In Baden-Württemberg gelten gemäß der aktuellen Verordnung des Landes folgende Hunderassen und deren Kreuzungen als Listenhunde:
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Pitbull Terrier
Es ist wichtig zu beachten, dass bei der Liste Änderungen oder Aktualisierungen möglich sind. Die genauen Bestimmungen und Anforderungen für den Umgang mit Listenhunden in Baden-Württemberg, einschließlich Haltung, Leinen- und Maulkorbpflicht, können in der entsprechenden Verordnung des Landes nachgelesen werden.
Es ist ratsam, sich über die aktuellen Gesetze und Vorschriften zur Hundehaltung in Baden-Württemberg zu informieren. Wenden Sie sich an die örtlichen Behörden, das Veterinäramt oder anerkannte Hundevereinigungen, um genaue Informationen zu den Bestimmungen und Auflagen für den Umgang mit Listenhunden in der Region zu erhalten.