Welche Höchstleistung des Motors ist für die Versicherung maßgeblich?
Wie viel Watt darf’s sein? Was Versicherer beim E‑Scooter-Motor beachten
Wenn Du einen E‑Scooter versichern willst, spielt nicht nur die Marke oder der Preis eine Rolle, sondern auch die Motorleistung. Denn nur bestimmte Leistungswerte erfüllen die gesetzlichen Vorgaben – und sind damit überhaupt versicherungsfähig. Doch welche Motorleistung ist für die e‑scooter versicherung entscheidend? Und was passiert, wenn Dein Modell zu stark motorisiert ist?
Die gesetzliche Grenze liegt bei 500 Watt Dauerleistung
Nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), die in Deutschland den rechtlichen Rahmen für E‑Scooter regelt, darf ein versicherungsfähiger E‑Scooter eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und eine Nenndauerleistung von maximal 500 Watt haben.
Diese Leistung ist auch für Versicherungen maßgeblich – denn:
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Nur Scooter mit max. 500 Watt Nenndauerleistung gelten als versicherungspflichtige Elektrokleinstfahrzeuge
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Sie erhalten eine Betriebserlaubnis (ABE) und dürfen ein e‑scooter kennzeichen tragen
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Du kannst für solche Modelle problemlos eine e scooter versicherung abschließen
Alles über 500 Watt? Keine Chance auf Versicherungsschutz
Fahrzeuge mit mehr als 500 Watt Nenndauerleistung – z. B. manche Sport-E-Scooter oder leistungsstarke Importmodelle – gelten nicht als versicherungsfähige E‑Scooter. Sie:
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erhalten keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
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dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden
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können nicht mit einer regulären versicherung e‑scooter abgesichert werden
Fährst Du dennoch mit einem solchen Fahrzeug, riskierst Du nicht nur Bußgelder und Punkte, sondern im Ernstfall auch den kompletten Verlust des Versicherungsschutzes – etwa bei einem Unfall mit Personenschaden.
Kurzzeitige Spitzenleistung ist nicht entscheidend
Manche Hersteller geben neben der Nenndauerleistung auch eine höhere „Peak Power“ an – z. B. 800 oder 1000 Watt. Das ist technisch zulässig, sofern die Dauerleistung weiterhin unter 500 Watt bleibt. Die Versicherer richten sich immer nach der offiziellen Angabe in der Betriebserlaubnis – dort wird die genehmigte Nenndauerleistung ausgewiesen.
Tipp: Beim Scooter-Kauf auf ABE und Leistung achten
Wenn Du Dir einen neuen E‑Scooter zulegen willst, achte darauf, dass er:
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eine ABE besitzt
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nicht mehr als 500 Watt Nenndauerleistung aufweist
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eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreitet
Nur dann kannst Du über unseren scooter versichern-Vergleich auch tatsächlich eine gültige e roller versicherung abschließen.
Fazit: Nur bis 500 Watt Dauerleistung ist Dein E‑Scooter versicherbar
Für die e‑scooter versicherung ist ausschließlich die Nenndauerleistung des Motors entscheidend – und die darf maximal 500 Watt betragen. Alles darüber hinaus ist nicht versicherungsfähig und darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, nutze unseren e‑scooter versicherung-Vergleich, um ein zulässiges Modell auszuwählen und optimal abzusichern – legal, sicher und komfortabel.