entscheidend

Vie­le Her­stel­ler wer­ben mit zusätz­li­chen Anga­ben wie „Peak Power” von 800 oder 1000 Watt. Das ist tech­nisch zuläs­sig, solan­ge die Nenn­dau­er­leis­tung unter 500 Watt bleibt. Für Ver­si­che­rer ist allein die in der Betriebs­er­laub­nis ein­ge­tra­ge­ne Dau­er­leis­tung rele­vant – nicht die kurz­zei­ti­ge Spitzenleistung.

Check­lis­te für ver­si­cher­ba­ren E‑S­coo­ter-Kauf

  • Betriebs­er­laub­nis (ABE) vor­han­den? – Ist uner­läss­lich für Versicherung
  • Nenn­dau­er­leis­tung ≤ 500 Watt? – Über­prü­fe die tech­ni­schen Daten
  • Bau­art­be­ding­te Höchst­ge­schwin­dig­keit ≤ 20 km/h? – Muss erfüllt sein
  • Her­stel­ler seri­ös? – Wäh­le bekann­te Mar­ken mit ABE
  • Ver­si­che­rungs­ver­gleich nut­zen? – Vor dem Kauf die Ver­si­cher­bar­keit prüfen

Fazit

Die Nenn­dau­er­leis­tung ist das ent­schei­den­de Kri­te­ri­um für die E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung – 500 Watt ist die abso­lu­te Ober­gren­ze. Wer sich einen neu­en Scoo­ter zulegt, soll­te auf ABE, Leis­tung und Geschwin­dig­keit ach­ten. So sicherst du dir nicht nur Ver­si­che­rungs­schutz, son­dern fährst auch voll­stän­dig legal und risi­ko­frei im Straßenverkehr.

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